Inhalte Infobrief 2/2015:

Es wird kommen, weil BGM Gröhe – obwohl Gassen wohlgesonnen und CDU’ler – beratungsresistent ist (… und stur sein kann) und Lauterbach, getrieben von seiner tief verwurzelten, gelebten emotionalen Antipathie gegen den erfolgreichen niedergelassenen Arzt die Seile (nicht Fäden) zieht – sehr geschickt, im Hintergrund kaum auffallend, aber ideologisch fest verankert.

Diese Symbiose ist die stabilste aller (bisherigen) Plattformen* für den Angriff auf die Freiberuflichkeit (durch Auflösung der Sektorengrenzen und Nichtbeachtung, bis hin zur Ignoranz der Fachärzte…Lauterbach lässt grüßen), der sich im Ideologischen, Strategischen zusammenbraut; dynamisch entwickelt, und unter anderem sich insbesondere im VSG manifestiert.

Exemplarisch einige Beispiele aus dem VSG:

Termin Servicestelle
Ich bin gespannt, ob der konstruktive Vorschlag (weil die Servicestelle verhindernd) dies durch die eigenen Computersysteme in die Hand zu nehmen, akzeptiert wird. (… ich sage: nicht einmal erwogen wird.) Dessen ungeachtet: Fakt ist, die Wartezeiten in Deutschland sind im internationalen Vergleich sensationell kurz.

Praxisaufkauf
Soll = Muss (nur in besonderen Ausnahmefällen nicht) zum Verkehrswert ((Teil)-Enteignung)! (s. Artikel im nächsten Infobrief)

Optimale Aufwertung der MVZ’s
BAG’s aller Konstellationen überprüfen die Möglichkeiten einer Umwandlung in MVZ.

Kommunen werden MVZ’s gründen können
“Die können dies nicht” höre ich immer wieder. Aber wenn genügend – nicht selbst erwirtschaftetes – Geld (wie dies in der freiberuflichen Praxis der Fall sein muss), vorhanden ist – aus Ihrem Honorartopf? – dann geht das.
*Diese Plattform besteht keineswegs nur aus dem VSG, sondern auch durch:

– Verschärfung der Einhaltung der standesrechtlichen Bestimmungen beim frei niedergelassenen Arzt.

– Etablierung eines Qualitätssicherungsgesetzes (Großkonstrukte sind im Vorteil)

 Internetportale
Personen – ob Einzelperson oder BAG’s – verführen zu emotionaleren Bewertungen (positiv wie negativ), aber: was bleibt bei uns Menschen mehr im Gedächtnis? … das Negative. (Egal von wem, oder aus welchem Grund Personen bzw. Ärzte degradiert werden sollen – Institutionen z.B. MVZ’s bleiben meistens verschonter).

Was kann/soll gegen die (diesmal nicht aufhaltbare) Entwicklung getan werden?

Mutige Solidarisierung aller Freiberuflerim Gesundheitswesen insbesondere aus ökonomischen Gründen durch:

Zusammenschlüsse

– überschaubar
– facharztorientiert (dadurch flexibel, kompetent und durchsetzungsfähig)
– die fachärztliche Struktur der Zukunft kennend, insbesondere in Bezug
auf die Verbindung der Grundversorger mit den spezialisierten Fachärzten
– in der Lage sein, gemeinsame Positionen abzustimmen

(“Groß”-Verbände können/sollen sein, sind jedoch nicht in der Lage diese hier geschilderte elementare Voraussetzung zu erfüllen).

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplom-Kaufmann

Geschäftsführender Gesellschafter

Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Seit über 48 Jahren im Dienste des Arztes

Der Daten- und gleichsam Patientenschutz wird in Deutschland hoch gehalten. Insbesondere sogenannte Gesundheitsdaten sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sogar als “besonders schutzwürdig” eingestuft und unterliegen damit den strengsten Vorschriften.

Akteure im Gesundheitswesen, allen voran die Ärzte, müssen aber nicht nur das BDSG beachten, vielmehr gilt hier auch noch die “Ärztliche Schweigepflicht” nach dem Strafgesetzbuch.

