Patient und Arzt im Fokus – ausschließlich!

Karl Lauterbach

Ein Profil als Versuch zu ergründen, ob er als BGM als objektiver kompetenter Sachwalter der deutschen Ärzteschaft, insbesondere der niedergelassenen Ärzte akzeptiert werden kann.

Ich sage NEIN, unter anderem aus folgenden Gründen:

1. Entbudgetierung der Hausärzte

Er fordert schon 2009 unter der BGM Ulla Schmidt „für Hausärzte mehr auszugeben.“ ¹
Umgesetzt hat er es bis heute (Stand 01.01.2024) nicht. Warum auch? Für ihn sind Hausärzte „unwissend, bilden sich nicht weiter ², sammeln Fortbildungspunkte an Veranstaltungen, mit sogenannten „Mietmäuler Professoren“, die sich von der Pharmaindustrie einkaufen lassen.“ ³

Ihr Unwissen (dass der Hausärzte) bleibt in der Einzelpraxis unentdeckt ………, „es gibt keine Ankläger für die täglichen Fehlentscheidungen, die auf mangelhafte, weil veraltete Kenntnisse zurückzuführen sind.“ ⁴

FAZIT
Seine kognitive Dissonanz zu den Hausärzten (nicht nur) im speziellen lässt „objektiv notwendige betriebswirtschaftlich bedingte Entscheidungen“ nicht zu.

2. Seine Kompetenz in der Corona Pandemie, bereits, als zum Teil, BGM

  •  „Schulen sind Cluster, treiben die Pandemie, Studienlage klar.“
    Zu dieser Aussage genügten ihm die Aussage der „hoch dubiosen“ australischen Forscherin
    Zoë Hyde ⁵. Obwohl das RKI einen Monat vorher ganz klar festgestellt hat: „Kinder und Schulen sind kein Treiber der Pandemie.“ Lauterbach blieb dazu die Antwort schuldig.
  • Forderung nach einem letzten strengen Lockdown, sonst „würden 10.000 Menschen sterben, meist im Alter von 40 bis 60 Jahren.“
  • Laut RKI starben tatsächlich 700 Menschen.
  • Absurde Verbote „sich im Freien zu versammeln.“

All diese Regelungen seien nach seiner Aussage „falsch gewesen“, obwohl er unter anderem selbst sogar „lautes Sprechen“ als gefährlich bezeichnete. Die Nonchalance, mit welcher der studierte Mediziner eine folgenschwere Aussage nach der anderen zurückzieht, oder aufs Konto unzuverlässiger Kollegen verbucht, macht fassungslos ⁶.

FAZIT
„Was interessiert mich das Geschwätz von gestern“, auch wenn er es mit dem Hinweis auf seine medizinische Kompetenz (Professor der Medizin) immer vehement untermauerte. Mit Berechenbarkeit, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit hat dies meines Erachtens nach nichts zu tun.

Die neue Züricher Zeitung (NZZ) stellt in ihrer Ausgabe vom 01.04.2013 zu Lauterbach folgendes fest: „Jede Krise bringt Gewinner und Verlierer hervor. Karl Lauterbach gehörte in der Pandemie zu den Gewinnern. Corona trug ihn ins Gesundheitsministerium, obwohl Lauterbach – eine merkwürdige Mischung aus Daniel Düsentrieb, Nostradamus und Nervensäge – zuvor als ungeeignet für ein Ministeramt gegolten hatte. Er hat seine Glaubwürdigkeit ruiniert.“

3. Interpretation der Arzteinkommen

Mit seiner unfiltrierten Globalaussage, der „mediane Praxisgewinn beträgt ca. 230.000,- € vor Steuer“, gießt er Öl in die Glut der eben erst beendeten Honorarverhandlungen ⁷. Und er nimmt billigend in Kauf, dass dieser Betrag als individueller Arztlohn, gültig für Selbständige und Angestellte interpretiert wird, was jedoch durch folgende Erhebungen in Frage gestellt wird:

  • Die Destatis unterscheidet nach Umsatzgrößen (bis 500.000,- €) und beziffert den „Praxisreinertrag pro Inhaber auf 196.000,- € (immerhin um 15 % weniger) ⁸. Das ZI beziffert mit Hilfe eines eigenen ZI-Panels das Pro-Kopf-Einkommen mit „knapp 173.000,- €“ (immerhin um 25 % weniger!!) ⁹. Auch hier ist Lauterbach wieder nicht fair! „So was tut man nicht“ ¹⁰, würde mein Vater sagen.
  • In diesem Zusammenhang noch eine von der KBV veröffentlichte Zahl. Nämlich der Netto-Stundenlohn bei 25,5 % verbleibendem Ertrag (nach Abzug von Betriebskosten und Steuer): 52,- € gemäß ZI, 59,- € gemäß statistisches Bundesamt ¹¹. Zum Vergleich: Steuerberater und Rechtsanwälte nehmen mindestens 350,- € pro Stunde Brutto, dies ergibt bei 25,5 % angenommenen Kosten und Steuern, einen Stundenlohn von 87,50 €, d. h. 60 % mehr als der Stundenlohn des niedergelassenen Arztes.

4. Noch einige Beispiele für Lauterbachs Einstellung zu den Ärzten, und dessen „kognitiver Dissonanz“ zu den Ärzten:

  • IGeL-Leistungen sind „medizinisch unnötige Leistungen, die dem Patienten verkauft werden.“ ¹²
  • Der Arzt lebt seinen Frust durch die enorme Bürokratisierung (bis zu 30 % seiner Gesamtarbeitszeit) an Patienten aus (!) ¹³.
  • 2007 behauptete er, dass nach der Umsetzung der Gesundheitsreform die niedergelassenen Ärzte 20 % mehr verdienen ¹⁴.
  • Er will die KVen ganz abschaffen, um „der Politik und der Bevölkerung derartige Erpressungen zu ersparen.“ ¹⁵ (Ärzte streiken und erpressen gleichzeitig die Politik, was nach seiner Interpretation die „richtige“ Erziehungsmaßnahme ist, Einkommenssteigerungen im 2-stelligen Bereich durchzudrücken.) ¹⁶
  • Der größte Schaden, den die KVen anrichten, ist „die systematische Erschwerung des Wettbewerbes unter Medizinern.“ ¹⁷

¹ Karl Lauterbach „Gesund im kranken System“, Seiten 181 bis 183
² ebenda, Seiten 181/182
³ ebenda
⁴ ebenda, Seiten 28/181/182
⁵ Welt am Sonntag Nr. 7 vom 12.02.2022: „Untersuchungsausschuss“ (Interview mit Markus Lanz)
⁶ ebenda
⁷ Deutsche Ärztezeitung vom 19.10.2023, Seite 11, Titel: „Reiche Ärzte? Wir haben mal nachgerechnet“
⁸ ebenda, Seite 12
⁹ ebenda, Seite 13
¹⁰ unser Infobrief Nr. 2/2009, Thema: „So etwas tut man nicht“
¹¹ Deutsche Ärztezeitung vom 19.10.2023, Seite 15, Titel: „Reiche Ärzte? Wir haben mal nachgerechnet“
¹² Lauterbach: Der Zweiklassen Staat, Seite 108
¹³ ebenda, Seite 107
¹⁴ ebenda, Seite 108
¹⁵ ebenda, Seite 108
¹⁶ ebenda, Seite 108
¹⁷ ebenda, Seite 109

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplomkaufmann
Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Seit 55 Jahren im Dienste des Arztes

FAQ aus unseren Veranstaltungen aus 2022

Der Arzt ist (auch) Unternehmer

Es ist bezeichnend, dass es eines schon vor Jahren gefällten BGH-Urteils bedarf, um dies auch amtlich festzustellen.

