… trotz harter Schale ein kleiner weicher Kern

Aufgrund der großen Komplexität dieses neuen Gesetzes, manifestiert in den neuen § 299 A und B, StGB, will ich kurz und prägnant einiges von vielem Wichtigen hervorheben.

Harte Schale:

Das StGB V fordert eine Zusammenarbeit bei der Aufdeckung in Korruptionstatbeständen involvierten Institutionen. Bei Krankenkassen und kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sind bereits jetzt Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen angesiedelt. Diese werden zukünftig in ihrer Organisationsstruktur und Arbeitsweise vereinheitlicht und müssen regelmäßig, unter Beteiligung der Berufskammern und Staatsanwaltschaften, Ihre Erfahrungen austauschen.

Der Grund liegt darin, dass das erworbene Wissen gegenseitig ausgetauscht werden muss, was insbesondere dann wichtig ist, wenn Staatsanwaltschaften eingeschaltet werden. Den Staatsanwaltschaften wird es sehr schwer fallen, aufgrund der Komplexität, Hintergründe für bestimme Verhaltensweisen, oder nicht erlaubte Kooperationsmodelle, auszuloten.

Weicher Kern:

Apropos Kooperationen, alle Stellen sind sich bewusst, dass das Anti-Korruptionsgesetz dann nicht anzuwenden ist, wenn Kooperationen nach Berufs- und Sozialrecht zulässig sind, so sind Sie auch nach dem Strafrecht unangetastet zu belassen.

Ebenso wird darauf geachtet, dass keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollen, nur weil eine Form der Zusammenarbeit noch nicht ausreichend durch die Rechtsprechung konstruiert wurde.

Folgerichtig wird auch darauf hingewiesen, dass, solange eine Bevorzugung, die auf eine Vorteilsgewährung zurückgeht, nach einer vertretbaren Rechtsauffassung als lauter einzustufen ist, es an der objektiven Tatbestandsmäßigkeit fehlt.

Auf keinen Fall dürfen durch das Anti-Korruptionsgesetz definierte, grundsätzlich gegebene Straftatbestände, dazu missbraucht werden, gesundheitspolitische oder wirtschaftliche Partikularinteressen durchzusetzen, wenn nach Treu und Glauben, auf Basis einer verantwortungsvollen kooperativen Zusammenarbeit gehandelt wird.

Aber:

Wichtig ist jedoch auch, dass, sollten Kooperationen bestehen, die objektiv gegen die Bestimmungen des Anti-Korruptionsgesetzes verstoßen, egal wie lange sie schon bestehen, nicht nach dem Grundsatz, „das haben wir immer schon so gemacht, das machen wir auch weiter so“, bewertet werden, denn das Gesetz gewährt in diesem Fall keinen strafrechtlichen Bestandschutz.

FAZIT – Sensibelste Beobachtung der weiteren Anwendungstatbestände dieses Gesetzes und Fokussierung auf die Tatbestände Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung (beides nicht möglich). Trotz meines Versuches einen kleinen weichen Kern zu erkennen, bleibe ich bei meiner Grundaussage: der explizite Hinweis auf“ … für Ärzte“ ist für mich eine globale Diskreditierung des Berufsstandes

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplomkaufmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Seit über 49 Jahren im Dienste des Arztes

Quelle: „Der Teufel steckt im Detail – Das neue Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen“. Ein Aufsatz der Rechtsanwälte, Dr. Matthias Dann und Prof. Dr. Karsten Scholz, NJW 29/2016, Seite 2077ff.

„Denken heißt Vergleichen!“

Das hat schon Walther Rathenau festgestellt – heute wird „Vergleichen“ häufig durch den Begriff „Benchmark“ ersetzt.

Der Bereich „Privatliquidation“ wartet dabei mit einer Menge aussagefähiger Zahlen auf, die „gebenchmarkt“ werden können und welche gerade im Gesundheitswesen verglichen werden sollten. Der einfachste Benchmark wird durch den Vergleich von in der eigenen Praxis erhobener Werte über einen Zeitverlauf (monatlich, quartalsweise) gebildet. Damit ließen sich zum Beispiel Aussagen zu der (hoffentlich positiven) Entwicklung des Privatumsatzes treffen oder Veränderungen am Zuweisungsverhalten von Kollegen.

Über einen längeren Zeitraum betrachtet sind natürlich auch Parameter, wie die Altersentwicklung Ihrer Privatpatienten interessant oder Indizien, weshalb diese zu Ihnen in die Praxis gekommen sind.