Die “zweckgebundene” Weitergabe solcher Daten (z.B. zur Erstellung der Rechnung) ist nur erlaubt, sofern der Betroffene – hier der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter – der Weitergabe explizit schriftlich zugestimmt hat und den Arzt oder die medizinische Einrichtung hierfür von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet.

Bei Minderjährigen hat jetzt das Landgericht Mannheim (Urteil 20.11.2014) die Hürden noch etwas höher gelegt, denn es hat entschieden, dass für ein wirksames Einverständnis in die Datenweitergabe die Zustimmung beider Sorgeberechtigter erforderlich ist. Ob dabei die Zustimmung des weiteren, eventuell nicht anwesenden Sorgeberechtigten zwingend “höchtspersönlich” erfolgen muss, wurde mit dem Urteil nicht geklärt. Wir gehen davon aus, dass der unterzeichnende Sorgeberechtigte mit seiner Unterschrift auch rechtsgültig die Zustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten zusichern kann.

Um in Zukunft auch dieser rechtlichen Anforderung zu genügen, haben wir das Formular für die “Einverständniserklärung und Schweigepflichtentbindung” um einen entsprechenden Passus erweitert und auf unserer Internetseite im geschützten Mitgliederbereich zum Download bereit gestellt. Bitte laden Sie sich das neue Formular herunter und lassen Sie die “neue” Einverständniserklärung bei minderjährigen Patienten durch den Sorgeberechtigten noch einmal unterzeichnen. Natürlich senden wir Ihnen auf Anforderung das Formular auch in erforderlicher Anzahl zu.

Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Abrechnungsexperte
Seit 1996 im Dienste des Arztes

Anlässlich des 17. Bundeskongress Chirurgie, konnten wir wieder einmal fühlen und erkennen, wie groß die Resonanz auf unsere dargestellte Dienstleistung ist.

Wir begleiten dieses Forum seit dem ersten Kongress durch einen repräsentativen Ausstellungsstand, in den letzten Jahren im Kontext mit dem KompetenzNetz medicus.

Über 1.200 Ärzte, insbesondere Chirurgen und Orthopäden waren auf diesem Kongress, der sich durch die Erweiterung auf verschiedene Berufsverbände, als der Chirurgen-Kongress in Nürnberg entwickelt hat.

Unser, von Herrn Joachim Zieher und Herrn Rechtsanwalt Brauns abgehaltene Workshop zum Thema Abrechnungsfragen: “Update zur chirurgischen Privat- und BG-Abrechnung mit praktischen Tipps und Infos zu rechtlichen Fallstricken”, hat sich wie jedes Jahr etabliert. Die vielen Fragen die im Workshop und auch bei uns am Stand an uns gestellt wurden, zeigten das große Interesse dieses Vortrages von Herrn Zieher, der auf unterschiedlichsten Ebenen, zu unterschiedlichsten Anlässen, seit über 10 Jahren immer ein sehr gern gesehener Redner ist.

Dr. Schüürmann, BNC-Vorsitzender, hat mit seiner fundiert dargelegten Forderung nach notwendigen, intensiveren Zusammenschlüssen in Form der Gründung von regionalen Genossenschaften, grundsätzlich analog den ANC’s, das Interesse geweckt und den Nagel auf den Kopf getroffen. Wir fühlen uns gewappnet, auch für diese Konstellation der Zusammenschlüsse der geeignete Partner zu sein.

Die große Anzahl an Chirurgen und Orthopäden, die wir zu unseren Kunden rechnen dürfen, hat uns in die Lage versetzt, Kernkompetenzen im so schwierigen GOÄ-Bereich (z.B. Anwendung von Analogziffern) zu entwickeln und anzuwenden. Die große Zahl an Bestandskunden, der rege Eintritt vieler neuer Kunden und die hohe gespürte Resonanz, anlässlich des Kongresses, danken es uns.

