Ergänzungen zur Abrechnungsempfehlung GOÄ 245 analog: GOÄ Hygienepauschale Ziffer 383A statt 245A

+++ UPDATE Stand 31.03.2022 +++

Ende der Covid19-Hygienepauschale zum 31.03.2022

–> https://verrechnungsstelle.de/aktuelles/covid19-hygienepauschale-ende/

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Stand 29.12.2021

Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,

die Abrechnung der Hygienepauschale zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie wurde für die ambulante Behandlung bis 31.03.2022 verlängert. Die Bundesärztekammer hat sich mit dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern ab 01.01.2022 auf die Ziffer 383 Analog verständigt und dadurch die Hygienepauschale deutlich abgewertet.

Aufgrund des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens und unter Beachtung bestehender Hygienevorschriften, wird die Berechnung einer Pauschale vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 fortgeführt. Mit der neuen Veröffentlichung ist jedoch nicht mehr die Ziffer A245, sondern die Ziffer 383Analog mit einem Faktor von 2,3 berechnungsfähig. Durch diese Änderung verringert sich der Hygienezuschlag von 6,41 € auf 4,02 € je Arzt-Patienten-Kontakt.

Wir empfehlen Ihnen die Ziffer A383 in Ihrem Praxissystem mit einem Einfachwert von 1,75 € und einem Faktor von 2,3 anzulegen. Als Analogtext für die Ziffer A383 können Sie weiterhin folgenden Text verwenden: “Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid19-Pandemie, je Sitzung – analog 383 GOÄ gemäß Beschluss der BÄK und der PKV/Beihilfe”. Die Berechenbarkeit der Ziffer A383 ist – wie auch die Ziffer A245 – nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung möglich. Bei der Berechnung der Gebühr nach Ziffer 383Analog kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.

Quellen:

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/GOAE/2021-12-20_Gemeinsame_Analogabrechnungsempfehlung_Hygieneziffer.pdf

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/PKV-Hygienepauschale-wird-verlaengert-aber-abgewertet-425613.html

Wir wünschen Ihnen, sowie Ihren Praxismitarbeitern trotz der aktuell anhaltenden Situation weiterhin viel Geduld und Kraft, sowie einen guten Start in das Jahr 2022.

Bleiben Sie gesund.

Ihre
Dr. Meindl und Partner Verrechnungsstelle

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Stand 29.09.2021

Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,
die Abrechnungsempfehlung von Seiten der Bundesärztekammer, zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, wurde mit einer offiziellen Stellungnahme bis zum 31.12.2021 verlängert.

Aufgrund des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens und unter Beachtung bestehender Hygienevorschriften, wird die Berechnung der Pauschale A245 vom 01.10.2021 bis 31.12.2021 fortgeführt. Wie in der letzten Empfehlung vom Juni 2021 ausgesprochen, ist die Ziffer weiterhin mit einem Faktor von 1,0 bei einem unmittelbaren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar. Eine Verlängerung bzgl. der Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (“Psychotherapie per Videoübertragung”) wurde aktuell ebenfalls ausgesprochen. In der aktuellen Erläuterung ist diese ebenfalls bis 31.12.2021 geltend.

Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/erlaeuterungen-zu-den-abrechnungsempfehlungen-zur-berechnung-von-aerztlichen-leistungen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/

Wir wünschen Ihnen, sowie Ihren Praxismitarbeitern trotz der aktuell anhaltenden Situation weiterhin viel Geduld und Kraft.

Bleiben Sie gesund.

Ihre
Dr. Meindl und Partner Verrechnungsstelle

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Stand 23.06.2021

Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,
die Abrechnungsempfehlung von Seiten der Bundesärztekammer, zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, wurde mit einer offiziellen Stellungnahme bis zum 30.09.2021 verlängert.

Aufgrund des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens und unter Beachtung bestehender Hygienevorschriften, wird die Berechnung der Pauschale A245 vom 01.04.2021 bis 30.09.2021 fortgeführt. Wie in der letzten Empfehlung vom März 2021 ausgesprochen, ist die Ziffer weiterhin mit einem Faktor von 1,0 bei einem unmittelbaren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar. Eine Verlängerung bzgl. der Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (“Psychotherapie per Videoübertragung”) wurde aktuell ebenfalls ausgesprochen. In der aktuellen Erläuterung ist diese ebenfalls bis 30.09.2021 geltend.

Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/honorar/analogabrechnungsempfehlung-fuer-aufwaendige-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/

Wir wünschen Ihnen, sowie Ihren Praxismitarbeitern trotz der aktuell anhaltenden Situation weiterhin viel Geduld und Kraft.

Bleiben Sie gesund.

Ihre
Dr. Meindl und Partner Verrechnungsstelle

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Stand 17.03.2021

Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,
die Abrechnungsempfehlung von Seiten der Bundesärztekammer, zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, wurde mit einer offiziellen Stellungnahme bis zum 30.06.2021 verlängert.

