Inhalte Infobrief 2/2007:

Als ich am 15. Mai 1967 bei einem soliden deutschen Lebensversicherer als frisch gebackener Diplomkaufmann ins Berufsleben eingetreten bin, habe ich mir über die Perspektiven meiner in so jungen Jahren begonnenen Selbständigkeit nicht viel Gedanken gemacht. Ich wusste nur, das „Abenteuer“ Studium war beendet. Abenteuer nicht, weil ich beim Studium nicht wusste, wo es lang geht – das war mir schon durch meinen Vater vorprogrammiert -, sondern weil diese 9 Semester unter anderem auch mit sehr vielen Abenteuer-Reisen, insbesondere in die jetzigen Krisenregionen Irak, Iran, Kurdengebiet sowie Nordafrika von Marokko bis Ägypten, verbunden waren.

Da ich als drittgeborener Sohn in der Familie Meindl in den Schuh, dessen Leisten mein Vater aus einer seit 1653 in gerader Linie als Schuhmachermeister-Handwerk sich herausgebildeten Tradition geformt hat, nicht schlüpfen konnte, war mir schon sehr bald klar, dass auch ich einen Leisten brauchte, der die solide, fruchtbare Basis für meine berufliche Zukunft bilden (darstellen) sollte.

Nicht weil das Sprichwort „Schuster bleib bei deinem Leisten“ in meiner Familie seit über drei Jahrhunderten gelebt wurde, faszinierte mich diese Unternehmensphilosophie, sondern weil ich daran glaubte, dass man nur dann in dem sensiblen Bereich eines Dienstleisters dauerhaft – und für die zukünftigen Kunden berechenbar  -erfolgreich sein konnte, wenn man sich eben diese Grundlage, d.h. seinen Leisten anfertigte. Jeder solide Beruf, ob Handwerker, Angestellter oder Akademiker, braucht Lehr- und Gesellenjahre, um sich der Meisterprüfung, nämlich der dauerhaften Lebensbewältigung – und das nicht nur auf der beruflichen Ebene – stellen zu können.

Der im Elternhaus gelebten Tradition verbunden, war ich sehr glücklich, beim ältesten deutschen Lebensversicherer mit seinen „konservativen“ Produkten „mein Handwerk“ lernen zu dürfen und habe mir ein solides Handwerkszeug für meinen künftigen Berufsweg erarbeitet und zusammengestellt.

Sehr bald wusste ich, dass ich mir meinen eigenen Leisten formen musste, um das sich daraus ergebende Produkt verkaufen zu können. Die Vision, dem vor der Niederlassung stehenden Arzt zu helfen, um ihm dann als solider betriebswirtschaftlicher Berater dauerhaft – ja, in seinem Beruf lebenslänglich – zu begleiten, wurde geboren und ich habe sie trotz der landläufigen Meinung, der Arzt braucht keine betriebswirtschaftliche Beratung, nie mehr verloren.
Die Vision bekam einen Namen: Curare medico, woraus ich eine Unternehmensphilosophie, basierend auf Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Berechenbarkeit, Dauerhaftigkeit und Fairness bildete. Der „Ur“-Leisten wurde bereits Ende der 60er Jahre herausgeformt. In den 40 Jahren wurde er zwar etwas modeliert, gedehnt, angepasst, geschliffen – ohne die Standfestigkeit zu verändern. Das Produkt ist in Form der Verrechnungsstelle Dr. Meindl u. Partner aktiv und progressiv am Markt präsent.

In diesen 40 Jahren haben über 15.000 Ärzte die dieser Firmenphilosophie entsprungenen Dienstleistungen in Form ehrlicher, kompetenter, berechenbarer und fairer, betriebswirtschaftliche Beratung angenommen. Annähernd 1000 Ärzte nehmen die volle Dienstleistungspalette der Verrechnungsstelle Dr. Meindl u. Partner in Anspruch. Ohne diesen phantastischen Vertrauensbeweis würde dieser Leisten nicht mehr gebraucht werden.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei all den Ärztinnen und Ärzten bedanken, die meinen Mitarbeiterinnen und mir innerhalb dieses Zeitraums Ihr Vertrauen geschenkt haben, indem sie die Beratungsdienstleistungen und heute insbesondere die Dienstleistungen unserer Verrechnungsstelle in Anspruch genommen haben und noch in Anspruch nehmen.

