Fragen zur Privatabrechnung, (UV-)GOÄ, Kunden-Portal etc.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen inkl. Antworten.
Für alle offenen sowie weiteren Fragen steht Ihnen Ihre Verrechnungsstelle natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.

Allgemein

Dafür gibt es viele Gründe, die wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern möchten. Nur schon mal soviel: Durch unsere jahrezehntelange Erfahrung in der Privathonorarabrechnung und den vielen hundert Gesprächen mit unseren Kunden kennen unsere Mitarbeiter nahezu alle gebührenrechtlichen Möglichkeiten, damit die Leistungen unserer Kunden vollständig und legal optimiert abgerechnet werden können.

Im Idealfall verursacht unsere Dienstleistung bei Ihnen keine Kosten, da wir durch unsere Produkte für Sie einen “Mehrwert” generieren möchten, durch den sich unsere Gebühr mehr als amortisiert.

Die Höhe unserer Gebühr hängt davon ab, welche unserer Produkte Sie in Anspruch nehmen möchten und welche Struktur Ihre Forderungen (durchschnittlicher Rechnungsbetrag, Anzahl der Rechnungen usw.) aufweisen. Die Gebühr wird also auf Sie maßgeschneidert und ist nie “Standard”, da auch Sie und unsere Service-Leistung mehr als Standard sind.

Nein. Sie entscheiden, welche Forderungen Sie über uns abrechnen möchten und welche Sie gerne weiterhin selbst in Rechnung stellen möchten (z.B. IGeL-Rechnungen, Rechnungen an Kollegen etc.).

Bitte prüfen Sie ob Sie parallel eine laufende Verbindung zu der KV via des KV-safeNets offen haben. Diese Verbindung stört den sonstigen Internetverkehr. Bitte beenden Sie die Verbindung zum KVNet und starten Sie das Online-Portal erneut.

Ihre abzurechnenden GOÄ-Leistungen übermitteln Sie uns mittels einer standardisierten elektronischen Datei, üblicherweise “PAD” genannt.
In dieser Datei sind alle für die Erstellung der Rechnungen relevanten Informationen enthalten (Adresse, Diagnosen, Behandlungsdatum, Leistungsziffern, Begründungen etc.).
Durch die Standardisierung des Dateiaufbaus, kann diese Datei in unser System eingelesen und sehr einfach übernommen werden.
Die “Kodierung” und Erfassung der erbrachten Leistungen erfolgt hier also bereits in der Arztpraxis/Klinik und nicht durch uns.

Falls Sie noch keine Praxissoftware verwenden:

Die richtige Praxissoftware zu finden ist gar nicht so leicht. Es gibt eine Vielzahl an Anbietern, die sich von einer einfachen Software, die lediglich die Basisfunktionen umfasst bis hin zu umfangreichen Komplettlösungen unterscheiden. Nicht jede Softwarelösung ist für jede Arztpraxis gleichermaßen geeignet.

Hier finden Sie einen Überblick über die Top 10 Praxissoftware unseres Partners univiva, wo Sie sowohl nach den beliebtesten Praxissoftwarelösungen recherchieren als auch nach Ihren persönlichen Kriterien nach dem richtigen Anbieter für Ihre Praxissoftware filtern können: https://univiva.de/edv/praxissoftware/top-10-praxissoftware

(UV-)GOÄ und Co.

Voraussetzung für die Berechenbarkeit der Ziffer 6 ist, dass es sich um eine medizinisch erforderliche umfassende Untersuchung mit nach Umfang und Zeit besonderem differentialdiagnostischem Aufwand und/oder Beteiligung mehrere Organe handelt.

Der Untersuchungsaufwand muss deutlich über die Feststellung bei einer symptomzentrierten Untersuchung hinausgehen.

Der ausführliche Befundbericht zeichnet sich gegenüber dem einfachen Befundbericht durch die individuelle, auf den Patienten abgestellte epikritische Bewertung der Anamnese, der erhobenen Befunde und ggf. des Krankheitsverlaufs sowie der Therapie aus. Insoweit begründet allein ein großer Umfang des Befundberichts nicht etwa die Abrechnung der Nr. 75, wenn im wesentlichen – ggf. unter Verwendung standardisierter Textbausteine im Schreibautomaten – befundbezogene oder allgemein gehaltene Aussagen getroffen werden, eine individuelle Bewertung jedoch unterbleibt.
Der Ausschluss erfolgt aufgrund der Allgemeinen Bestimmungen des Abschnittes B Abs. 2., wonach Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig sind. Allein oder nur in Kombination mit einer Untersuchung nach Ziffer 5 – 8 ist die Ziffer aber natürlich öfter berechnungsfähig.