Je differenzierter dabei Daten erhoben werden, desto aussagefähiger sind diese. Die Einnahmen aus Privathonorar könnten beispielsweise unterteilt werden in IGeL-Einnahmen, Sprechstundeneinnahmen, ambulante/stationäre Operationen etc.. Verursacher für positive wie negative Umsatzentwicklungen lassen sich so schnell eingrenzen. Letztlich können Sie erst dann einer Fehlentwicklung zielgerichtet entgegenwirken, wenn Sie diese möglichst genau lokalisiert haben.

Besonders hilfreich ist der Vergleich mit Zahlen außerhalb des eigenen Einflussbereichs, z. B. denen der gleichen Fachgruppe.

Welche Privatleistungen in welcher Häufigkeit erbringe ich im Vergleich zu meinen Kollegen? Welche Ziffern rechnen dabei Kollegen ab, die bei mir nicht vorkommen? Welche Leistungen steigern die Kollegen?

Auch hier gilt, dass erst durch den Vergleich des eigenen Datenmaterials mit dem einer Vergleichsgruppe, eine nähere Analyse von Ursachen möglich wird.

Unsere Verrechnungsstelle verfügt über einen riesigen Datenpool, aus dem solche oder ähnliche Benchmarks für nahezu alle Fachbereiche anonymisiert erstellt werden können. Diese Zahlen nutzen wir regelmäßig für die Beratung unserer Mandanten und stellen diesen die Daten auf Wunsch passgenau zur Verfügung.

Denn „Denken heißt Vergleichen“.

Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Abrechnungsexperte
Seit über 20 Jahren im Dienste des Arztes

In dieser Ausgabe unseres Infobriefs dürfen wir Ihnen unseren Bereich Rechnungswesen vorstellen.

Im Bereich Rechnungswesen werden alle wirtschaftlichen Vorgänge in unserem Unternehmen dokumentiert und analysiert. Der Bereich ist in zwei Teams unterteilt, die Mandantenbuchhaltung und die Finanzbuchhaltung.

Unsere Mitarbeiterinnen in der Mandantenbuchhaltung, Frau Lechner, Frau Schummer, Frau Thill und Frau Voigt, sind für die Abwicklung des kompletten Zahlungsverkehrs mit Ihnen, unseren Kunden, und mit den Patienten, Ihren Kunden zuständig.

Zu den täglichen Hauptaufgaben in der Mandantenbuchhaltung gehört das Bearbeiten und Verbuchen der Zahlungseingänge der Patienten, die Erstellung und Überwachung von Ratenzahlungsplänen für die Patienten, die Erstellung und der Versand der Kontoauszüge/ Honorarabrechnungen, die Auszahlung der Abrechnungshonorare, sowie die Aufbereitung von Statistiken, wie Chefarztabrechnungen, Umsatzauswertungen u. ä..

Das Team Finanzbuchhaltung, Frau Gress, Frau Hauf und Frau Kolb, die auch die Gesamtleitung des Bereichs verantwortet und als Prokuristin die Geschicke der Verrechnungsstelle mitlenkt, ist für die zeitnahe, lückenlose und systematische Erfassung aller buchhalterischen Vorgänge im Unternehmen verantwortlich. Dies bildet die Grundlage für die Erstellung unserer Gewinn- und Verlustrechnung und unserer Bilanz.

Auch wir im Bereich Rechnungswesen stehen für unser Firmenmotto: „Verrechnungsstelle mit Gesicht und Herz“, deshalb wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns, wenn Sie Fragen zu Ihrem Kontoauszug oder Ihrer Auszahlung haben!

Per mail an:
buha@verrechnungsstelle.de
oder unter der Telefonnummer 0911/98478-300

ppa. Cornelia Kolb
Dipl.-Kfm., MHBA
Bereichsleitung Rechnungswesen

„Es muss nicht immer ein MVZ sein“ oder : „(Einzel)-Praxen leben weiter“

Bereits im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde das Jobsharing attraktiver, insbesondere für mittlere und Kleinpraxen (meine Einschätzung) gestaltet, damit auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung von Patienten gewährleistet werden kann.

Der Jobsharing-Partner darf gemäß diesem Gesetz und jetzt auch gemäß eines GBA-Beschlusses bis zum Fachgruppendurchschnitt seine Leistung erbringen.

Dies ist vor allen Dingen für diejenigen Praxen interessant, die GKV-Leistungen überdurchschnittlich weit unter dem Fallgruppendurchschnitt erbringen.

Die Einstellung eines Jobsharing-Partners gibt somit die Möglichkeit, bis zu diesem Niveau hin Leistungen zu erbringen und nicht wie früher nur 3 % des Fachgruppendurchschnitts.

