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Thema:

Eine Beschreibung der aktuellen (Rechts-) Situation mit Schlußfolgerungen und konkreten Handlungsempfehlungen

Das BGH-Urteil vom 16.10.2014 mit dem Tenor „Honorarzt kann kein Wahlarzt sein“ hat bei niedergelassenen Ärzten als auch in betroffenen Krankenhäusern und Kliniken zu großer Verunsicherung geführt.

Was besagt dieses Urteil wirklich? Worauf müssen sich niedergelassene Ärzte, die auch als Honorarärzte tätig sind, einstellen? Unter welchen Voraussetzungen ist eine eigene Abrechnung privatärztlich erbrachter Leistungen durch niedergelassene Ärzte gegenüber dem Patienten jetzt noch möglich?

REFERENTEN:

Herr Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Herr Dr. med. Dr. jur. Reinhold Altendorfer
Fachanwalt für Medizinrecht
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kanzlei Altendorfer Medizinrecht München

Diskutieren Sie zusammen mit Experten aus dem Gesundheitswesen.

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Die Veranstaltungsformate reichen von Seminaren über Workshops bis zu informativen Webinaren und erfreuen sich immer größer werdender Beliebtheit.
Als eine der führenden privatärztlichen Verrechnungsstellen in Deutschland haben wir es uns zum Auftrag gemacht, unser Netzwerk interessanter Persönlichkeiten bei unseren Veranstaltungen zusammen zu bringen, um den Austausch zwischen Kunden und Kollegen auf persönlicher Ebene zu fördern und eine Networking-Plattform zu etablieren.