Der Arzt – Berufsethos UND ehrbarer Kaufmann?
(Warum ist sein Einkommen immer Gegenstand subjektiver, z. T. emotionaler Kommentare?)
Geht das? Ich sage JA!
Immer wieder muss ich feststellen – egal in welchen Zeitungen – dass Negatives über Ärzte zu berichten, bzw. Artikel zu schreiben, die beim Leser eine negative Beurteilung auslösen, keine Seltenheit sind.
Ich vermisse Objektivität, denn wieso wird nur der Arzt für seine äußerst kompetente und gerade in unsere Corona-Zeit so wichtige Leistung mit dieser Schlagzeile ins negative Rampenlicht gestellt? Derartig plakative Überschriften tragen zum allgemeinen negativen Bild der Ärzteschaft bei, obwohl der Patient selbst vom eigenen Arzt ein positives Bild hat.
Warum werden nicht die Stundenlöhne der sonstigen Freiberufler auch mal plakativ erwähnt?
Nach Erhebung des Essener Instituts für Anwaltsmanagement liegt der Stundensatz einer Einzelkanzlei zwischen 115,- € und 166,- €. Sozietäten mit mehr als 100 Anwälten rufen Stundensätze zwischen 290,- € und 376,- € auf. Der durchschnittliche Stundensatz aller deutscher Rechtsanwälte liegt bei 180,- €.
Bei den Wirtschaftsprüfern ist es nicht recht viel anders. Deren Stundenlohn liegt zwischen 115,- € und 154,- €. Der Stundensatz eines Ingenieurs bei ca. 150,- €. Der Stundensatz beim Architekten zwischen 70,- € und 130,- €. Und der Stundensatz beim Steuerberater zwischen 60,- € und 140,- €.
Hierzu noch eine Anmerkung (diese ist vielleicht gerade in der heutigen Zeit sehr interessant) aus einer Broschüre „Ärzte – warum quälen wir sie?“, Hrsg. Friedrich Christoffer 1999, pmi Verlag:
„Der humane Fortschritt der Medizin braucht mehr Menschlichkeit im Umgang mit der Ärzteschaft und der Medizin. Wenn wir das System, das uns heilen soll, verachten und quälen, wird es kein heilendes System mehr sein, weil der innere Geist krank wird.“
Diese oftmals dilettantischen, bewusst provokativen, z. T. bissigen Artikel und Kommentare veranlassen mich wieder einmal meinen Gedanken freien Lauf zu lassen. Nur allzu logisch ist es, wenn ich feststelle, dass die hier erwähnten Freiberufler nicht überleben können, wenn sie sich nicht zur Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze bekennen würden. Aber nur dem Arzt sind die Vergütungen für seine Leistung gesetzlich vorgeschrieben (EbM und GOÄ*).
Die Einschätzung der Erwartung des Patienten an eine gute Medizin ist insbesondere durch die Würdigung des Umstandes, dass eben dieser Patient nicht nur Fachkompetenz, sondern eine dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechende Anwendung der medizinischen Möglichkeiten fordert, realitätsbezogen. Er erwartet auch, dass die neuesten Erkenntnisse bei Diagnostik und Therapie angewandt werden und fordert trotzdem vor allem Zeit und Menschlichkeit in seiner Begegnung mit dem (seinem) Arzt. Dies ist aktuell umso schwieriger, weil die innovativen medizinischen Erkenntnisse in Sekundenschnelle um den Erdball kreisen, jederzeit zugänglich sind und somit die evidenzbasierte Medizin (EbM), die der Arzt aus seinem Berufsethos heraus praktizieren will, beeinflussen. Dies ist sicher so nicht bei den anderen Freiberuflern gegeben.
EbM zu praktizieren bedeutet, die individuelle klinische Erfahrung mit den besten zur Verfügung stehenden externen Nachweisen aus der systematischen Forschung zu integrieren. Die sich daraus ergebende logische Konsequenz ist die Anforderung an den Arzt, die besten zur Verfügung stehenden externen Nachweise, seine individuelle klinische Erfahrung und deren Integration im Rahmen der EbM zu nutzen**.