Das kann in gewissen Situationen doch ein ganz großer Unterschied sein. Die Situation erhöht noch einmal die Wahrscheinlichkeit, im Zuge einer beabsichtigten oder anstehenden Praxisabgabe schon früher als nötig den prospektiven Übernehmer ins Jobsharing-Verhältnis zu nehmen.

Der automatische Übergang in einen Vollsitz nach 10 Jahren, so wie die Berücksichtigung nach 5 Jahren, bleibt wie bisher bestehen.

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplomkaufmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Seit über 49 Jahren im Dienste des Arztes

Mit Hochdruck arbeitet die Verrechnungsstelle, allen voran Marketingabteilung und Programmierer, am neuen Internetauftritt. Dabei wurde neben einem ansprechenden neuen Design vor allem auf aktuelle Technik gesetzt, damit die Seiten nicht nur am PC sondern auch auf allen mobilen Geräten optimal dargestellt werden. Auch in puncto Sicherheit wurde nicht gespart: alle Seiten werden von Anfang an verschlüsselt übermittelt und damit wird der Dialog mit Ihnen auch über diesen „Kanal“ den hohen Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht.

Herzstück der neuen Internetseite wird das komplett neu konzeptionierte „Online-Portal“ sein, über das uns künftig die Abrechnungsdaten noch komfortabler und sicherer übermittelt werden können. Und noch mehr: Künftig können über das neue Portal auch alle Abrechnungsunterlagen, wie Kontoauszüge, Rechnungsausgangsjournale oder auch eine aktuelle Offene-Posten-Liste jederzeit, d.h. 7 Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag heruntergeladen werden. Auch die Rechnungsduplikate eines kompletten Rechnungslaufs oder auch nur für einen bestimmten Patienten stehen jederzeit zum Download zur Verfügung.

Nicht zuletzt wurde auch an die Kommunikation mit Patienten und Rechnungsempfängern gedacht, die sich künftig online über den Zahlungsstatus ihrer Rechnung informieren und sogar die Rechnung noch einmal als Zweitschrift herunterladen können.

Die Vorbereitungen sind fast abgeschlossen, so dass wir zuversichtlich sind, dass die neue Internetseite noch 2016 an den Start gehen kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

 

Ihre Verrechnungsstelle

Wird sich das Geschäftsmodell „Arztpraxis“ durch die digitale Transformation verändern? Im Kern wohl kaum. Auch in Zukunft werden Menschen krank werden und ärztliche Hilfe benötigen – durch unsere alternde Gesellschaft womöglich noch häufiger als bislang.

Verändern werden sich aber garantiert die Rahmenbedingungen, in denen auch Arztpraxen künftig agieren werden müssen. Die (digitalen) Bedürfnisse aller sind bereits schon jetzt in einem permanenten Veränderungsprozess und werden sich mit einer breitgefächerten Dynamik schnell immer weiter entwickeln. Die „Kanäle“ und Möglichkeiten, über die Informationen eingefordert und erwartet werden, werden vielfältiger, übergreifender, multifunktioneller und vor allem digitaler werden.

Der Patient, der Mitarbeiter und der Kollege von morgen will schnell, umfassend und kompetent „bedient“ werden. Bequemlichkeit, rasch und effizient z.B. an Termine, Informationen oder Bewertungen zu kommen, wird auch im Gesundheitswesen der Treiber sein. Alles einfach und mühelos.

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, welche (digitalen) Möglichkeiten für Ihre Praxis von Nutzen sein könnten, um Ihrem Wunsch nach mehr Bequemlichkeit und dem Ihrer „Zielgruppen“ näher zu kommen? Der aus einem umfassenden digitalen Aus- und Umbau Ihrer Praxis entstehende Mehrwert ist praktisch sofort messbar und ist die Basis für den Einstieg in zukünftige Innovationen des digitalen Wandels.

Sprechen Sie mit uns – kostenlos und unverbindlich!

Andreas Zieher
B.A. Gesundheitsmanager
Geschäftsführer medizieher GmbH, Nürnberg
0911 27 777 611

Unter dem Motto DrumSTRONG wurden am 21. Mai 2016 weltweit sogenannte Drum Circles veranstaltet, um verschiedene Organisationen im Kampf gegen Krebs zu unterstützen. Auch in Nürnberg fand eine solche Veranstaltung zu Gunsten der Deutschen Krebshilfe statt, durchgeführt vom Nürnberger Trommelkreis „Drum Circles & Rhythm“.

Die Verrechnungsstelle unterstützte diese innovative Veranstaltung als Sponsor und mit Joachim Zieher als Djembe-Spieler auch aktiv an der Trommel.