Elektro-Autos für Ärzte

Testbetrieb der GOÄneu: wie effektiv?

Kritische Prüfkriterien

Anscheinend, laut Auskunft von Herrn Florian Reuther, Direktor des Verbands PKV, läuft seit Oktober bis Jahresende ein „Testbetrieb“ der GOÄneu. In dieser Testphase sollen parallel die Bewertungen anhand der bestehenden veralteten und der „neuen“ GOÄ laufen und 1.500 Rechnungen umfassen. Diese
Testphase wird dann sicherlich zu weiteren Verhandlungen und vor allem Bewertungen der neuen GOÄ herangezogen werden.

Vergleich nicht praktikabel?

Das scheint aus meiner Sicht sehr gefährlich, denn die 5.600 Positionen der GOÄneu in nur 1.500 Rechnungen alle (oder zumindest den Großteil) so abzubilden, dass diese auch aussagekräftig wären, ist meiner Meinung nach sowohl medizintechnisch wie rein statistisch komplett unmöglich.

Die dann präsentierten Ergebnisse müssen sehr kritisch betrachtet werden, denn effektive Vergleichsrechnungen hätten schon erstens längst laufen können, dieses zweitens unter Einbeziehung einer umfassenderen Menge an Ärzten – und darüber hinaus vor allem bei weit mehr als nur 1.500 Rechnungen.

Im April 2021 wurde bereits ein ärzteeigener Entwurf der neuen GOÄ „final“ erstellt, inkl. betriebswirtschaftlich kalkulierter Bewertungen aller ca. 5.600 Positionen.

Ich bin mir nicht sicher, was schlimmer ist – ob dieser Entwurf an unserem Gesundheitsminister Herrn Karl Lauterbach vorbeigegangen ist, er sich nicht einmal die Zeit genommen hat (vor lauter Corona-Maßnahmen sieht er die Dringlichkeit und Wichtigkeit der GOÄneu nicht), diese einzusehen oder dass er
diesen Entwurf komplett ignoriert hatte, da es nicht in seine politische Überzeugung/Vision hineinpasst.

Es kann nicht sein, dass unser Gesundheitsminister den GOÄneu-Entwurf (den er ja „vorbehaltlos“ prüfen möchte) angeblich erst im Mai 2022 (also mehr als ein Jahr später) im Rahmen des 126. Deutschen Ärztetages von Herrn Dr. Klaus Reinhardt erhalten hat. Das würde nämlich bedeuten, dass er entweder
weniger Informationen als die meisten Berufsverbandvorsitzende hat oder er schlichtweg nicht die Wahrheit erzählt:
Keine der beiden Varianten wäre für mich akzeptabel.

Lukas Meindl 
Master of Science
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Tatsächlich nur zwei Sätze über die GOÄneu?

Neues von unserem Online-Portal

Buchungsinformationen als Excel-Ausgabe

Die Abwicklung der Privatrechnungen ist mit einer Menge von Buchungen verbunden, über die wir Sie im Detail durch unsere Kontoauszugs-Unterlagen informieren. So haben Sie immer die volle Transparenz, was mit den an uns zur Abwicklung eingereichten Rechnungen passiert ist.

Kontoauszüge sowie die Übersichten zu den Entwicklungen der offenen Posten oder auch eine Offene-Posten-Liste können Sie bereits seit Jahren in unserem Online-Portal elektronisch abrufen. Die Informationen können direkt im Browser angesehen aber auch als PDF-Datei heruntergeladen werden, um diese z. B. auf dem PC selbst zu archivieren oder an den Steuerberater elektronisch weiterzuleiten. So sparen wir gemeinsam mit Ihnen viel Papier und Porto und schonen damit nachhaltig unsere Umwelt und unser Klima.