Nach 40 Jahren ist für einen fließenden Generationswechsel (durch Herrn Joachim Zieher) gesorgt und ich kann voll innerer Überzeugung das Versprechen abgeben, dass auch in Zukunft bei dem gleichen „Ur“-Leisten, fokussiert auf die Abrechnungsberatung und Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung, geblieben wird. Dass er weiter geformt und an die neuen Herausforderungen, bedingt durch die aktuelle Gesetzgebung, angepasst wird, ist für  uns eine Selbstverständlichkeit.

Herzlichen Dank!

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplom-Kaufmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH 

Zukunft braucht Herkunft

Dem BNC ist es bei seinem 9. Bundeskongress wieder einmal gelungen, eine Symbiose aus der schonungslosen Darstellung der Ist-Situation mit einer überwiegend positiven Zukunftsperspektive zu bilden.

Der 9. Bundeskongress der niedergelassenen Chirurgen vom 2. bis 4. März 2007 in Nürnberg war, wie schon in den letzten Jahren, wieder äußerst stark besucht. Die Stimmung war zwar nicht euphorisch – wie könnte es unter dem Diktat der durch die ideologisch auf die Staatsmedizin ausgerichtete Gesundheitsministerin auch anders sein – aber grundsätzlich positiv.

Mir ist zum einen aufgefallen, dass die Veranstaltungen sehr gut besucht waren. Darüber hinaus fiel auf, dass alle Themen in unterschiedlichsten Darstellungsformen sehr stark hinterfragt wurden: Den Besuchern war anzumerken, dass sie sich von diesem Kongress viele Informationen, auch im nichtmedizinischen Bereich, er- hofften und diese zum überwiegenden Teil auch bekamen. Die Diskussionen an unserem stark frequentierten Stand waren sehr intensiv und fruchtbar.

Arztberuf impliziert eine lebenslange Verantwortung

Die von BNC-Präsident Dr. Dieter Haack schon beim letzten Kongress artikulierte klare Forderung, die Honorare an die Realität anzupassen, löste eine äußerst konstruktive und inhaltsreiche Diskussion bei der Auftaktveranstaltung aus. Sein Fazit, dass zum Glück die Patienten von Ärzten und nicht von Politikern behandelt werden, und dass der Arzt sein Leben lang in der Verantwortung zu seinen Patienten steht, konnte der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie Professor Hartwig Bauer in anschaulicher Art und Weise untermauern.

Bauer erklärte, das VÄG und die damit verbundene Liberalisierung der ärztlichen Berufsausübung griffen tief in die Professionalität des Arztberufes ein und gefährdeten die an den Arztberuf gekoppelten strengen Standards.

Ein reger Fusionsmarkt bietet Chancen für Nischenanbieter

Sehr gut gefielen mir die Ausführungen von BNC-Vizepräsident Dr. Philipp Zollmann, der – basierend auf den Bestimmungen des VÄG und aufgrund seiner eigenen Erfahrungen – die Chancen der chirurgischen Praxis in der Kooperationsbildung darlegte. Er bekam zum Teil auch Unterstützung durch den Juristen Walter Isringhaus, welcher der Einzelpraxis grundsätzlich keine Zukunft mehr gab. Meine eigene subjektive Einschätzung weicht von dieser Prognose jedoch insofern ab, als dass ich glaube, dass gerade in Zeiten eines Marktes mit reger Fusions-(Über-)Aktivität der Nischenanbieter und damit die Einzelpraxis gerade deswegen ihre Überlebenschance hat.