Wir wollen auch langfristig den Gesundheitsmarkt sensibel beobachten und uns in der Anwendung der bestehenden GOÄ auf innovative Behandlungs- und
Operationsmethoden konzentrieren und wachsam genug sein, uns frühzeitig für die neue GOÄ zu interessieren, um unseren Mitgliedern rechtzeitig Informationen zu vermitteln.

– Unsere Erfahrung ist Ihre Sicherheit –

Die Privatabrechnung muss im Gegensatz zur Kassenabrechnung nicht quartalsweise erfolgen

Erfahrungsgemäß werden aber häufig die Privat- und Kassenabrechnung in der Praxis zusammen an einem Tag durchgeführt. Dies ist der Natur der Sache geschuldet, denn oft nimmt man sich an einem Tag die Zeit, um die komplette Abrechnung abzuwickeln. Der Arzt sollte immer mit einem finalen Blick diese “beiden” Abrechnungen prüfen, denn es handelt sich um sein Honorar des letzten Quartals!
Eine monatliche (auch wöchentliche) Privatabrechnung ist aus unserer Sicht effektiver und verschafft dem Arzt/der Praxis viele Vorteile.

Da “beide” Abrechnungen sehr unterschiedlich bearbeitet werden und auch
unterschiedliches Fachwissen in Anspruch nehmen, ist es sinnvoll, diese voneinander gedanklich/zeitlich zu trennen. Üblicherweise folgt die Privatabrechnung nach der Kassenabrechnung (in der Regel das “Haupteinkommen”), somit kann es sich ergeben, dass für die Privatabrechnung weniger Zeit übrig bleibt und dies zu einer unnötigen Fehlerquelle führt. Eine gedankliche/ zeitliche Trennung der Abrechnungen ist daher sinnvoll.

Eine häufigere Rechnungsstellung stärkt die Liquidität und somit eine größere Unabhängigkeit, z.B. von Banken.

Bei einer quartalsweisen Abrechnung bekommt der Patient im Extremfall die
Rechnung erst nach mehr als 3 Monaten, – je mehr Zeit von der Behandlung zum Rechnungsempfang vergeht, desto schlechter ist die Zahlungsmoral der Patienten (der Kassen) und es kann eher zu Monierungen der Leistungen kommen. Eine zeitnahe Rechnungslegung stärk somit auch das Arzt-Patienten Verhältnis.

Ein weiterer Punkt, den ich gerne anspreche, ist die durchgehende Berechnung.
Üblich wird erst nach Ablauf der ganzen Behandlung eine Rechnung gestellt.
Dies macht bei überschaubaren Zeitrahmen sehr wohl Sinn, bei längeren Behandlungen ist aber eine Zwischenabrechnung anzustreben, da dem Patient (seiner Kasse) nicht der volle Betrag in Rechnung gestellt wird, sondern “nur” ein Teil, führt dies wieder hin zu einer besseren Zahlungsmoral und niedrigeren Einspruchsquote der Versicherungen.

Lukas Meindl
Master of Science
Unternehmensführung
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Kürzungen bei der Hautlappenplastik

Mit diesem Artikel möchte ich mich an unsere Dermatologen wenden und
auf die häufig beanstandete Ziffer 2381/2382 (einfache und schwierige Hautlappenplastik) neben der Leistung nach Ziffer 2404 (Exzision einer größeren Geschwulst) eingehen.

Die Krankenversicherungen begründen ihre Kürzung mit folgendem Argument:

“Das Unterminieren der Wundränder nach einer Exzision eines Hauttumors, welches der spannungsfreien Adaptation der Wundränder dient, ist keine Hautlappenplastik, sondern zählt zum methodisch notwendigen Vorgehen bei Entfernung eines Hauttumors.”

Die PKV bezieht sich in ihrer Argumentation auf das sogenannte Zielleistungsprinzip, wonach Leistungen nicht eigenständig berechenbar sind, die methodisch notwendiger Bestandteil einer bereits berechneten Leistung sind (hier der 2404) oder lediglich eine “besondere Ausführung” dieser Leistung darstellen.