Für unsere Mandanten, die die buchhalterischen (Einzel-)Vorgänge, die im Rahmen der Abwicklung der Privat-/BG-Abrechnung durch unsere Verrechnungsstelle anfallen, gerne in die eigene IT-Umgebung übernehmen möchten, haben wir die Möglichkeit in unserem Online-Portal implementiert, alle in einem Kontoauszug enthaltenen buchhalterischen Informationen (Rechnungsausgänge, Zahlungseingänge, Korrekturen usw.) zusätzlich als Excel-Datei herunterzuladen. In diesen Excel-Dateien können Sie dann natürlich auch selbst filtern, sortieren, Teilsummen bilden oder die Daten in andere Anwendungen für weitere Auswertungen überführen. Damit werden unsere Auswertungen und Übersichten für Sie noch flexibler und informativer nutzbar.

Joachim Zieher  
Geschäftsführender Gesellschafter
Abrechnungsexperte
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Seit 25 Jahren im Dienste des Arztes

Eröffnungsrede zum Ärztetag von Präsident Klaus Reinhardt

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Kommentar zum Entwurf

Ich habe bereits den Entwurf des Gesetzes angeschaut, um eventuelle Schwachstellen, bzw. maßgebliche, Sie interessierende Regelungen vorab zu publizieren. Da unzählige, in der Vergangenheit kreierte, Gesetze immer wieder gravierende Einschränkungen, insbesondere im finanziellen Bereich, mit sich brachten, war ich nicht überrascht über den Versuch, dass die im TSVG Versorgungsgesetz eingeführte Regelung der extrabudgetären Vergütung von Neupatienten aufgehoben werden sollte. Ansonsten kann man mit diesem Gesetz leben.

Für die extrabudgetäre Vergütung von Leistungen, die im Rahmen der offenen Sprechstunde erbracht werden, wird eine zeitlich unbefristete Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vorgesehen (was immer das heißen mag). Gleichzeitig wird jedoch erwähnt, dass die Auswirkungen dieses Vergütungsanreizes evaluiert werden sollen, um zu analysieren, inwieweit durch die offenen Sprechstunden ein schnellerer Zugang zur fachärztlichen Versorgung tatsächlich erzielt wird (… aber die klassische Neupatientenregelung soll sofort aufgehoben werden!?).

Der Bewertungsausschuss hat dem BMG bis zum 31.12.2024 einen Bericht über die Ergebnisse der Evaluation vorzulegen. Auf Grundlage dieses Ergebnisses kann der Gesetzgeber über die Fortführung oder den Wegfall der extrabudgetären Vergütung für Leistungen, die in der offenen Sprechstunde erbracht werden, entscheiden. Anmerkung: Das heißt, hier kann extrabudgetär, sofern das überhaupt im Praxisverlauf möglich ist, abgerechnet werden; zumindest bis Ende 2024. Über den Umfang der Einnahmen dieser extrabudgetären Leistungen aus der offenen Sprechstunde bin ich mir nicht im Klaren. Übrigens auch nicht der Gesetzgeber (so der Entwurf).

Was die Fristverlängerung für die Anpassung des EBM für ärztliche Leistungen anbetrifft, kann ich nicht beurteilen. Es wird auf eine deutliche Verzögerung der Anpassung des EBM hingewiesen. Da ich davon ausgehe, dass die Anpassung eine Erhöhung ist, ist die im Gesetz bereits erwähnte mögliche Verzögerung sicherlich zu Ihrem Nachteil. Was der Hinweis, dass durch diese erfolgte Änderung gewährleistet ist, dass die Anpassung
spätestens innerhalb von sechs Monaten erfolgt, bedeuten soll, ist in Anbetracht der hier in diesem Buchstaben erwähnten deutlichen Verzögerung der Anpassung des EBM unerklärlich. Anmerkung: altes Thema. Der Arzt hält es (alles) aus.)

Ein weiterer Punkt – der meines Erachtens ganz wichtig ist – es sollen (endlich) auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen auf 3% gegenüber dem Vorjahr begrenzt werden und die Zuweisungen an die Krankenkassen für Verwaltungsausgaben um 25 Mio. Euro gemindert werden. Die Wirtschaftlichkeit der GKVen zu überprüfen ist überfällig und bitter notwendig!