Der Reiz dieses Kongresses lag meines Erachtens darin, dass es dem BNC als Veranstalter gelungen ist, eine Symbiose aus schonungsloser Schilderung der Ist-Situation und einer überwiegend positiven Zukunftsperspektive zu bilden. Der BNC mit seinen Mitgliedern ist in der auf dem BNC-Kongress erlebten Formation ein notwendiger Prellbock, um Chancen zu nutzen und sich sozialistischen Ideologien zur Staatsmedizin zu widersetzen.

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplom-Kaufmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH 

Früher war es so, dass die Verjährung 3 Jahre ab Behandlungsdatum betrug; d.h., z. B. Leistungen, die im Jahre 2002 erbracht wurden, waren am 31. Dezember 2005 verjährt.

Nunmehr hat sich juristisch durchgesetzt, dass die Verjährung erst ab Rechnungserstellungsdatum beginnt. Man könnte meinen, dass dies für den Arzt eine problemlose Abrechnungsmöglichkeit ergibt, auch dann, wenn ein Patient fälschlicherweise nicht abgerechnet wurde.

Zu bedenken ist jedoch auch hier die sogenannte Verwirkung: Gläubiger können ein Recht verwirken, wenn der Berechtigte, also der Arzt, es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete, also der Privatpatient, sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem Verhalten des Arztes auch darauf einrichten durfte, dass dieser sein Recht, hier den Honoraranspruch, auch in Zukunft nicht geltend macht. Das bedeutet, dass ein zur Verwirkung eines Rechts erforderlicher Verstoß gegen Treu und Glauben gemäß § 242 BGB voraussetzt, dass neben dem Zeitablauf, innerhalb dessen der Arzt bis zur Erstellung seiner Rechnung untätig geblieben ist, insbesondere, auf seinem Verhalten beruhende Umstände hinzutreten müssen, die bei objektiver Betrachtungsweise das Vertrauen des Privatpatienten rechtfertigen, er werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen. Hierzu hat die Rechtsprechung früher entschieden, dass der Arzt die Rechnung innerhalb einer angemessenen Zeit, mindestens im Jahr der Erbringung seiner ärztlichen Leistung, erstellen muss. Diese Rechtsprechung gilt jedoch für das neue Schuldrecht nicht mehr. Die bloße auch lang währende Untätigkeit des Berechtigten als solche schafft noch keinen Vertrauenstatbestand für den Privatpatienten, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (OLG Frankfurt vom 22. Oktober 2004, AZ: 2 U 12/04). Schiebt der Arzt allerdings seine Rechnungsstellung noch länger hinaus, als die Verjährungsfrist dauert, bedeutete dies, dass der Patient eine Rechnung erhielte, die, wenn sie im Jahr der Leistungserbringung erfolgte, schon verjährt wäre. Dann aber rechtfertigt ein solcher Umstand das Vertrauen des Patienten, keine Rechnung mehr zu erhalten. Der Arzt hat mit einer derart späten Rechnungsstellung das Recht auf sein Honorar verwirkt.

Prozessual handelt es sich bei der Verwirkung um eine sogenannte Einwendung. Sie ist im Prozess direkt vom Amtsrichter zu prüfen. Zu einer Verwirkung sollte es der Arzt daher unter keinen Umständen kommen lassen.

Wir dürfen grundsätzlich darauf hinweisen, dass Abrechungen zeitnah durchgeführt werden sollten, damit die Patienten rechtzeitig eine Abrechnung erhalten und sie entsprechend ihr Honorar realisieren können.

Werner Schneider
ehemaliger Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Rechtsanwälte, Ärzte und andere Freiberufler teilen sich oft ein Büro mit Kollegen. Das spart nicht nur Kosten, es ist auch gut für’s Geschäft, denn Mandanten und Patienten bekommen am selben Ort bei mehreren Spezialisten Rat. Rechtlich sind solche Gemeinschaften meist Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.

Vorsicht ist aber geboten, wenn die Kollegen auch nach außen hin als Gesellschaft auftreten, wenn sie Fälle gemeinsam annehmen und bearbeiten. Dann haftet jedes Mitglied für die Fehler des anderen und außerdem kann auch der Fiskus unangenehm werden, denn Freiberufler zahlen im Regelfall nur Einkommensteuer und werden nicht zur Gewerbesteuer herangezogen, wie etwa ein Handelsunternehmen.

