Was ist meine Praxis bzw. Gesellschaftsanteil wert?

Kein Buch mit sieben Siegeln:

Immer wieder werde ich von Ärzten unterschiedlichen Alters und integriert in unterschiedlichsten Kooperationsformen bzw. von Inhabern einer Einzelpraxis gefragt ob es denn notwendig wäre, den Wert der Praxis respektive des Gesellschaftsanteils zu kennen.

Meine schon seit über 25 Jahren bestehende Erfahrung als Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen habe ich dazu nach wie vor nicht geändert und meine Meinung wird durch das gesetzlich geregelte Aufkaufssoll, gemäß dem GKV/VSG, in Gebieten mit über 140 % Versorgung noch bestärkt. Aufgrund unterschiedlichster Anlässe (s. u.) gibt es kaum einen Grund, einen Näherungswert nicht wissen zu wollen. Den zu errechnen ist keine Hexerei.

Die unten stehenden Ausführungen sollten Ihnen einen repräsentativen Überblick über die maßgeblichen Parameter für die Bewertung Ihrer Praxis, bzw. des Gesellschaftsanteils, nach der einzig richtigen Methode, der (modifizierten) Ertragswertmethode, geben.

1.) Mögliche Anlässe für Wertermittlungen:

– Normaler einvernehmlicher Ausstieg eines Gesellschafters
– Nicht einvernehmlicher Ausstieg (Gefahr der Volatilität durch unterschiedliche Sachverständige.)
– Tod eines Gesellschafters, bzw. festgestellte Berufsunfähigkeit (Definition der Berufsunfähigkeit! Bestandteil im Gesellschaftsvertrag?)
– Scheidung (hohe Volatilität, siehe Punkt 2, Verzichtsvereinbarung auf den Zugewinn aus der Praxis?)
– Eintritt des im GKV/VSG geregelten Aufkaufssoll und deren Wertbestimmung (Verkehrswert!!)

2.) Wertermittlungsverfahren

– Umsatzmethode
– Ärztekammermethode
– (modifizierte) Ertragswertmethode
– Exotische Methoden (z.B. 1 Jahresumsatz oder 1 Jahresgewinn usw.)
– Steuerberater Methode??
– Stuttgarter Verfahren

3.) Parameter und deren Gewichtung und Einfluss (1-5 (maximal)) auf den Goodwill (GW)

3.1 Weiche Faktoren
(Hauptursache für eine nach wie vor hohe Volatilität bei der Bestimmung des Praxiswertes.)

– Zuweiserkonstellation (4)
– Konkurrenzsituation (1 im gesperrten Gebiet, ansonsten 4)
– Demografische Entwicklung (2)
– Ein- bzw. Auspendler (2)
– Dauer der bisherigen Praxis (3)
– Zulassungsbeschränkung (5)
– Praxislage (bei größeren Konstrukten 2, bei Einzelpraxis 4)
– Bekanntheitsgrad des Praxisinhabers (Ambivalent, da persönlichkeitsbezogen.Vor- bzw. Nachteil für Nachfolger.) Leistungsspektrum (Institutionalisierung, Subspezialisierung (3))
– Entwicklung der Fallzahlen (4)
– Privatpatientenanteil (4 aber Vorsicht da „mobil“)

3.2 Harte Faktoren
(Definition aber keine Interpretation, da es keine einheitlichen
Regelungen für die Höhe dieser Faktoren gibt).

3.2.1 Bereinigter Vergangenheitserfolg (5) 3 Jahre, gewichtet (in der Regel das Maß aller Berechnungen)

• Gegebenenfalls zu bereinigen durch: AfA, KFZ, Gehalt Ehepartner, Zinsen, Leasing, Gehalt des angestellten Arztes
• 3-Jahresvergleich
• Gewichtung (d.h. bei 3 Jahresvergleich, letztes Jahr x 3; vorletztes Jahr x 2; drittletztes Jahr x 1, geteilt durch 6 – Anzahl der Multiplikatoren)

3.2.2 Kapitalisierungs-/Verflüchtigungszeitraum (5 plus)

– je länger – desto höher (hohe Volatilität) der Wert
– je institutioneller – desto länger der Kapitalisierungswert
– je personenbezogener – desto kürzer der Kapitalisierungswert

• 2 – max. 5 Jahre (BSG/Namhafte Gutachter)
• Einflussfaktoren – siehe weiche Faktoren (Pkt. 3.1.)
• Einfluss auf den Wert bei den folgenden angenommenen
Zeiträumen:

– von 2 auf 3 Jahre ca. das 1,45-fache (des bei 2 Jahren festgestellten Wertes)
– von 2 auf 4 Jahre ca. das 1,9-fache (s. o.)
– von 2 auf 5 Jahre ca. das 2,33-fache (s. o.)
– von 3 auf 4 Jahre ca. das 1,32-fache (des bei 3 Jahren festgestellten Wertes)
– von 4 auf 5 Jahre ca. das 1,22-fache (des bei 4 Jahren festgestellten Wertes)

3.2.3 Kalkulatorischer (bzw. bei GmbH höchstwahrscheinlich als Gehalt in der GuV enthalten) Unternehmerlohn (4). Je höher – desto niedriger (hohe Volatilität, abhängig vom Facharzt) der Wert.