Was die folgende schwammige Formulierung letztendlich für die Entlohnung im GKV-Bereich heißen mag, ist noch unergründlich, entspricht jedoch dem Umgang der Verantwortlichen mit Ihnen: Das BMG erarbeitet Empfehlungen für eine stabile verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV. Hier soll insbesondere auch die jetzt äußerst angespannte Ausgabenseite der GKV betrachtet werden. Schauen wir mal! Wer betrachtet Ihre Ausgabenseite
und wo bleibt die neue GOÄ? (Ich kann es nicht oft genug gebetsmühlenartig erwähnen, weil es eine Schande ist!)

Noch Eines: Gemäß dem Entwurf wird von einer Ersparnis für die GKV durch die Streichung der extrabudgetären Leistungen für Neupatienten in Höhe von einem „mittleren dreistelligen Millionenbetrag“ gesprochen. Ich frage mich, warum dann bei all den sonstigen Ausgaben diese einmal positiv zu bewertende Regelung wieder abgeschafft werden soll?

Alternativen gibt es expressis verbis zu diesen Vorschlägen keine!

Grund für die Streichung: Die bislang vorliegenden Zahlen lassen nicht darauf schließen, dass mit Inkrafttreten dieser Regelung (Neupatientenregelung) Verbesserungen in der Versorgung eingetreten sind, obwohl mehr Ausgaben bei der GKV erzeugt wurden. Diese Regelung soll bis zum 31.12.2022 gelten.

Anmerkung: Woher stammt die Information für den Gesetzgeber, dass diese Neupatientenregelung nicht erfolgreich war?

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplomkaufmann
Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Seit 55 Jahren im Dienste des Arztes

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Praxisnachfolger dringend gesucht!

Wie Sie Ihre Praxisnachfolge vorbereiten und Ihre Praxis erfolgreich übergeben

So wichtig und lebensbestimmend die ärztliche Laufbahn ist – irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die Zukunft des Kassensitzes, der Praxis und der Patienten zum Thema wird. Vielleicht ruft auch bei Ihnen der wohlverdiente Ruhestand oder Sie haben vor, Ihre Praxis aus anderen Gründen abzugeben? Dann nutzen Sie unsere Tipps für eine erfolgreiche Praxisnachfolge!

Tipp 1: Frühzeitig starten
Die Erfahrung zeigt: Am besten gelingen Praxisübergaben, wenn sie gut und vor allem rechtzeitig vorbereitet werden. Dies gilt nicht nur in sog. strukturschwachen Gebieten oder im ländlichen Raum, sondern durchaus auch für Praxen, die sich in guten Lagen befinden.

Um alle Optionen optimal ausnutzen zu können, sind erste Gespräche mit Fachleuten zwei-drei Jahre vor der geplanten Abgabe sehr zu empfehlen. So haben Sie genug Luft, um sich diverse Optionen erläutern zu lassen, verschiedene Möglichkeiten gedanklich durchzuspielen und nicht zuletzt auch eine juristische oder steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen sowie Formalitäten mit genug Vorlauf zu erledigen oder erledigen zu lassen.

Tipp 2: Gut präsentieren
Die Vorlaufzeit sollte nicht zuletzt auch genutzt werden, um die Wirkung der Praxis zu optimieren.

Dazu gehört die Praxiskommunikation inklusive Internetauftritt genauso wie z.B. eine Modernisierung der Räume und/oder der Ausstattung, die Aufbereitung wichtiger Unterlagen, Gespräche mit potenziellen Nachfolger im eigenen Netzwerk und vieles mehr.

Tipp 3: Expertise nutzen
Im Normalfall werden Sie als niedergelassene Ärztin bzw. niedergelassener Arzt nur einmal im Leben eine Arztpraxis verkaufen. Gleichzeitig ist der Verkauf ein sehr wichtiger Schritt und Sie möchten ihn bestmöglich gestalten.

Daher bietet es sich an, die Unterstützung von Fachleuten zu nutzen, die auf erfolgreiche Praxisabgabe und -übernahme sowie damit verbundene Themen spezialisiert sind. So sparen Sie Zeit und Nerven, umgehen elegant alle Fallstricke und sichern sich die besten Chancen auf einen wirtschaftlich erfolgreichen Verkauf.