Doch das kann sich schnell ändern, falls ein Freiberufler auch nur in geringem Ausmaß gewerblich tätig wird. Wenn er in einer nach außen auftretenden Sozietät arbeitet, werden sämtliche Einkünfte der Gesellschaft vom Finanzamt als gewerbliche Einkünfte behandelt, also auch die seiner Kollegen. Dann muss die ganze Gesellschaft Gewerbesteuer zahlen.

Risikoreich leben etwa Ärzte in Fällen der Integrierten Versorgung. Sie vereinbaren mit den Krankenkassen, dass sie die Patienten nicht nur medizinisch betreuen, sondern auch Medikamente abgeben. Aus der medizinischen Betreuung erzielen sie dann nichtgewerbliche Einkünfte, die Einkünfte aus der Abgabe von Medikamenten hingegen sind gewerblich.

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs v. 11.8.1999, Aktenzeichen XI R 12/98) färben gewerbliche Einkünfte einer Gemeinschaftspraxis auf die nichtgewerblichen ab, falls die gewerblichen mehr als 1,25 Prozent vom Gesamtumsatz ausmachen. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, diese Grenze zu beachten und auf Fälle der integrierten Versorgung anzuwenden. (Schreiben vom 01.06.2006, Aktenzeichen IV b 2 S 2240 33/06).

Auch andere Freiberufler in Gemeinschaftspraxen oder Sozietäten sollten genau auf ihre gewerblichen Einkünfte achten, um sich vor dem Gewerbesteuerzugriff des Fiskus zu bewahren.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 17.12.2006
(Verfasser: Christoph Spiekermann

Auch die im Regelfall besserverdienende Klientel Privatpatient kommt in dieser Zeit häufiger mal in eine wirtschaftliche Schieflage. Oftmals wird dann der Erstattungsbetrag der Versicherung nicht an den Arzt weitergeleitet, sondern zum Ausgleich anderer Finanzlöcher verwendet. Wie aber erkennt man, ob ein Patient insolvent ist oder was kann man tun, wenn Mahnungen nichts bringen?

Verwenden Sie immer ein Aufnahmeformular für Ihre neuen Patienten. Hier sollten bereits zusätzliche Informationen abgefragt werden, die für spätere Beitreibungsmaßnahmen wichtig sein könnten:

  • Name der Krankenversicherung, Versicherungsnummer lässt sich aus der meist   auch bei Privatpatienten vorhandenen Versicherungskarte entnehmen; wichtig für Nachfragen, ob Patient Geld von Versicherung schon erhalten hat oder für den Versuch der Direktabrechnung
  • Arbeitgeber; falls der Anwalt später eine Lohnpfändung durchführen will

Erstellen Sie vor allem bei neuen Patienten die ersten Rechnungen in kurzen Intervallen, auch wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Bei teuren Behandlungszyklen mit hohen Medikamentenauslagen sollten in jedem Fall Zwischenrechnungen erstellt werden. Dies ist vor allem auch wichtig, falls die Versicherung die Therapie nicht zahlen will (oder muss, weil die Versicherungsbedingungen keine Erstattung für die Therapie vorsehen). Dann kann die Therapie abgebrochen werden, falls der Patient nicht in der Lage ist die Kosten selbst zu tragen.
Vermeiden Sie in jedem Fall eine übermäßige Kumulierung der Rechnungsbeträge und ziehen Sie rechtzeitig die Notbremse, wenn Patienten Ihre Rechnungen nicht bezahlen. Solange der Patient nicht akut zu Ihnen kommt, besteht keine Verpflichtung auf Behandlung!

Wenn alte Rechnungen trotz Mahnverfahren nicht bezahlt werden, schicken Sie diese und evtl. noch nicht abgerechnete Leistungen direkt an die Versicherung des Patienten mit einem entsprechenden Hinweis. Obwohl die meisten Versicherungen in Ihren Bedingungen die Direktabrechnung ablehnen, sind diese ab und an doch bereit eine Ausnahme zu machen; vor allem dann, wenn man höflich darum bittet.