Nach wie vor hat sich nicht nur nichts geändert, sondern die Herausforderungen werden noch komplexer und sind stets permanent aktuell. Deshalb wieder einmal eine Laudatio auf den Arzt Unternehmer, denn es kann nicht oft genug, insbesondere auch wegen der negativen Kommentare zur sogenannten „Ökonomisierung der Medizin“, erörtert und ins Bewusstsein gebracht werden, auch um das Selbstbewusstsein zu stärken.
Es ist wirklich amüsant, bezeichnend, vielsagend und typisch (was die verallgemeinerte mediale Diffamierung der Ärzteschaft im Globalen anbetrifft), wenn es eines Urteils des großen Senats des BGH in Strafsachen (Beschluss v. 29.03.2012, Az. GSSt 2/11) bedarf, um festzustellen, dass die Vertragsärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der Kassen sind.
Und wenn der BGH in seiner Urteilsbegründung auf die Freiberuflichkeit der Mediziner und mehr noch auf das besondere Verhältnis zwischen dem Arzt und dem Patienten hinweist, dann muss dies eine Watschn für alle Institutionen – insbesondere den Krankenkassen – sein.
Bisher werden dem Arzt beim Erbringen seiner Leistung der Freiberuflichkeit alle damit zusammenhängenden unternehmerischen Risiken überlassen, jedoch will man ihn weiterhin standesrechtlich am Gängelband führen; ihm wird die neue GOÄ seit über 20 Jahren vorenthalten – wobei ihm immer wieder die „Wurst vor die Nase“ gehalten wurde und immer noch wird.
Die diktatorische Budgetierung (die Regelung für die Hausärzte löst dieses Problem nicht) und die antiquierte Bedarfsplanung lassen grüßen.
Alle Vertragsärzte werden höchstwahrscheinlich sagen:
So fühlen wir uns und es hätte dieser Feststellung nicht bedurft. Ich sehe das angesichts der perpetuierenden Versuche auf verschiedensten Ebenen, den niedergelassenen Arzt an das besagte Gängelband zu nehmen, ihn als Freiberufler/Unternehmer zu entmündigen und ihn wegen seiner Freiberuflichkeit zu desavouieren, als wertvoll und wichtig und ich bin glücklich über dieses BGH-Urteil.
Nicht umsonst haben die Unterschiedlichsten, die die Situation der Ärzte aus dem Effeff kennen, den Verantwortlichen im Vorfeld dieser Entscheidung auf desaströse Auswirkungen hingewiesen – die es gegeben hätte, wenn dem Arzt seine Unabhängigkeit und seine Freiberuflichkeit durch ein wie auch immer gestaltetes BGH-Urteil zumindest in Frage gestellt worden wäre.

Lukas Meindl 
Master of Science
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Zankapfel „neurologische Untersuchung“

Praxisabgabe in Zeiten nach Corona

Ruhestandsplanung

Die Corona-Pandemie hielt die Welt geraume Zeit im Würgegriff und betrifft mit ihren Auswirkungen jeden Einzelnen von uns. Auch das Thema Ruhestandsplanung und Praxisabgabe ist maßgeblich davon betroffen und erfordert eine Abweichung von bisherigen Denkstrukturen.
Oftmals richtet sich die Ruhestandsplanung an der Laufzeit und Fälligkeit von Finanzierungen oder Versicherungen aus. Was jedoch, wenn diese nun ausgerechnet in die Zeit nach Covid fällt? Sofern beispielsweise die eigene Gesundheit der Auslöser für die Praxisabgabe ist, bestehen leider erst recht keine großen zeitlichen Ausweichmöglichkeiten. Gestiegene Zinsen, Inflation und Krieg in Europa erschweren die Abgabe noch zusätzlich.
Ich habe in meinem Alltag als Praxisvermittler im Wesentlichen drei Kategorien von Interessenten identifiziert und möchte Ihnen in diesem Artikel meine Erfahrungen in den jeweiligen Kategorien in der aktuellen Situation darlegen.
Kategorie 1: Der klassische Nachfolger
War es in der Vergangenheit schon zunehmend anspruchsvoll, eine junge Kollegin oder einen jungen Kollegen für die Nachfolge in der eigenen Praxis zu begeistern – die Gründe sind hinlänglich bekannt – so ist es in der aktuellen Zeit noch schwerer geworden. Die Kombination aus finanzieller Verpflichtung, wirtschaftlicher und personeller Verantwortung, sowie die aktuelle Unsicherheit führen dazu, dass die sowieso schon niedrige Zahl an Übernehmern noch kleiner geworden ist.
Gerade in ländlichen Regionen wird sich diese Tendenz weiter verschärfen, sodass das Thema Praxisabgabe noch frühzeitiger angegangen werden sollte.
Kategorie 2: Der bereits niedergelassene Kollege
Die Notwendigkeit, auch in Arztpraxen in höchstem Maße wirtschaftlich zu denken und unternehmerisch zu handeln, führt dazu, dass die bereits niedergelassenen Kollegen weitere Kassensitze erwerben und diese mit Angestellten besetzen.
Diese Vorgehensweise funktioniert auch in der aktuellen Situation, denn Vertragsarztzulassungen sind weiterhin gut verfügbar und auch potentielle Angestellte lassen sich mit attraktiven Rahmenbedingungen aus den Kliniken locken. Durch diesen Schritt wird das „Unternehmen Arztpraxis“ sowohl rentabler als auch attraktiver, wenn es zur eigenen Veräußerung zu einem späteren Zeitpunkt kommt.
Kategorie 3: Der institutionelle Investor
Mit den Leitern der Mergers & Acquisition (M&A) Abteilungen stehe ich derzeit am häufigsten in Kontakt. Der Trend von privaten Investoren, die in den ambulanten Markt vordringen, war in den letzten Jahren bereits sehr deutlich, verschärft sich aber immer noch weiter. Begründet wird das durch teilweise weit überdurchschnittliche Kaufpreisangebote mit denen die Personen aus Kategorie 1 und 2 nicht mithalten können oder wollen.
Schließen möchte ich mit zuversichtlichen Zeilen:
Ich bin überzeugt, auch in der aktuellen Situation für jeden von Ihnen einen passenden Käufer nach Ihren Vorstellungen zu finden. Oftmals stehe ich mit diesem bereits in Kontakt, sodass ich unabhängig Ihres persönlichen Zeitplans, zuversichtlich bin, diesen einhalten zu können. Meine Kollegen und ich freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Markus Maus
Vorstand Dr. Meindl & Collegen AG
Telefon 0911 / 234209‐39
markus.maus@muc‐gruppe.de