Aufgrund des weiterhin bestehenden Infektionsgeschehens und unter Beachtung bestehender Hygienevorschriften, wird die Berechnung der Pauschale A245 vom 01.04.2021 bis 30.06.2021 fortgeführt. Wie in der letzten Empfehlung vom Dezember 2020 ausgesprochen, ist die Ziffer weiterhin mit einem Faktor von 1,0 bei einem unmittelbaren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar. Eine Verlängerung bzgl. der Abrechnungsempfehlung zu telemedizinischen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (“Psychotherapie per Videoübertragung”) wurde aktuell ebenfalls ausgesprochen. In der aktuellen Erläuterung ist diese ebenfalls bis 30.06.2021 geltend.

Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/erlaeuterungen-zu-den-abrechnungsempfehlungen-zur-berechnung-von-aerztlichen-leistungen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/

Wir wünschen Ihnen, sowie Ihren Praxismitarbeitern trotz der aktuell anhaltenden Situation weiterhin viel Geduld und Kraft.

Bleiben Sie gesund.

Ihre
Dr. Meindl und Partner Verrechnungsstelle

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Stand 16.12.2020

Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,

die Abrechnungsempfehlung von Seiten der Bundesärztekammer, zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, wurde am 16.12.2020 mit einer offiziellen Stellungnahme bis zum 31.03.2021 verlängert.
Die Gebührenposition ist ab 01.01.2021 weiterhin je Sitzung mit unmittelbarem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar zum 1,0-fachen Satz.

Die offizielle Empfehlung der BÄK können Sie gerne unter dem folgenden Link der BÄK nachlesen:
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/verlaengerung-und-aenderung-der-analogabrechnungsempfehlung-fuer-aufwaendige-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/

Ihre
Dr. Meindl und Partner Verrechnungsstelle

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Stand 28.09.2020

Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,

Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie führen zu vielen Diskussionen. Aktuelle Beschlüsse der BÄK haben wir für Sie in Kürze zusammengefasst:

Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und unter Beachtung vergleichbarer Regelungen, wird die Möglichkeit der Berechnung der Pauschale A245 vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 fortgeführt. Die Gebührenposition ist weiterhin je Sitzung mit unmittelbarem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar, jedoch nur noch zum 1,0-fachen Satz. Somit errechnet sich eine Pauschale in Höhe von 6,41 €.

Die offizielle Empfehlung der BÄK sowie weitere Informationen in Bezug zu Berechnungsmöglichkeiten psychotherapeutischer Leistungen (ebenfalls bis zum 31.12.2020 verlängert), können Sie gerne im Volltext unter dem folgenden Link der BÄK nachlesen:
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/geaenderter-geltungszeitraum-und-gebuehrensatz-der-nr-245-goae-analog-fuer-die-erfuellung-aufwaendiger-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie-sowie-verlaengerung-der-telemedizin-psychotherapie-abrechnungsempfehlungen/

Ihre
Dr. Meindl und Partner Verrechnungsstelle

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Stand 07.07.2020

Liebe Ärztinnen und Ärzte,

die Empfehlungen der BÄK hinsichtlich des Geltungszeitraums zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie wurden (Stand 06.07.20) aktualisiert.

 

Unter den folgenden Links können Sie die aktuellen BÄK-Empfehlung nachlesen: 
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/erlaeuterungen-zu-den-abrechnungsempfehlungen-zur-berechnung-von-aerztlichen-leistungen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie/
https://www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/

Kurz zusammengefasst stellen sich diese wie folgt dar:

Hygienepauschale:

245analogGOÄ: ab sofort rückwirkend berechenbar vom 09.04.20 bis 30.09.20 (ursprünglich 05.05.20 bis 31.07.20)

Telemedizin:

804, 806, 817, 846, 849, 861, 863, 870, 886 GOÄ (psychotherapeutische Leistungen) sind ab sofort berechenbar vom 05.05. bis 30.09.20 (ursprünglich vom 05.05. bis 31.07.20)

3GOÄ (telefonische Beratungen im Zusammenhang mit Covid-19) je vollendete 10 Minuten – max. 4malig je Sitzung. Zeitraum bleibt vorerst unverändert vom 05.05. bis 31.07.20

Unkommentiert bleibt in der aktuellen Empfehlung leider die Möglichkeit der Nachberechnung bei bereits erfolgter Rechnungserstellung. Hierbei bitten wir zu beachten, dass die Pauschale 245analogGOÄ auch weiterhin nur bei einem unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakten berechenbar ist. Eine systematische Nachberechnung je Behandlungstag durch die Verrechnungsstelle schließt sich somit leider aus. Soweit der erhöhte Hygieneaufwand nicht bereits durch Faktorerhöhungen abgebildet wurde, empfehlen wir Ihnen die Pauschale im Rahmen einer gesonderten Abrechnung in Ansatz zu bringen.

Gerne stehen Ihnen bei weiteren Fragen Ihre bekannten Ansprechpartner beratend jederzeit zur Seite.

Bleiben Sie gesund

Ihre Verrechnungsstelle