Diese konzentrierte freie, nicht durch eine Instanz gebündelte Wissenstransformation ist hochgradig in Arbeitsteilen organisiert und produziert derart spezialisierte Erkenntnisse, dass deren Aufarbeitung und Vermittlung bereits ihrerseits der Spezialisierung bedarf.***
Die Erbringung dieser hier geschilderten, aus dem Berufsethos heraus, resultierenden enormen Herausforderungen an den Arzt wären nicht möglich, wenn er auch nicht im zweiten Spannungsfeld „ehrbarer Kaufmann zu sein“ erfolgreich wäre. Jedem von uns als Patienten ist klar, dass auch der Arzt (und natürlich auch die Kliniken) auf den unaufhaltbaren technischen Fortschritt und dessen unermesslichen Vorteil für uns als Patienten, als Kaufmann (was er nirgendwo gelernt hat, leider!, denn seit Jahrzehnten weise ich darauf hin, dem Arzt in seiner Ausbildung Grundkenntnisse zu übermitteln) agieren muss.
Die dadurch notwendigen, zum Teil sehr hohen Investitionsvolumina (verstärkt noch durch die sogenannte moralische AfA****, resultierend aus seiner moralischen Arztverantwortung), sind in allen Fachrichtungen im ambulanten Bereich durch den niedergelassenen Arzt und im stationären Bereich durch die Krankenhäuser zu stemmen. Dies kann alles nur durch verdientes Geld und nicht durch minimale Stundenlöhne geschafft werden.
Natürlich benötigt der Patient – und bekommt sie auch – eine im ärztlichen Selbstverständnis der Profession verankerte Verantwortlichkeit und eine Gewährleistung einer humanen, medizinisch aktuellen – im Sinne der EbM – durchgeführten Versorgung. Er bekommt sie auch, nicht nur weil er sie benötigt, sondern weil es im Berufsethos des Arztes manifestiert ist, sehr wohl wissend, dass damit auch ein (kaufmännisches) Eigeninteresse verbunden ist. „Reine Tauschbeziehungen können eine Bedingung für Wohlstand darstellen. Aber sie sind nur dann nicht unfair, wenn gewährleistet ist, dass beide Parteien in einer gleich guten Position sind *****.“
(Anmerkung: Die hier von Maio dargestellte Abhängigkeit des Patienten (s. o.) von seinem Arzt, führt meines Erachtens nicht dazu, dass der Anbieter (der Arzt), der die unverzichtbare Dienstleistung erbringt und alle Karten in der Hand hält, den Patienten ausbeutet, denn – und darauf weist Maio auch hin – die ärztliche Antwort darauf: „nur der Schutz des Patienten sein kann“.******
FAZIT
Nur der Vollständigkeit halber möchte ich auf die unzureichenden Vergütungen, sowohl im EbM, wie auch in der total veralteten GOÄ (letzte Anpassung 1996) verweisen. Aber auf eines möchte ich wiederum – bezogen auf die dilettantischen Kommentare – hinweisen:
Der Umsatz beim niedergelassenen Arzt ist nicht gleich Einkommen!
Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplomkaufmann
Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Über 50 Jahre im Dienste des Arztes
* GOÄ hat Gesetzeskraft
**Urban Wiesing und Georg Marckmann, Freiheit und Ethos des Arztes – Herausforderungen durch evidenzbasierte Medizin und Mittelknappheit, Verlag Karl Alber, Seite 32.
***ebenda, Seite 35
****Giovanni Maio, Geschäftsmodell Gesundheit – Wie der Markt die Heilkunst abschafft, Verlag Suhrkamp, Seite 93
(Moralische AfA heißt: Geräte erneuern, da effizienter obwohl technisch noch brauchbar.)
***** ebenda (Und der „Vater“ der Betriebswirtschaftslehre Adam Smith.)
****** ebenda, Seite 94
25 Jahre
Von guten und weniger guten Jubiläen
Der 01.04.2021 wartet gleich mit zwei Jubiläen auf, die vermutlich irgendwie auch Sie betreffen, lieber Leser. Wir sprechen von 25-Jahres-Jubiläen, also durchaus etwas Erwähnenswertes. Die Jubilare selbst könnten allerdings unterschiedlicher kaum sein, wie Sie gleich noch lesen werden.
Während der eine Jubilar gerade in den besten Jahren scheint, wird dem anderen von vielen Seiten bescheinigt, er hätte seinen Zenit schon seit Jahren überschritten. Man arbeitet sogar schon jahrelang daran, ihn abzuschaffen. Das Jubiläum ist für ihn also reine Glückssache. Bei dem anderen Jubilar liegt die Sache – natürlich – ganz anders. Der darf sich in dem Licht des in 25 Jahren Erreichten sonnen und dabei dankbar zurückblicken. Auch bei ihm war selbstverständlich nicht alles immer nur eitel Sonnenschein, aber in der Gesamtschau hat doch das Positive überwogen.