Ärzte-MVZ – Alternative zur „Heuschrecke“

Cybersicherheit im Gesundheitswesen

KI-Technologie als neues Risiko?

Die fortschreitende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in das Gesundheitswesen bringt sowohl enorme Vorteile als auch signifikante Risiken mit sich. Während KI in der Diagnosefindung, bei der Patientenbetreuung und in der Forschung zunehmend unverzichtbar wird, öffnet sie auch Türen für neue Arten von Cyberangriffen.
KI-gestützte Phishing-Angriffe im Gesundheitswesen:
Cyberkriminelle nutzen vermehrt Künstliche Intelligenz, um ausgeklügelte Phishing-Kampagnen zu entwickeln, die speziell auf das Gesundheitswesen abzielen. Diese fortschrittlichen Phishing-Methoden bedienen sich der KI, um glaubhafte und überzeugende E-Mails oder Nachrichten zu erstellen, die auf das medizinische Fachpersonal zugeschnitten sind. Ziel dieser Angriffe ist es, Zugang zu vertraulichen Patientendaten zu erlangen.
Durch den Einsatz von KI in diesen betrügerischen Kampagnen ist es für die Täter einfacher, maßgeschneiderte Nachrichten zu generieren, die sich an Ärzte, Pflegekräfte und administrative Mitarbeiter richten, wodurch das Risiko eines erfolgreichen Datenlecks im Gesundheitswesen steigt.
Automatisierte Malware-Erstellung:
KI-Chatbots sind in der Lage, Malware zu erstellen, die speziell auf medizinische Systeme abzielt. Diese könnten von Kriminellen auch ohne Programmierkenntnisse darauf programmiert werden, sensible Daten zu stehlen oder kritische Systeme lahmzulegen.
Deepfakes als Köder in der medizinischen Kommunikation:
KI-generierte Deepfakes stellen ein besonderes Risiko dar: Gefälschte Videos oder Audioaufnahmen könnten dazu verwendet werden, um Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu täuschen oder falsche Informationen zu verbreiten.
Datenintegrität:
Mit der zunehmenden Abhängigkeit von KI-gestützten Analysen muss auch die Integrität der Datenquellen gewährleistet sein. Manipulierte Daten können zu fehlerhaften Diagnosen oder Behandlungsempfehlungen führen. Die steigende Zahl und Raffinesse von KI-gestützten Cyberangriffen erfordert eine ständige Anpassung und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen im Gesundheitswesen. Es ist entscheidend, dass medizinisches Personal über die neuesten Bedrohungen informiert und in der Lage ist, diese zu erkennen und zu bekämpfen.
Vorsicht und Proaktive Maßnahmen:
Krankenhäuser und Arztpraxen müssen in robuste Sicherheitssysteme investieren, regelmäßige Schulungen für das Personal anbieten und stets auf dem neuesten Stand der Technik bleiben, um sich vor diesen fortschrittlichen Bedrohungen zu schützen.
Als IT-Dienstleister im Gesundheitsbereich verstehen wir die Bedeutung und die Herausforderungen, die KI mit sich bringt. Wir stehen bereit, um Sie in allen Fragen der Cybersicherheit zu unterstützen und gemeinsam eine sichere Umgebung für Ihre Patienten und Mitarbeiter zu schaffen.