Führen Sie ein konsequentes Mahnwesen ein. Bringen Sie auf Ihrer Rechnung einen Vermerk an, dass die Rechnung 30 Tage nach Zugang fällig ist und danach automatisch Zahlungsverzug eintritt. Versenden Sie nicht mehr als zwei Mahnungen; wer danach nicht zahlt, zahlt auch nach drei oder vier Mahnungen nicht. Bei der letzten Mahnung weisen Sie auch auf die finanziellen Folgen hin. Gerichtliche Mahnbescheide sind mit enormen Kosten verbunden!

Für das gerichtliche Mahnverfahren schalten Sie entweder einen Anwalt ein oder füllen einfach das erforderliche Formular selbst aus. Dies geht im Übrigen seit einiger Zeit sogar online: www.online-mahnantrag.de. Beachten Sie aber bitte die zusätzlichen Kosten, die im Falle eines negativen Ausgangs (z. B. bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners) entstehen.

Übrigens: Wir realisieren über 99,7 % der Rechnungen unserer Mitglieder. Natürlich auch im gerichtlichen Mahnverfahren, ohne zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten!

Im nächsten Infobrief lesen Sie, was Sie zur Abwehr oder zur Vermeidung von Rechnungskürzungen durch Versicherungen unternehmen können.

Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter

Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Abrechnungsexperte

Seit 1996 im Dienste des Arztes

Die in der Praxis jetzt vermehrt auftretenden Modelle von (unzulässigen) entgeltlichen Zuweisersystemen auch in Teilgemeinschaftspraxen hat die Bundesärztekammer auf den Plan gerufen und diese am 24.11.2006 zu einer Änderung des § 18 I der Musterberufsordnung (MBO-Ä) veranlasst. Die Änderung in § 18 I MBO-Ä hat folgenden Wortlaut:

Ärztinnen und Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen. Der Zusammenschluss zur gemeinsamen Ausübung des Arztberufs kann zum Erbringen einzelner Leistungen erfolgen, sofern er nicht lediglich einer Umgehung des § 31 dient. Eine Umgehung liegt insbesondere vor, wenn sich der Beitrag der Ärztin oder des Arztes auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung der übrigen Mitglieder einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft beschränkt oder der Gewinn ohne Grund in einer Weise verteilt wird, die nicht dem Anteil der von ihnen persönlich erbrachten Leistungen entspricht. Die Anordnung einer Leistung, insbesondere aus den Bereichen der Labormedizin, der Pathologie und der bildgebenden Verfahren, stellt keinen Leistungsanteil im Sinne des Satzes 3 dar. Verträge über die Gründung von Teil-Berufsausübungsgemeinschaften sind der Ärztekammer vorzulegen.

Zur Erinnerung, § 31 MBO-Ä verbietet Ärztinnen und Ärzten, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren.

Diese berufsrechtlichen Regelungen gelten auch für die seit 01.01.07 zulässigen vertragsärztlichen Teil-Gemeinschaftspraxen und sind daher insbesondere im Bereich des Vertragsarztrechtes zu beachten.


Florian Braitinger
Fachanwalt für Medizinrecht
Ainmillerstr. 28
80801 München
Tel.: 089 / 55 0 55 89-0

Gesundheitsreform zum 01.04.2007 – Was sich wann ändert !?

1. April 2007

Empfohlene Impfungen und Eltern-Kind-Kuren werden nun Pflichtleistungen und müssen von der Kasse erstattet werden. Die Kassen können den Versicherten zudem Tarife mit mehr Wahlmöglichkeiten wie zum Beispiel ein Selbstbehalt anbieten. Die Kasse kommt nicht mehr dafür auf, wenn es nach Tattoos und Piercings zu einer Entzündung kommt. Dies gilt auch für Schönheitsoperationen, soweit sie medizinisch nicht notwendig sind. Vor der Verordnung von teuren, neuen Medikamenten muss die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden.

