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THEMA:

Eine Beschreibung der aktuellen (Rechts-) Situation
mit Schlußfolgerungen und konkreten
Handlungsempfehlungen

Das BGH-Urteil vom 16.10.2014 mit dem Tenor
„Honorarzt kann kein Wahlarzt sein“ hat bei
niedergelassenen Ärzten als auch in betroffenen
Krankenhäusern und Kliniken zu großer Verunsicherung
geführt.

Was besagt dieses Urteil wirklich? Worauf müssen sich
niedergelassene Ärzte, die auch als Honorarärzte tätig
sind, einstellen? Unter welchen Voraussetzungen ist eine
eigene Abrechnung privatärztlich erbrachter Leistungen
durch niedergelassene Ärzte gegenüber dem Patienten
jetzt noch möglich?

REFERENTEN:

Herr Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Herr Dr. med. Dr. jur. Reinhold Altendorfer
Fachanwalt für Medizinrecht
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kanzlei Altendorfer Medizinrecht München

Diskutieren Sie zusammen mit Experten aus
dem Gesundheitswesen.

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Wir richten regelmäßig für alle Ärzte verschiedene Events & Veranstaltungen zu verschiedenen Themen- und Fokusbereichen in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aus.
Die Veranstaltungsformate reichen von Seminaren über Workshops bis zu informativen Webinaren und erfreuen sich immer größer werdender Beliebtheit.
Als eine der führenden privatärztlichen Verrechnungsstellen in Deutschland haben wir es uns zum Auftrag gemacht, unser Netzwerk interessanter Persönlichkeiten bei unseren Veranstaltungen zusammen zu bringen, um den Austausch zwischen Kunden und Kollegen auf persönlicher Ebene zu fördern und eine Networking-Plattform zu etablieren.