Andreas Zieher
B.A. Gesundheitsmanager, zert. Datenschutzbeauftragter
(DSC-Standard), Digital Business Manager
Geschäftsführer medizieher GmbH, Nürnberg/Crailsheim
Tel. 0911 27 77 76 11

Ärzte-MVZ – Alternative zur „Heuschrecke“

Anspruch auf kostenlose Kopie der Patientenkartei

Mit der EU-DSGVO wurden auch die im deutschen BGB verbrieften Patientenrechte praktisch „durch die Hintertür“ um eine Komponente erweitert. Sah das Patientenrechtegesetz bislang für den Patienten lediglich ein Einsichtsrecht in die Patientenakte vor und ergänzend die Möglichkeit, eine Abschrift/Kopie der Patientenakte gegen Ersatz der dabei in der Praxis entstehenden Kosten zu erhalten, so kann er aufgrund der gesetzlichen Regelung in der EU-DSGVO nun die kostenfreie Herausgabe einer „erste Kopie“ seiner Patientenakte fordern.
Der deutsche BGH hat die Frage, ob das BGB der EU-DSGVO vorgehe, dem Europäischen Gerichtshof EuGH zur Entscheidung vorgelegt und wurde zu Gunsten des Patienten/Verbrauchers/Betroffenen entschieden (EuGH Az. C–307/22 vom 26.10.2023). Demnach entstehe der in der DSGVO verbriefte kostenlose Herausgabeanspruch nicht nur dann, wenn der Patient einen Verstoß gegen seine Rechte aus der DSGVO befürchtet, vielmehr muss er sein Verlangen auf Herausgabe einer (kostenlosen) Kopie der Patientenakte gar nicht begründen. Es steht ihm generell zu.
Kostenlos ist allerdings nur die Anfertigung einer „ersten Kopie“. Fordert der Patient weitere Kopien, können die dabei entstehenden Kosten gem. BGB dem Patienten in Rechnung gestellt werden. Insofern empfiehlt sich, die kostenlose Herausgabe einer Kopie der Patientenakte ebendort zu dokumentieren, um ggf. eine missbräuchliche Nutzung dieses Rechts zu verhindern.

Joachim Zieher  
Geschäftsführender Gesellschafter
Abrechnungsexperte
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Seit 25 Jahren im Dienste des Arztes

Veranstaltungskalender 2023

Bundeskongress Chirurgie

23. – 24. Februar, Nürnberg Messe NCC Ost

Vom 23.-24. Februar sind wir wieder auf dem Bundeskongress Chirurgie vertreten:
Halle Sydney, Stand Nr. 54, Nürnberg Messe NCC Ost

Monika Mendl u. Lukas Meindl referieren wieder über aktuelle Tipps und Tricks zur „Optimalen GOÄ-Abrechnung“:
Freitag, 23.02.2024, WS 2, 13:00-14:00 Uhr, Saal Riga

Wie jedes Jahr freuen wir uns auf den Austausch und viele interessante Fachgespräche mit Ihnen an unserem Stand!

Veranstaltungskalender 2023

Veranstaltungskalender 2024

Kostenfreie Live-Webinare und Veranstaltungen zu aktuellen Themen

Auch in den nächsten Monaten stehen wieder GOÄ-Online-Seminare und Veranstaltungen zu verschiedenen Fachbereichen an, die eine bequeme Fort- und Weiterbildung von Zuhause oder Ihrer Praxis ermöglichen.

Übersicht 2024

Melden Sie sich noch heute zu unseren Live-Webinaren sowie Präsenzveranstaltungen an!
Profitieren auch Sie von unserer über 45-jährigen Erfahrung im Bereich der Privatabrechnung, basierend auf unserer Betreuung und Rechnungsstellung für mehr als 1.500 Praxen.
Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Veranstaltungen finden Sie auf unserer Veranstaltungswebseite oder Sie rufen uns an unter Tel. 0911 98478-290.

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