… Oder – was passiert, wenn Schulz und im Schlepptau mit ihm Lauterbach, sowie Wagenknecht und Özdemir an die Macht kommen?

Die Wahl steht vor der Tür und ich mache mir sehr ernsthafte Gedanken darüber, was den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angetan wird (ja, ich spreche von antun), wenn Schulz, in seinem Schlepptau sein „Professor Lauterbach“ im Kontext mit Wagenknecht und Özdemir, für die nächsten vier Jahre das Sagen haben würde.

Dieses Szenario hat aus meinem subjektiven Winkel insofern eine existenzbedrohende Dimension, weil den beiden roten SPD-Politikern doch die dunkelrote Linke als Handlanger bei den Enteignungsbemühungen und den sich daraus ergebenden Sozialisierungsmaßnahmen der niedergelassenen Ärzte zur Hand gehen würde.
Vorab gefragt: Was spricht angesichts dieses „Schreckensszenarios“ gegen eine Politisierung Ihres Wartezimmers?

Um ganz sicher zu gehen, dass ich bei meiner subjektiven Einschätzung dieses Zukunftsszenarios nicht falsch liege, habe ich mich in die Gedankenwelt des Herrn Professor Lauterbach hineingelesen. Dazu mussteich mir das Buch „Gesund im kranken System“ kaufen. Allein schon, dass Lauterbach auf dem Cover als Untertitel „Ein Wegweiser“ angibt, zeigt was er will, nämlich den Weg in die Enteignung und die Sozialisierung der deutschen Ärzteschaft zu ebnen.

Als Beweis hierfür führe ich gleich einmal eine Kernaussage auf, die klar und deutlich besagt, dass Lauterbach die private Krankenversicherung „spätestens bei der ersten Auflage eines SPD-geführten politischen Bündnisses (und mit wem kann es denn gestaltet werden, wenn die Linken nicht dabei wären?) abschaffen wird“. (Wie will er seiner Forderung gerecht werden, die „Spitzenmedizin systematisch zu stärken“, wenn er der privatenKrankenversicherung den Garaus machen will?)

Er weiß so gut wie jeder andere, mit der ärztlichen Niederlassungslandschaft sich befassender Experte, dass ein Fortbestehen dieses wunderbaren Systems ohne private Krankenversicherung nicht möglich ist. Eines der effektivsten und besten Gesundheitssysteme der Welt würde abgeschafft.

Aus diesem Gedankengut heraus ist es nicht verwunderlich, dass Lauterbach und damit die SPD, nach wie vor auch im Kontext mit den weiteren zwei Parteien, die Bürgerversicherung favorisiert. Die SPD will allen künftigen Versicherten den Weg in die private Krankenvollversicherung versperren, für Beamte einen Beihilfe konformen Tarif in der GKV schaffen und damit eine einheitliche Gebührenordnung für Ärzte einführen.

Damit verbietet die SPD von heute auf morgen, vor allen Dingen bei gut verdienenden jungen Menschen, den Eintritt in ein Versicherungssystem, das sich höchster Kundenzufriedenheit erfreut. Dabei ist es unerheblich ob die Bürgerversicherung sofort oder in kleinen Schritten eingeführt wird.

Uwe Laue, Vorsitzender des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., spricht davon, dass „…auch viele kleine Amputationen an einem gesunden Patienten eine katastrophal schlechte Medizin wären. So eine Salamitaktik mag vielleicht Parteipolitikern irgendwo schlau erscheinen – die Qualität des Gesundheitswesens in Deutschland würde damit jedoch nur geschwächt“.

Die Bürgerversicherung ist ein Fehlkonzept  
Unstrittig – und wenn ich Steffen Kampeters (Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände) Kommentar zur Idee der Bürgerversicherung lese, indem er sagt, diese sei „eher gesellschafts-, umverteilungs-, neidpolitisch getrieben“, dann fällt mir sofort wieder die Handschrift von Lauterbach ein. Hier würde er dem Krankenversicherungssystem seinen Stempel aufdrücken. Dass es den Beamten „an den Kragen“ ginge, ist so sicher wie die Tatsache, dass medizinischer Fortschritt nachhaltig durch die Transferleistungen aus der PKV möglich gemacht wird.