Grundsätzlich durch den Sachverständigen aus dessen Erfahrungswert anzusetzen. Beispiel:

• Chefärzte in der Chirurgie gemäß der Kienbaum-Studie 170–290.000 (!)
• unterschiedlicher Ansatz ist auch innerhalb einer Großpraxis möglich.
• Unterscheidung zwischen operativ tätigen und konservativ tätigen Ärzten
• Richtwert: pro 50.000 EUR höherer Unternehmerlohn, 9–20 % geringerer Praxiswert, – je nach Anzahl der Ärzte und des Gewinns. Je höher – desto weniger Auswirkung.

3.2.4 Kalkulationszinsfuß (2)
Je höher – desto niedriger der Wert (geringe Volatilität, da maßgebend
vom allgemeinen Zinssatz abhängig)

• Basiszins + Risikozuschlag abzüglich Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375 %.
• Pro 1 % höherer Zinssatz ca. 2 % geringerer Wert. Vernachlässigbar? Doch nicht! Bei 6 % Differenzzins zu heute (noch vor 5 Jahren der Fall), immerhin 12 % weniger wert.

3.2.5 Typisierte* Ertragssteuer (35 %)
Je höher – desto niedriger (nur in Ausnahmefällen etwas höher = 40 %) der GW

• Nur im großen Ausnahmefall Abweichung von 3% (bei 40 % ca. 8–10 % geringerer Wert)
* also nicht individuell.

3.2.6 Forderungen/Verbindlichkeiten
(Kapitalkonto!)

• In der Einzelpraxis in der Regel – NICHT
• In Kooperationspraxen – JA
• Stichtagsbilanz und Feststellung der Kapitalkonten! (bei Bilanzierung kein Problem, bei Einnahmen-Ausgaben rechtzeitig Steuerberater fragen.) Vorsicht bei negativen Kaptialkonten!!

4.) Praxis-/Sachwert

-Anhand der bestehenden Inventarliste ist der Fortführungswert zu bestimmen.
– Auch Umbauarbeiten, wenn zu einer rationelleren und gewinnbringenderen Praxisführung durchgeführt.
– Abstimmung mit Mietvertrag.

Exkurs:
Leasing – wenn bei Übernahme Leasing ins Eigentum dann müssten ausstehende Leasingraten vom bereinigten Vergangenheitserfolg (siehe 3.2.1) abgezogen werden.

FAZIT
Trotz aller Theorie – der Markt bestimmt den Preis!

– Ein Gut ist nur so viel wert, wie jemand bereit ist dafür zu bezahlen und der andere bereit ist, dies auch für den Preis abzugeben.
– Fokussierung in allen Berechnungen ist auf den nachhaltig erzielbaren Zukunftsgewinn auszurichten.

Bei Fragen wenden Sie sich an mich. Ich beantworte diese gerne aufgrund meines über 50jährigen Erfahrungsschatzes im betriebswirtschaftlichen Bereich und über 25 Jahre als vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen.

VORSICHT:

– Nur Zulassungs(sitz)erwerb: Nicht abschreibungsfähig (kein Steuervorteil von ca. 38% über die Abschreibungszeit.)
– Nur halber Zulassungs(sitz)erwerb: Lt. aktualisierter Rechtsprechung (2017/2018) plus MwSt.

(Modellrechnung und Live-Beispiele können individuell angefordert werden.)

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplomkaufmann
Über 50 Jahre im Dienste des Arztes
Öffentlich bestellter (bis zum 70. Lebensjahr) und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen

Ein voller Erfolg!

„Was lange währt, wird endlich gut.“

Mit diesem Sprichwort lässt sich trefflich der Entwicklungsprozess unseres neuen Internetauftritts sowie dem neuen Online- Portal umschreiben, denn auf dem Weg dorthin mussten einige Probleme gelöst werden, die die Sicherheit, die Performance und nicht zuletzt die Usability betrafen. Dadurch hat sich der Start zwar leider etwas verzögert, dafür kann sich das Ergebnis umso mehr sehen lassen:

• Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit an 7 Tagen in der Woche
• Komfortable Übergabe von Abrechnungsdaten auf das richtige Abrechnungskonto
• Schneller Überblick über alle Rechnungsläufe und Auszahlungsvorgänge (Kontoauszüge)
• Download von Rechnungsduplikaten, Abrechnungsunterlagen (Rechnungsausgangsjournal, Kontoauszug etc.) oder von Formularen (Einverständniserklärung, Änderung der Bankverbindung etc.)
• Integrierte Benutzerverwaltung für die Verwaltung von Zugriffsrechten oder die Anlage zusätzlicher Benutzer (z. B. Steuerberater)

Das neue Portal wird zwischenzeitlich von über 95 % unserer Mandanten regelmäßig genutzt und das Feedback ist (fast) immer positiv. Herzlichen Dank dafür!