Derzeit Nichtversicherte, die früher gesetzlich versichert waren, müssen von ihrer früheren Krankenversicherung wieder aufgenommen werden. Der Wechsel für freiwillig Versicherte zu einer Privatkasse wird schwieriger. Ihr Einkommen muss mindestens drei Jahre die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 47.250 Euro übertreffen. Stichtag ist hier schon der 2. Februar, der Tag der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Nur wer in den drei Jahren davor über der Pflichtgrenze lag, kann sofort in eine Privatkasse wechseln. Alle anderen müssen warten.

Die Versicherungspflicht gilt nun auch für Nichtversicherte, die dem System der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind. So können Selbstständige, denen zum Beispiel wegen ausstehender Beiträge von ihrer Privatkasse gekündigt wurde, ohne Risikoaufschlag zunächst in einen PKV-Standardtarif zurückkehren und später in den neuen Basistarif wechseln. Wer arm ist, bekommt Zuschüsse.

1. Januar 2008
Die Anreize zur Prävention werden erhöht. Chronisch Kranke wie Diabetiker profitieren nur noch von der Begrenzung der Zuzahlungen auf ein Prozent des Einkommens, wenn sie an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder speziellen Programmen teilgenommen haben. Jüngere Versicherte müssen die empfohlenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen, um bei einer späteren chronischen Erkrankung einen Anspruch auf die reduzierte Belastungsgrenze geltend zu machen. Haben sie dies versäumt, müssen sie zumindest an einem speziellen Behandlungsprogramm, einem so genannten Disease Management Programm, teilnehmen.

1. Juli 2008
Die bestehenden sieben Krankenkassenverbände werden durch einen einheitlichen Spitzenverband abgelöst, um Bürokratie abzubauen.

1. November 2008

Der Gesetzgeber legt einen einheitlichen Beitragssatz für alle Kassen fest, der dann ab 1. Januar des Folgejahres gilt.

1. Januar 2009

Alle Privatversicherer müssen einen Basistarif anbieten. Der Tarif darf den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung von derzeit rund 500 Euro nicht überschreiten und keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erheben. Für derzeit schon privat Versicherte ist der uneingeschränkte Wechsel in den günstigeren Basistarif nur binnen sechs Monaten nach der Einführung möglich. Danach können die Versicherten nur noch aus ihrem Voll- in den Basistarif der eigenen Kasse wechseln, wenn sie über 55 Jahre oder hilfsbedürftig sind.

Zu diesem Zeitpunkt startet auch der Gesundheitsfonds, in den alle Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen. Ab diesem Stichtag gilt zudem die umfassende Versicherungspflicht für alle. Wer sich gegen jeglichen Versicherungsschutz wehrt, erhält nur noch unbedingt notwendige Leistungen und wird rückwirkend zur Kasse gebeten, wenn er sich in Behandlung begibt.

WAS STEHT DRIN?

Gesundheitskompromiss

Nach monatelangem Streit, heftiger Kritik und Änderungen in letzter Minute haben Union und SPD sich auf eine Gesundheitsreform geeinigt. Die wichtigsten Punkte:

Kassenbeiträge
Zunächst kommen auf Gesetzlich Versicherte höhere Beiträge zu – was nur zum Teil mit der Gesundheitsreform zusammenhängt: So kürzt die große Koalition den Steuerzuschuss an die Kassen und der Anstieg der Mehrwertsteuer macht Medikamente teurer. Mit der Reform kommt allerdings hinzu, dass die Kassen bis zur Einführung des Gesundheitsfonds 2009 ihre Schulden abbauen müssen – und zwar aus eigener Kraft. Im laufenden Jahr wird der Beitragssatz von derzeit durchschnittlich 13,3 auf mindestens 13,8 Prozent steigen. Bis 2009 erwarten die Kassenverbände einen Anstieg auf schätzungsweise 15,9 Prozent.

Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, das Herzstück der Reform, wird erst zum 1. Januar 2009 und damit etwa ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant eingeführt. In ihm sollen Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen. Die gesetzlichen Kassen erhalten dann für jeden Versicherten den gleichen Beitrag aus dem Fonds. Hinzu kommen Steuerzuschüssen. Beides soll zum Start des Gesundheitsfonds die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weitestgehend decken. Ab 2009 bestimmen nicht mehr die Krankenkassen über die Höhe der Versichertenbeiträge. Vielmehr werden bundesweit einheitliche Beiträge erhoben.

Steuerzuschuss
Der Steuerzuschuss wird weniger stark gekürzt als geplant. Statt je 1,5 Milliarden überweist der Bund den Kassen für 2007 und 2008 je 2,5 Milliarden Euro. Im vergangenen Jahr betrug der Zuschuss 4,2 Milliarden Euro. Von 2009 an soll der Zuschuss dann jährlich um 1,5 Milliarden Euro steigen, bis er 14 Milliarden Euro beträgt – so viel kostet die bislang beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Formal sollen mit der Summe “versicherungsfremde Leistungen” finanziert werden, weil den Steuerzuschuss auch Privatversicherte zahlen, die nicht in den Genuss der Beitragsfreiheit von Kindern kommen. Die Koalition will so mögliche Klagen abwenden.

Zusatzbeitrag
Kommen die Krankenkassen mit dem Geld aus dem Fonds nicht aus, können sie von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Die SPD konnte sich bei der besonders heftig umstrittenen Ein-Prozent-Klausel weitgehend durchsetzen: Die Zusatzprämie bleibt grundsätzlich auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Allerdings dürfen die Kassen einen Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro erheben, ohne dass das Einkommen des Versicherten überprüft werden muss. Im Einzelfall – etwa bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern – könnte das dazu führen, dass der Zusatzbeitrag mehr als ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmacht.

Versicherungspflicht
Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte wird 2009 eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung eingeführt. Die heute rund 300.000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse werden. Derzeit nicht Versicherte müssen von ihrer früheren Krankenversicherung wieder aufgenommen werden. Das gilt sowohl für die Gesetzlichen als auch für die Privaten.

Basistarif
Die PKV muss dazu ab 2009 einen Basistarif anbieten, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse abdeckt und nicht teurer sein darf, als der durchschnittliche Satz der gesetzlichen Kassen – derzeit rund 500 Euro monatlich (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).

Bereits privat Versicherte können nur innerhalb eines halben Jahres in diesen Tarif wechseln. Über 55-jährige und bedürftige Privatversicherte können auch später auf den Basistarif umsteigen, aber nur bei ihrer bisherigen Versicherung. Darüber hinaus können Neukunden oder freiwillig gesetzlich Versicherte diesen Tarif wählen. Die sonst in der PKV übliche Gesundheitsprüfung gibt es hier nicht.

Wer unter dem Existenzminimum lebt, zahlt für den Basistarif nur die Hälfte. Die Differenz sollen zu einem Großteil die Sozialbehörden übernehmen. Ehemals Privatversicherte ohne Schutz müssen von den Privatkassen bereits vom 1. Juli 2007 an aufgenommen werden.

Versicherungswechsel
Um den Wechsel innerhalb der PKV zu erleichtern, können Versicherte ihre Alterungsrückstellungen, die die privaten Kassen jeweils für die kostenintensiveren Behandlungen im Alter aufbauen, künftig mitnehmen – allerdings nicht die gesamte Rückstellung, sondern nur den Teil, der dem Basistarif entsprechen würde. Die Mitnahmeregelung wird schrittweise bis 2013 eingeführt und gilt zunächst nur für Versicherte, die älter als 40 Jahre sind. Bei einem Wechsel von der PKV in eine gesetzliche Kasse kann die Rückstellung allerdings nicht mitgenommen werden. Darauf hatte die SPD ursprünglich gedrungen.

Wechsel in die Privatversicherung
Gleichzeitig wird der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private erschwert. Mitglied der PKV darf nur werden, wer mindestens drei Jahre lang ein Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze bezieht – das sind aktuell 3937,50 Euro monatlich. Bislang war der Wechsel lediglich mit dem Überschreiten der Grenze möglich.