Tipp 4: Praxiswert checken
Etwas zugespitzt formuliert: Wenn Sie drei Experten nach dem Wert einer Praxis fragen, erhalten Sie vier unterschiedliche Antworten. Trotz unzähliger Berechnungsvarianten (u. a. nach der neuen Bundesärztekammermethode oder der modifizierten Ertragswertmethode) gilt am Ende, dass die Nachfrage den Preis macht. Und diese ist wiederum stark von Faktoren wie Fachrichtung, Praxisstandort, individuellen Praxisparametern und regionalen Besonderheiten abhängig.

Hinzu kommt der erste Eindruck, den die Praxis auf potenzielle Übernehmer und ggf. auch auf deren Familien macht, denn schließlich ist die Entscheidung zur Praxisübernahme eine Lebensentscheidung, die auch das persönliche Umfeld mittragen soll.

Der beste Weg, um Ihren Praxiswert einzuschätzen, sind Gespräche mit Experten, die den Markt kennen und alle individuellen Faktoren einkalkulieren.

Tipp 5: Keine Angst vor dem KV-Prozess
Wunschkäufer gefunden? Dann steht jetzt noch das standesrechtliche Prozedere des KV-Prozesses an. Wie dieses genau abläuft, hängt unter anderem von der gewählten Übergabevariante ab. Auch hier spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle, denn der Prozess dauert mindestens drei Monate, im Normalfall
sollten Sie mit sechs bis neun Monaten rechnen.

Vielleicht haben Sie von Kollegen gehört, dass es auch hier Fallstricke gibt. Man erzählt sich beispielsweise von Fällen, in denen gerade in Ballungsgebieten plötzlich weitere Bewerber um einen Sitz auftauchen.

In diesem Fall sollten Sie besonnen handeln und mit ihren Beratern das passende Vorgehen abstimmen. Wie so oft sind es auch hier Erfahrung und das Wissen um alle Stellschrauben, die den Erfolg sicherstellen.

Als Beratungsunternehmen im Heilberufewesen sowie in der Praxisvermittlung mit jahrzehntelanger Erfahrung steht Ihnen die Dr. Meindl & Collegen AG bei jedem Schritt Ihrer ärztlichen Laufbahn zur Seite.
So auch beim erfolgreichen Verkauf Ihrer Praxis.

Markus Maus
Vorstand Dr. Meindl & Collegen AG
Telefon 0911 / 234209‐39
markus.maus@muc‐gruppe.de

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Bundeskongress Chirurgie

10. -11. Februar, Nürnberg Messe NCC Ost

  • Optimale GOÄ Abrechnung

Monika Mendl u. Lukas Meindl
Freitag, 10.02.2023, WS 1, 13:15-14:15 Uhr, Saal Riga

  • Quo Vadis-Chirurgische Praxis
    Podiumsdiskussion aktueller berufspolitischer Themen
    – aus der Praxis für die Praxis –

Moderation: Joachim Zieher
Samstag, 11.02.2023, WS 2, 10:30 – 12:30 Uhr, Saal Stockholm

Wir freuen uns auf Ihren Besuch an Stand Nr. 4 in der Halle Sydney!

Veranstaltungskalender 2. Halbjahr 2021

Veranstaltungskalender 2023

Kostenfreie Live-Webinare zu aktuellen Themen

Auch im nächsten Jahr stehen wieder GOÄ-Online-Seminare zu verschiedenen Fachbereichen an, die eine bequeme Fort- und Weiterbildung von Zuhause oder Ihrer Praxis ermöglichen.

Webinar-Übersicht 2023

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Profitieren auch Sie von unserer über 45-jährigen Erfahrung im Bereich der Privatabrechnung, basierend auf unserer Betreuung und Rechnungsstellung für mehr als 1.500 Praxen.
Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Veranstaltungen finden Sie auf unserer Veranstaltungswebseite oder Sie rufen uns an unter Tel. 0911 98478-290.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen zum Teil verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jegliches Geschlecht.