Beide Jubilare haben aber auch etwas Verbindendes: sie sind seit 25 Jahren im Gesundheitswesen zu Hause und ihr Kerngeschäft ist … Geld.
Einen der beiden Jubilare konnten Sie vermutlich schon erraten. Genau! Die GOÄ96. Der Dauerbrenner in Sachen ärztlicher Privatabrechnung. Geliebt, gehasst und renovierungs- oder sagen wir besser novellierungsbedürftig. Und dennoch seit 25 Jahren die Grundlage für nicht unerhebliche Einnahmen vieler Leistungserbringer.
Der andere Jubilar bin ich selbst. Tatsächlich seit 01.04.1996 „im Dienste des Arztes“ tätig und immer an meiner Seite die GOÄ96 und natürlich Sie! Anders als mein Jubiläums-“Kollege”, hatte ich allerdings das Glück, dass ich mich in diesen 25 Jahren weiterentwickeln durfte. Und dafür bin ich sehr dankbar: Ihnen, lieber Leser. Denn ohne Sie gäbe es dieses Jubiläum für mich nicht. Deshalb: Danke für die vielen konstruktiven Gespräche, aus denen ich so viel lernen durfte. Für das anspornende Feedback, das mir hilft, immer besser werden zu wollen. Für Ihre Geduld, die es mir ermöglicht hat, nicht immer nur die zweitbeste Lösung zu finden. Danke aber vor allem für Ihr Vertrauen, das immer die Grundlage unserer Beziehung war.
Ein ganz besonderen Dank gebührt aber meinem Mentor und Förderer, Herrn Dr. Rudolph Meindl, der mir diese „Karriere“ erst möglich gemacht hat.
Und wer weiß, wenn ich ihm auch hier nacheifere, werden es ja nochmal 25 Jahre…
Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter
Abrechnungsexperte
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Behandlungen
Gerne möchte ich den Artikel meines Vaters hinsichtlich des ärztlichen Stundenlohnes aufgreifen und über die Wirtschaftlichkeit der einzelnen GOÄ-Positionen kurz philosophieren. Die Bewertungen von einzelnen – längst veralteten, und meist stark unterbewerteten – GOÄ Ziffern, wie z.B. die Beratung nach Ziffer 1 (mit gerade 10,72 € auch für längere als „nur“ 10 Minuten dauernde Gespräche) ist dramatisch unterbewertet, dies ist ein Fakt!
Durch Mandantengespräche und Diskussionen in unseren Fachvorträgen kommt es dennoch bei einigen Ärzten sehr oft zu einem umgekehrten „Phänomen“ und zwar der vermeintlichen Überbewertung einiger Leistungen und somit der „(Teil-)Verzicht“ auf diese Leistungen. Vor allem z.B. bei den Beratungsziffern 4 (29,49 €), 34, 31, den Ultraschallleistungen nach 410, 417 bzw. 420 oder den Untersuchungsleistungen nach Ziffer 7, 8 oder 800. Oft begegnen wir Aussagen, dass z.B. eine erbrachte und medizinisch notwendige eingehende neurologische Untersuchung (Ziffer 800, 26,15 €) im Vergleich zu anderen Leistungen (wie z.B. der Ziffer 1) keine 10 Minuten dauert und somit die Ärzte oft auf diese Leistung verzichten und/oder „nur“ mit dem Faktor 1,0 in Rechnung stellen. Auch beim Mehraufwand bei Ultraschalluntersuchung (wie z.B. durch das Vermessen des Organs und/oder dem Abgleich mit Vorbefunden oder Gegenseite) wird oft mit dem Argument des dann zu „hohen“ Preises für den Patienten argumentiert und führt dazu, dass „nur“ zum Teil (ohne Ansatz der Ziffern 420) und/oder ohne Anwendung des Steigerungsfaktors abgerechnet wird.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, es ist wichtig eine faire, patienten- und leistungsbezogene sowie nachvollziehbare Rechnung zu stellen. Genauso wichtig ist es aber den wirtschaftlichen Grundsätzen zu folgen. Die GOÄ (alt) ist tatsächlich „leider“ zu einer „Mischkalkulation“ geworden, wo sich an der einen Seite drastisch unterbewertete Leistungen befinden und auf der anderen Seite doch adäquate Einzelleistungsvergütungen erzielt werden können. Nur der, der auch das gesamte Spektrum der GOÄ fair und richtig ansetzt, der sich traut alle Ziffern (bei Erfüllung der medizinischen Notwendigkeit natürlich), kann es schafften eine, mit ähnlichen unternehmerischen (Ausbildung, soziale Verantwortung, Einsatz, Verantwortung für Mitarbeiter etc.) Berufen, vergleichbare Wirtschaftlichkeit zu erzielen. Trotz der – aus dem Jahr 1982 stammenden, zuletzt in Teilen 1996 überarbeitete, ohne Berücksichtigung der über 30%igen Inflation, komplett veralteten und in den meisten Fällen komplett unterbewerteten – alten GOÄ.