Risikostrukturausgleich

Zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds soll auch der neue Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den Kassen starten. Das erklärt auch die Verschiebung des Fonds. Koalitionspolitiker, aber auch die Kassen hatten auf die parallele Einführung beider Systeme gedrungen. Der Finanzausgleich soll künftig an 50 bis 80 Krankheiten orientiert werden. So müssen beispielsweise Kassen mit vielen älteren Versicherten deutlich mehr für Diabetes oder Herzkreislaufkrankungen ausgeben. Diese Kassen erhalten dementsprechend höhere Summen aus dem Fonds als Kassen mit jüngeren Mitgliedern. Um die Kassen in Ländern mit vielen einkommensstarken Beitragszahlern wie Bayern oder Baden-Württemberg nicht über Gebühr durch den Finanzausgleich zu belasten, gibt es eine Übergangsphase, während der die Mehrbelastungen der Kassen eines Landes zunächst auf 100 Millionen Euro jährlich begrenzt werden. Damit kam die Koalition Forderungen reicherer Länder wie Bayern entgegen.

Vorsorge
Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss höhere Zuzahlungen leisten. Chronisch Kranke profitieren nur noch von der Begrenzung der Zuzahlungen auf ein Prozent des Einkommens, wenn sie an regelmäßiger Vorsorge oder speziellen Programmen teilgenommen haben.

Leistungen
Die Leistungen der Krankenkassen werden nur marginal gekürzt. Bei Folgeerkrankungen nach Piercings, Tattoos und medizinisch nicht notwendigen Schönheits-OPs muss der Versicherte für die Kosten aufkommen. An anderer Stelle werden die Leistungen der Kassen dagegen ausgeweitet: bei empfohlenen Impfungen, Eltern-Kind-Kuren sowie der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Schwerstkranke erhalten spezielle Betreuung in ihrem häuslichen Umfeld.

Medikamente
Vor der Verordnung neuer, teurer Spezialmedikamente muss die Meinung eines zweiten Arztes eingeholt werden. Das soll Kosten sparen. Die Kassen erhalten zudem mehr Spielraum, um mit den Herstellern günstige Preise auszuhandeln. Das Vorhaben, dass Apotheker Rabatte mit den Medikamentenherstellern aushandeln sollten, ließ die Koalition wieder fallen. Nach wie vor gelten Festpreise, die Abgabe der Apotheker an die Kassen je verschreibungspflichtigem Medikament soll aber von zwei auf voraussichtlich 2,30 Euro steigen. Das soll bis zu 180 Millionen Euro einbringen.

Ärzte
Die neue GKV-Gebührenordnung für Ärzte (EBM) wird anders als geplant nicht 2009, sondern erst 2011 eingeführt. Damit soll das bisherige komplizierte Honorierungssystem nach Punkten abgeschafft werden. Die erbrachten Leistungen werden künftig in Euro und Cent abgerechnet. Die Details müssen erst noch ausgearbeitet werden. Honorarabschläge für Ärzte in überversorgten Gebieten wird es nicht geben, dafür werden Zuschläge für Mediziner in Gebieten mit Ärztemangel gezahlt.

Bürokratie
Statt bislang sieben Krankenkassen-Spitzenverbänden soll es künftig nur noch einen geben. Fusionen sollen auch zwischen verschiedenen Kassenarten möglich werden. Auch die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen soll straffer organisiert werden.

Sanierungsbeitrag der Kliniken
Der Plan, den Kliniken ein Prozent ihres Budgets – rund 500 Millionen Euro – als Beitrag für die Sanierung der Kassen abzuverlangen, wurde nach heftigen Klinikprotesten entschärft. Der Sparbeitrag dürfte – zusammen mit Einsparungen bei den Rettungsdiensten – bei nunmehr 250 Millionen Euro liegen.

Anmerkung:
Die Informationen wurden mit aller Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt, auf Grund der sich ständig ändernden Gesetzeslage kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.

Mit freundlicher Genehmigung der

M&C AG
Dr. Meindl & Collegen AG

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