Aber auch Ihre konstruktiv-kritischen Anmerkungen fließen permanent in die Weiterentwicklung des Portals mit ein, so dass schon in den ersten Wochen nach dem Start sinnvolle Funktionen und Verbesserungen implementiert werden konnten und viele weitere sich im Realisierungsprozess befinden. Seien Sie also mit uns gespannt auf das, was kommen wird!

Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Abrechnungsexperte, seit über 20 Jahren im Dienste des Arztes

Detektivbüro „Spürnase“

Unser Team Service besteht aus 3 Bereichen: Posteingang – Adressermittlung – Diktatpost

Posteingang:

Frau Eigenwillig, Frau Rost
Jeder Posteingang – Post, Fax oder E-Mail – wird von hier aus an die entsprechenden Fachabteilungen zur weiteren Bearbeitung geleitet. Auch telefonisch sind wir der erste Ansprechpartner für Ihre Patienten.

Adressermittlung:

Frau Eigenwillig, Frau Haas, Frau Rost
Beim Versenden großer Mengen an Rechnungen kommt es zwangsläufig auch vor, dass Rechnungen als unzustellbar zurückkommen. Wir recherchieren dann die korrekten Kontaktdaten im Internet, Telefonbuch, per Faxanfrage in der Praxis und sogar mittels Einwohnermeldeamtsanfrage, um die Rechnung erneut zustellen zu können. In den meisten Fällen sind wir sehr erfolgreich und bezeichnen unser Team spaßeshalber als Detektivbüro „Spürnase“.

Falls aber alle Bemühungen erfolglos bleiben, steht am Ende die Storno-Anfrage in der Praxis. Dies ließe sich vermeiden, wenn Praxen und MVZs regelmäßig die aktuellen Kontaktdaten beim Besuch des Patienten in der Praxis abgleichen (evtl. Umzug des Patienten, veränderte Wohnsituation, etc.) und uns bei der nächsten Abrechnung übermitteln würden. Auch die Angabe des Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Patienten und der Zusatz „bei“, wenn ein Patientenname nicht am Postkasten steht, hilft oftmals bei der korrekten Zustellung der Post.

Diktatpost:
Frau Rost
Die Diktatpost wird hauptsächlich für die Geschäftsleitung geschrieben. Diese umfasst normalen Schriftverkehr, interne Mitteilungen und Aktennotizen, Artikel für die Infobriefe und für Veröffentlichungen, Konzepte für Vorträge, schriftliche Korrektur von Verträgen, übersichtliche Berechnungsdarstellungen und vieles mehr.

Team Service – Tamara Eigenwillig, Barbara Haas, Pia Rost
service@verrechnungsstelle.de

…und dabei noch 2 CME Punkte erhalten? Das geht bei uns jetzt ganz einfach über unsere kostenfreien live Webinare.

In Kooperation mit der Cogitando GmbH (einer Health Care Agentur für professionelle Online Fortbildungen) starteten wir letztes Jahr mit diesen Live-Webinaren:

  • GOÄ für Hausärzte
  • GOÄ für Orthopäden & Chirurgen
  • GOÄ für  Gynäkologen & Urologen

Das Feedback war sehr positiv, darum setzen wir dieses Jahr unsere kostenfreie Live-Webinar-Reihe fort.

Die zweite gute Nachricht ist: Wir haben die bisherigen Webinare für Sie aufgezeichnet und Sie können auch im nachhinein noch die 2 CME Punkte erhalten.

Die Links zu den aufgezeichneten Live-Webinaren sind folgende: Bitte beachten Sie, dass eine einmalige kostenfreie Registrierung auf medcram nötig ist.

 

GOÄ für  Gynäkologen & Urologen:

https://www.medcram.de/cme-fortbildungen/video-privatabrechnung-goAe-fuer-den-facharzt-gynaekologie-und-urologie-132/

 

GOÄ für Orthopäden & Chirurgen

https://www.medcram.de/cme-fortbildungen/video-privatabrechnung-goAe-fuer-den-facharzt-orthopaedie-und-chirurgie-131/

GOÄ für Hausärzte

https://www.medcram.de/cme-fortbildungen/video-privatabrechnung-goAe-fuer-den-hausarzt-120/