Auch der Wettbewerb zwischen den privaten und den gesetzlichen Krankenversicherungen ist qualitätserhöhend. Auch die immer wieder aufgeworfene Frage der Gerechtigkeit im dualen System kann damit beantwortet werden, dass gerade weil es das duale System gibt, Gerechtigkeit herrscht. Denn würde es dies nicht geben, wäre unser fantastisches Gesundheitssystem, an dem alle teilhaben können, so nicht zu halten. Und diejenigen, die es sich leisten könnten, würden dann auf wie immer gestaltete, sich aus dem freien Markt der Versicherungswirtschaft ergebende individuelle Zusatzversicherungen, und selbst eingekaufte Gesundheitsleistungen, aufspringen.

Letztendlich wäre die Einheitsversicherung der Turbolader für eine Zweiklassenmedizin. Da dieses Schreckgespenst einer ROT-ROT-GRÜNEN Regierung auf keinen Fall Realität werden darf, empfehle ich trotz der aktuellen Umfragewerte die Argumente gegen die sogenannte Bürgerversicherung zu benennen, zu verteidigen und zu kommunizieren.

Wir wissen, dass Umfragewerte eine relativ kurze Halbwertzeit haben. Dies ist auch darin begründet, dass ein erheblicher Teil der Wähler in der Zwischenzeit sehr volatil in Bezug auf die Wahlentscheidung geworden ist. Dies ist umgekehrt natürlich auch ein Nährboden für Wechselwähler.

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplomkaufmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Seit über 50 Jahren im Dienste des Arztes
Öffentlich bestellter (bis zum 70. Lebensjahr) und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen

*Quelle: Dr. Ingo Pflugmacher, Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht

…wenn es nach dem Verhandlungsführer der Bundesärztekammer, Herrn Dr. Klaus Reinhard geht. 

Demnach soll bereits im September ein von allen Verhandlungspartnern (BÄK, PKV und Beihilfe) konsentiertes und bepreistes Gebührenverzeichnis vorliegen, dass dann der neuen Bundesregierung über den neuen (alten?) Gesundheitsminister zur Prüfung und Abstimmung mit dem Bundesrat vorgelegt wird. Dann könnte alles ganz schnell gehen und bereits ab 01.01.2018 ärztliche Leistungen über die neue GOÄ abgerechnet werden müssen.

Was das für die ärztlichen Leistungserbringer bedeutet? Zumindest erst einmal mehr Arbeit, denn die neue GOÄ soll über 80% mehr Leistungspositionen (inklusive der Zuschläge (über 1.500?), die weitestgehend das Regulativ der Faktorsteigerung ablösen soll) enthalten. Statt bisher 2916 Ziffern werden es dann wohl 5360 Ziffern sein.

Auch die einzelnen Abschnitte wurden neu konzipiert. So wurden u.a. alle operativen Leistungen in den Abschnitt L Chirurgie verlagert. Auch die der Gynäkologie oder HNO.

Viele Leistungslegenden wurden überarbeitet, obsolete Leistungen entfernt und etliche bislang nur „analog“ abrechenbare Leistungen neu mit aufgenommen. Dies alles unter Einbeziehung der ärztlichen Berufsverbände und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, wie dies – zurecht – immer wieder gefordert wurde.

Am Ende soll die GOÄneu aber auch mehr Geld für die ärztlichen Leistungserbringer bedeuten. 6,4% mehr sollen es werden, im Schnitt wohlgemerkt. Welche Fachbereiche zu den „Gewinnern“ und welche zu den „Verlierern“ zählen werden?

Herr Dr. Reinhard wird es vermutlich schon wissen.

Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Abrechnungsexperte, seit über 20 Jahren im Dienste des Arztes

Die Praxis-Homepage als „Visitenkarte“ im Internet

Deren Bedeutung, neben der allgemeinen Präsenz im Web, gewinnt in den letzten Jahren stetig und rasant an Bedeutung. Im Rahmen der Gestaltung haben sich für Homepages verschiedene Instrumente entwickelt. Im Folgenden stellen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten vor und beschreiben wie mittels einer neu gestalteten Seite ein Mehrwert für (potentielle) Patienten generiert werden kann.

Als virtuelles „Aushängeschild“ der Praxis ist es ratsam, die wichtigsten Informationen der Praxis auf JEDER Homepageseite zu hinterlegen: Integriert werden Informationen wie Impressum, Kontakt, Öffnungszeiten der Praxis aber auch Hilfsinstrumente wie das Suche-Tool, „Hilfe“ und ein Direktlink zur Startseite zur Orientierung in Kopf- oder Fußzeile.

Auf der Startseite müssen die wichtigsten „W“-Fragen beantwortet werden sowie die Schwerpunkte inkl. Leistungs-
spektrum Keyword-optimiert (=Suchwortoptimiert) dargestellt werden. Schwerpunkte, Behandlungsmethoden als auch das Leistungsspektrum besitzen für eine optimale SEO (=Suchmaschinenoptimierung) angepasste Homepage eigene Keyword-optimierte Unterseiten.