Denn auch hier gilt: Umsatz ist nicht Einkommen.
Lukas Meindl
Master of Science
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Zulässige Datenweitergabe
Austausch von Gesundheitsdaten
Das Gesundheitswesen lebt, wie viele andere Branchen auch, von der Kommunikation, also dem Austausch von Informationen. Unstrittig bei allen Akteuren dürfte sein, dass diese „Kommunikation“ unabdingbar für ein effizient funktionierendes Gesundheitswesen ist. Da Gesundheitsdaten aber zu den „besonders schutzwürdigen Daten“ zählen, werden mehr oder weniger hohe Hürden an den Austausch dieser Informationen gestellt. Diese Hürden muss aber jeder Akteur im Gesundheitswesen kennen, will er sich nicht plötzlich drakonischen Bußgeldforderungen der Datenschutzbehörde gegenüber sehen.
Grundsätzlich dürfen Gesundheitsdaten immer dann weitergegeben werden, wenn der Betroffene, dessen Daten weitergeben werden sollen, dazu seine (schriftliche!) Einwilligung erteilt hat. Das kennen Sie z. B. von der notwendigen Einwilligungserklärung, die Ihre Patienten unterschreiben müssen, wenn Sie die Abrechnungsdaten an die Verrechnungsstelle übermitteln wollen. Ohne diese Einwilligung liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und die ärztliche Schweigepflicht vor, was empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Das Datenschutzgesetz und die DS-GVO sehen aber – auch in Verbindung mit anderen Gesetzen – Situationen vor, in denen die Datenweitergabe an andere Akteure im Gesundheitswesen auch ohne explizite Einwilligung durch den Betroffenen straffrei möglich ist.
Die Einhaltung der Regeln, welche Informationen/Daten an wen, wie und zu welchem Zweck unter welchen Bedingungen weitergegeben dürfen, muss der für den Datenschutz in der Klinik/Praxis Verantwortliche, meist der externe bzw. der betriebliche Datenschutzbeauftragte, regelmäßig überprüfen und falls erforderlich Korrekturmaßnahmen einfordern.
Unser Gesundheitssystem lebt vom hohen Vertrauen, das ihm die Patienten entgegenbringen. Dem bedachten und rechtskonformen Umgang mit Gesundheitsdaten, sollte daher eine hohe Priorität eingeräumt werden.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung rund um das Thema Datenschutz/Datensicherheit?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung!
Andreas Zieher
B. A. Gesundheitsmanager, zert. Datenschutzbeauftragter
(DSC-Standard), Digital Business Manager
Geschäftsführer medizieher GmbH, Nürnberg/Crailsheim
0911 27 777 611
Praxisabgabe in Zeiten von Corona
Die Corona-Pandemie hält die Welt seit geraumer Zeit im Würgegriff und betrifft mit ihren Auswirkungen jeden Einzelnen von uns. Auch das Thema Ruhestandsplanung und Praxisabgabe ist maßgeblich davon betroffen und erfordert eine Abweichung von bisherigen Denkstrukturen.
Oftmals richtet sich die Ruhestandsplanung an der Laufzeit und Fälligkeit von Finanzierungen oder Versicherungen aus. Was jedoch, wenn diese nun ausgerechnet in die Zeiten von Covid19 fällt? Sofern beispielsweise die eigene Gesundheit der Auslöser für die Praxisabgabe ist, bestehen leider erst recht
keine großen zeitlichen Ausweichmöglichkeiten.