Übrigens endet der Behandlungsfall nach einem “rechnerischen” Monat (Monat + 1 und Tag + 1), so dass die Ziffer 1 und/oder 5 dann wieder 1x neben Sonderleistungen nach den Abschnitten C bis O abgerechnet werden kann. Ein neuer Behandlungsfall liegt auch vor, wenn der Patient mit anderen Beschwerden (z. B. einmal mit Kopfschmerzen und ein anderes Mal mit Bauchschmerzen) in die Praxis kommt. Hier wäre es hilfreich, wenn die unterschiedlichen Diagnosen bereits bei der jeweiligen Beratungsziffer angegeben werden (z.B. Neuer Behandlungsfall: Migräne).

Ziffer 1 und/oder 5 kann 1x im Behandlungsfall (= 1 Monat) neben Leistungen aus den GOÄ-Abschnitten C-O (Ziff. 200 – 5866) abgerechnet werden.

Ziffer 1 und/oder 5 ohne weitere Leistungen oder nur in zulässigen Kombinationen mit Leistungen aus dem Abschnitt B kann so oft abgerechnet werden, wie die Leistungen medizinisch notwendig waren.

Der Nachschaubericht wird vom D-Arzt erstellt und abgerechnet wenn der Unfallverletzte zwischenzeitlich bei einem anderen Arzt in Behandlung war.
Die Ziffer 6 kann bis zu drei mal in einem Behandlungsfall (3 Monate) abgerechnet werden.

Kunden-Portal

Wenn Sie sich im Kundenportal erfolgreich angemeldet haben, können Sie über den Button „Hilfe“ unser „Handbuch“ für das Online-Portal aufrufen. Dort finden Sie alle Funktionen und Möglichkeiten ausführlich beschrieben.

Falls darüber nicht alle Fragen beantwortet werden konnten, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem IT-Service auf:
Telefon 0911 98478 280 oder it@verrechnungsstelle.de.
Wir helfen gerne weiter.

Wenn Sie statt der Login-Seite unseres Online-Portals nur eine „Wartungsseite“ sehen, dann werden gerade Wartungsarbeiten an unserem Portal-Server vorgenommen. Dies erfolgt in der Regel am Wochenende oder in den Abendstunden und dauert zumeist nicht länger als 1 – 3 Stunden.
Bitte versuchen Sie es in diesem Fall einfach später noch einmal.

Sollte nach einem erneuten Aufrufversuch mehrere Stunden später die Wartungsseite immer noch erscheinen, dann kann es sein, dass Ihr Internet-Browser die Seite immer wieder aus seinem „Zwischenspeicher“ (Cache) lädt, statt erneut aus dem Internet. In diesem Fall können Sie versuchen, durch Drücken der Tastenkombination STRG+F5 Ihren Browser zum erneuten Laden der Seite aus dem Internet zu „zwingen“. Sollte auch dies nicht zum gewünschten Erfolgt führen, können Sie das Portal auch „direkt“, also ohne über unsere Homepage zu gehen, aufrufen: https://portal.verrechnungsstelle.de

Falls keine der vorbeschriebenen Maßnahmen hilft, versuchen Sie es ggf. mit einem anderen Internet-Browser (Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Google Chrome etc.) oder nehmen Sie Kontakt zu unserem IT-Service auf: Telefon 0911 98478 280 oder it@verrechnungsstelle.de.
Wir helfen gerne weiter.

Unser Online-Portal verfügt über ein umfangreiches Berechtigungs-Management, über das der Hauptbenutzer (ADMIN-Benutzer) festlegen kann, welche Informationen weitere Portal-Benutzer einsehen können. So stehen dem standardmäßig durch uns zur Verfügung gestellten „Assistenten-Zugang“ zunächst nur sehr eingeschränkte Rechte zur Verfügung. Diese können jedoch jederzeit durch den Chefzugang (ADMIN-Benutzer) erweitert werden.

Falls diese Information noch nicht ausreicht, finden Sie weitergehende Informationen hierzu im Bereich „Hilfe“ unseres Online-Portals oder nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem IT-Service auf: Telefon 0911 98478 280 oder it@verrechnungsstelle.de.
Wir helfen gerne weiter.