Um bei der Informationssuche der Homepagebesucher für den „human touch“ zu sorgen ist es ratsam, das Praxispersonal vorzustellen. Das Auflisten des persönlichen Werdegangs auf einer gesonderten Unterseite der in der Praxis tätigen Ärzte, schafft eine größere Vertrauensbasis.

Bei dem (im Optimalfall) auf der Homepage zur Verfügung gestelltem Kontaktformular ist es sinnvoll, so genannte „Captchas“ (= automatisierter Test zur Unterscheidung von Computer und Mensch; sie sorgen dafür, im Rahmen der Kontaktaufnahme zwischen Computerprogrammen und Menschen zu unterscheiden) einzusetzen und das Lesen der Datenschutzbestimmung bestätigen zu lassen. Zusätzlich steigert das
Angebot einer Anfahrtsbeschreibung die Nutzerfreundlichkeit der Praxis-Homepage. In diesem Rahmen muss jedoch auf Urheber- und Verwertungsrechte der interaktiven Karten geachtet werden. Zum Beispiel ist die Integration der Karten von Google auf die eigene Website bis zu einer Klickrate von 25.000 am Tag kostenlos. Die Usability bzw. Nutzerfreundlichkeit ist sowohl für SEO als auch für den Homepagebesucher ein wichtiges Kriterium. Diese beinhaltet Services zur besseren Orientierung auf jeder Seite. Ein Beispiel hierzu wäre das „Breadcrump“ Instrument, welches die verschiedenen Ebenen der Homepage auflistet, um so ohne langes Klicken und Suchen zwischen den Ebenen springen zu können.

Um die Besucher im Hinblick auf organisatorische Informationen rund um die Praxis oder allgemeine gesundheitspolitische Themen auf dem Laufenden halten zu können, gestalten Ärzte eine eigene Unterseite mit dem Titel „Aktuelles“. Zusätzlich kann der „really simple syndication-Feed“ Service (=RSS-Feed) angeboten werden, um interessierte Patienten kontinuierlich über neueste Entwicklungen zu informieren. Ein Beispiel wäre, wenn neuste Aktualisierungen der Homepage den Nutzern mittels Benachrichtigungen am Handy angezeigt werden.

Eines der am meisten gewünschten, aber weniger genutzten Instrumente der Praxis-Homepage ist die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. 78% von 710 Befragten einer Studie der jameda GmbH und der Stiftung Gesundheit gaben an, gerne diesen Service zu nutzen, jedoch nur 7% tun dies. Die Online-Terminvereinbarung hat neben den positiven Einfluss auf die Patienten ebenso eine entlastende Wirkung auf die Praxismitarbeiter. So können freie Termine speziell für Kassen- oder Privatpatienten freigehalten werden, bzw. kurzfristig abgesagte Termine schnell via Internet-Terminvergabe aufgefüllt werden. Alternativ dazu gibt es die Option der Terminvergabe via E-Mail.  Damit verbunden kann dem Patienten ein Termin-Reminder via SMS oder Mail angeboten werden. Laut §7 Abs.2, Zif.3 UGW muss der Patient jedoch zuvor dem Reminder zugestimmt haben.

Ähnlich wie Unternehmen in anderen Branchen können auch Praxis-Homepages Referenzen in Form eines „Gästebuches“ anbieten. Bei überwiegend positiven Bewertungen läuft man Gefahr, durch §11 Absatz 1 Satz 11 HWG in eine rechtliche Problemzone auf Grund der „Irreführung“ zu rutschen. Daher ist die stetige Prüfung der hinterlassenen Kommentare unerlässlich. Abmahnungen können schnell zu Sanktionen führen. Ein Haftungsausschluss für alle publizierten Inhalte und Hinweise Dritter unausweichlich.

Gesundheitsbezogene Organisationen wie „Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V.“ oder „Health on the Net Foundation (HON)“ bieten die Möglichkeit, Praxis-Hompepages zertifizieren zu lassen.

Der Stellenwert des Internets nimmt vor allem in der jüngeren Generation exponentiell zu. Folglich passen sich der deutsche Markt wie auch das Gesundheitswesen mehr und mehr den Gegebenheiten des World Wide Webs an. Es ist ratsam, diese Gegebenheiten rechtzeitig zu adaptieren und implementieren.