Ich habe in meinem Alltag als Praxisvermittler im Wesentlichen drei Kategorien von Interessenten identifiziert und möchte Ihnen in diesem Artikel meine Erfahrungen in den jeweiligen Kategorien in der aktuellen Situation mitteilen.
Kategorie 1: Der/Die klassische Nachfolger/-in
War es in der Vergangenheit schon zunehmend anspruchsvoll, eine junge Kollegin oder einen jungen Kollegen für die Nachfolge in der eigenen Praxis zu begeistern – die Gründe sind hinlänglich bekannt – so ist es in den aktuellen Zeiten noch schwerer geworden. Die Kombination aus finanzieller
Verpflichtung, wirtschaftlicher und personeller Verantwortung, sowie die aktuelle Unsicherheit führen dazu, dass die sowieso schon niedrige Zahl an Übernehmern noch kleiner geworden ist. Gerade in ländlichen Regionen wird sich diese Tendenz weiter verschärfen, sodass das Thema Praxisabgabe noch
frühzeitiger angegangen werden sollte.
Kategorie 2: Der/Die bereits niedergelassene Kollege/-in
Die Notwendigkeit auch in Arztpraxen in höchstem Maße wirtschaftlich zu denken und unternehmerisch zu handeln, führt dazu, dass die bereits niedergelassenen Kollegen/-innen weitere Kassensitze erwerben und diese mit Angestellten besetzen. Diese Vorgehensweise funktioniert auch in der aktuellen Situation, denn Vertragsarztzulassungen sind weiterhin gut verfügbar und auch potentielle Angestellte lassen sich mit attraktiven Rahmenbedingungen aus den Kliniken locken. Durch diesen Schritt wird das „Unternehmen Arztpraxis“ sowohl rentabler als auch attraktiver, wenn es zur eigenen Veräußerung zu einem späteren Zeitpunkt kommt.
Kategorie 3: Der institutionelle Investor
Mit den Geschäftsführern von Kliniken oder deren kaufmännischen Leitern stehe ich derzeit am häufigsten in Kontakt. Der Trend von stationären Versorgern, die in den ambulanten Markt vordringen, war in den letzten Jahren bereits sehr deutlich, verschärft sich aber immer noch weiter. Begründet wird das durch eine oftmals sehr professionelle Abwicklung, sowie großzügige Kaufpreisangebote mit denen die Personen aus Kategorie 1 und 2 nicht mithalten können oder wollen.
Schließen möchte ich mit zuversichtlichen Zeilen:
Ich bin überzeugt, auch in der aktuellen Situation, für jeden von Ihnen einen passenden Käufer nach Ihren Vorstellungen zu finden. Oftmals stehe ich mit diesem bereits in Kontakt, sodass ich unabhängig Ihres persönlichen Zeitplans, zuversichtlich bin, diesen einhalten zu können. Meine Kollegen und ich
freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Markus Maus
Geschäftsführer M&C Gruppe Nürnberg
Dipl.-Bankbetriebswirt (FSFM),
zert. Finanzberater im Gesundheitswesen (FSFM)
Veranstaltungskalender 2021
Kostenfreie Live-Webinare zu aktuellen Themen
Wir haben in den letzten Monaten zahlreiche Online Live-Stream-Webinare durchgeführt und freuen uns über das überwältigende positive Feedback unserer Teilnehmer.
Daher werden wir auch 2021 wieder Online-Seminare anbieten, die eine bequeme Fort- und Weiterbildung von Zuhause ermöglichen.
Webinar-Übersicht 2021
Die Webinar-Übersicht finden Sie hier als pdf-Download:
Profitieren auch Sie von unserer über 45-jährigen Erfahrung im Bereich der Privatabrechnung, basierend auf unserer Betreuung und Rechnungsstellung für mehr als 1.400 Praxen.
Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Veranstaltungen finden Sie auf unserer Veranstaltungswebseite oder Sie rufen uns an unter Tel. 0911 98478-290.
Das Beste für Sie zusammengefasst – 70 Ausgaben Infobrief
Zum Ende des letzten Jahres wurde unser 70. Infobrief veröffentlicht:
Dieses Jubiläum möchten wir gerne mit Ihnen teilen und haben für Sie unsere besten Artikel der letzten 70 Ausgaben zusammengefasst.
Lesen und informieren auch Sie sich über unsere Highlights der letzten Jahre.
Einfach den gewünschten Artikel anklicken und lesen:
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