GOÄ: Verlängerung der Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2020

Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,

seit gestern gibt es die offizielle Stellungnahme der Bundesärztekammer hinsichtlich einer Verlängerung der Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (vorerst) bis zum 31.12.2020.

GOÄ:
Aufgrund der Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und unter Beachtung vergleichbarer Regelungen, wird die Möglichkeit der Berechnung der Pauschale A245 (GOÄ-Ziffer 245 analog) vom 01.10.2020 bis 31.12.2020 fortgeführt. Die Gebührenposition ist weiterhin je Sitzung mit unmittelbarem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar, jedoch nur noch zum 1,0-fachen Satz. Somit errechnet sich eine Pauschale in Höhe von 6,41 €.


D-Ärzte:

Gemäß offizieller Mitteilung der DGUV beteiligen sich auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bis 31.12.2020 an den Mehraufwendungen für Infektionsschutz bei D-Ärzten. Dies auch weiterhin in Höhe von 4,00 € je Behandlungstag an dem ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgte.


Offizieller Text:

Die offizielle Empfehlung der BÄK sowie weitere Informationen in Bezug zu Berechnungsmöglichkeiten psychotherapeutischer Leistungen, können Sie gerne im Volltext unter dem folgenden Link nachlesen:
https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/gebuehrenordnung/geaenderter-geltungszeitraum-und-gebuehrensatz-der-nr-245-goae-analog-fuer-die-erfuellung-aufwaendiger-hygienemassnahmen-im-rahmen-der-covid-19-pandemie-sowie-verlaengerung-der-telemedizin-psychotherapie-abrechnungsempfehlungen/

 

Wir wünschen Ihnen, Ihren Praxismitarbeitern sowie Ihren Patienten weiterhin viel Kraft, Erfolg und Geduld bei der Bekämpfung der Pandemie(-Maßnahmen).

Bleiben Sie gesund

Ihre Verrechnungsstelle