Alexander Kolb, B.A.
Werkstudent Marketing-Abteilung

Empfang / Sekretariat

„Verrechnungsstelle mit Gesicht und Herz“ – das ist unsere Philosophie, welche Sie auch jeden Tag erleben, wenn Sie uns besuchen kommen. Wir werden Sie, Ihre Patienten, unsere Lieferanten einfach jeden Besuch am Empfang herzlich begrüßen und uns um Ihr Wohl kümmern. Sollte der persönliche Weg zu uns zu weit sein, stehen wir Ihnen natürlich auch jederzeit gerne am Telefon zur Verfügung.

Zu unserem Ressort gehören alle anfallenden Aufgaben im Geschäftsleitungssekretariat (Terminplanung, Reiseplanung etc.). Wir sorgen dafür, dass alle Termine reibungslos klappen und Herr Dr. Meindl, Joachim Zieher und Lukas Meindl sich ausschließlich um unsere Kunden kümmern können, den Rest erledigen wir. Wir sind auch erster Ansprechpartner für Handwerker, Techniker und sonstige Servicekräfte.

Unser Team:

Barbara Hoch, die die Abteilung Büroorganisation leitet, arbeitet seit 20 Jahren mit Herrn Dr. Meindl zusammen und hat zu vielen Kunden im Laufe der Jahre einen persönlichen Kontakt aufgebaut, den diese auch immer wieder nutzen, wenn es sich um nicht fachliche Themen dreht (Änderung Praxisdaten, persönliche Beratung durch Dr. Meindl, weitere Arztkonten etc.). Außerdem betreut sie die Praktikanten, Werkstudenten und unsere Azubis und organisiert alle internen Veranstaltungen (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier etc.) der Verrechnungsstelle.

Hermine Schmid kümmert sich schon seit vielen Jahren mit Ihrer Erfahrung engagiert um sämtliche Belange der Büroorganisation.

Heike Sippel verstärkt seit kurzem unser Team seitdem sie im Juli 2017 ihre Ausbildung (Kauffrau für Büromanagement) in der Verrechnungsstelle erfolgreich abgeschlossen hat. Sie engagiert sich außerdem im betrieblichen Gesundheitsmanagement und im Sanitätsteam.

Wir sind für Sie da:
bueroorga@verrechnungsstelle.de oder Tel. 0911 98478-220

Ist Ihre Arztpraxis ausreichend gesichert?

Die Ereignisse der letzten Monate zeigen, dass Datenschutz und Datensicherheit immer wichtiger werden (Stichwort „WannaCry“). Wäre Ihre Arztpraxis betroffen, dann wäre nicht nur der wirtschaftliche Schaden enorm, Sie laufen in solchen Fällen auch Gefahr, das Vertrauen Ihrer Patienten zu verlieren. Seit Jahren wird in der EU über eine Datenschutz-Grundverordnung diskutiert, eine Reform wurde nun verabschiedet und greift bereits ab dem 25. Mai 2018!

 

Die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass Arztpraxen, Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten besser schützen müssen. Verstöße würden mit bis zu 4% eines Jahresgewinns sanktioniert. Schon heute gibt es Lösungen, die Ihre Daten auf einer Vielzahl von Plattformen und Geräten schützen, ohne die Benutzer bei der Arbeit zu behindern.

Datenschutz. Kein Pluspunkt, sondern unverzichtbar

Sie haben noch keine Datenschutz-Richtlinie? Kein Problem: Wir haben eine von unserem Partner SOPHOS entwickelte Beispiel-Richtlinie vorliegen, welche Sie als Vorlage für Ihre eigene Richtlinie nutzen können. Und auch wenn Sie bereits eine Richtlinie haben, sind diese Beispiele für Sie nützlich: Sie erhalten wertvolle Tipps dazu, ob Ihre bestehende Richtlinie ausreichend ist, und falls nicht, werden Sie Ihre Richtlinie mit dem von SOPHOS und medizieher erstellten Konzept ganz schnell auf den aktuellen Stand bringen.

Sprechen Sie mit uns. Kostenlos und unverbindlich!

Volker Roth
IT-Administrator
medizieher GmbH
Tel.: 0911 27 77 76 11
eMail: datenschutz@medizieher.de

Kostenfreie Live-Webinar-Reihe

In Kooperation mit der Cogitando GmbH, Health Care Agentur für professionelle Online-Fortbildungen, gibt es unsere Vorträge im Herbst erstmalig als Live Webinar:

Pro Vortrag werden 2 CME vergeben (beantragt bei der BLÄK). Für die Teilnahme ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung auf www.medcram.de nötig.