Eine Hautlappenplastik ist keinesfalls ein methodisch notwendiger Bestandteil der Exzision nach 2404, dort ist lediglich der “einfache” Wundverschluss inkludiert. Hilfreich wäre indes die Existenz eines Operationsberichts, der die operativen Teilschritte ausführlich wiedergibt. Dieser wird von den PKVen zwar immer wieder angefordert, existiert aber leider bei vielen Dermatologen nicht, so dass es im Einzelfall schwierig wird, die Argumentation der PKV zu widerlegen.

Um eine zusätzliche Hautlappenplastik abrechnen zu können, muss eine einfache Defektdeckung nicht möglich gewesen sein. Dies sollte durch eine ausführliche Dokumentation, idealerweise mit einem OP-Bericht, belegt werden. Folgende Formulierungen könnten dabei verwendet werden:

• “…aufgrund des großen Wundgebietes lässt sich kein spannungsfreier Hautverschluss erzielen, deshalb Entschluss zur zusätzlichen Durchführung einer Hautlappenplastik…”

• “…aufgrund des tiefgreifenden Defektes mit Verlust von strukturtragenden
Elementen, Entschluss zur zusätzlichen Durchführung einer Hautlappenplastik, um den Defekt zu decken…”

• “…aufgrund der Lokalisation (im Gesichtsbereich) ist die funktionelle und ästhetische Rekonstruktion der Haut sowie des Subkutangewebes durch Bildung einer Lappenplastik zwingend erforderlich, deshalb Entschluss zur Durchführung der zusätzlichen Hautlappenplastik…”

Unsere Empfehlung lautet daher, vor allem häufig strittig gestellte Leistungen
besonders ausführlich zu dokumentieren. So vermeiden Sie Ärger und wirtschaftliche Einbußen.

Christa Engel
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Für Patienten sind sie eine wertvolle Informationsquelle, Ärzte beurteilen sie mitunter kritisch:
Arztbewertungsportale im Internet. Doch Ärzte können von den Plattformen enorm profitieren. Wir sprachen mit Dr. Florian Weiß, dem Geschäftsführer von jameda, Deutschlands größter Arztempfehlung.

Bei der Suche nach einem passenden Arzt vertrauen viele Patienten dem Rat von Freunden. Wird die Bedeutung von Arztbewertungsportalen überschätzt?
Keinesfalls!
Arztbewertungsportale spielen schon heute im Gesundheitssystem eine wichtige Rolle und gewinnen rasant an Relevanz. Eine repräsentative Online-Studie hat gezeigt, dass fast jeder dritte Patient direkt auf einem Arztbewertungsportal nach einem passenden Mediziner sucht.

Monatlich nutzen mehr als 3,5 Millionen Patienten jameda bei der Arztsuche, Tendenz steigend. Das ist nicht verwunderlich, denn neun von zehn Patienten finden die Meinungen anderer Patienten hilfreich, die einen (Fach-) Arzt bewertet haben.

Wie erklären Sie sich dieses enorme Interesse?

Das Angebot von jameda trifft auf ein großes gesellschaftliches Bedürfnis nach
mehr Transparenz im Gesundheitswesen. Die Arztbewertungen liefern den Patienten wertvolle Informationen auf der Suche nach einem passenden Arzt und sind daher ein wichtiges und ernstzunehmendes Element im Rahmen der freien Arztwahl.

Manche Ärzte empfinden jameda als Gegner und werfen den Nutzern Ihres Portals zum Teil unsachliche Kritik oder gar Verleumdung vor. Wie gehen Sie mit solchen Vorwürfen um?

Beleidigungen oder “Ärztebashing” sind bei uns tabu. Aber uns ist natürlich bewusst, dass Arztbewertungen ein sehr sensibles Thema sind. Ärzte haben daher verschiedene Möglichkeiten auf ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Kritik zu reagieren. So steht ihnen beispielsweise unsere Qualitätssicherung zur Bearbeitung von Problemmeldungen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zur Verfügung.

Das heißt jedoch nicht, dass negative Bewertungen einfach gelöscht werden. Unsere qualifizierten Mitarbeiter prüfen auf Grundlage der Stellungnahmen von und Patient sowie nach geltendem Recht, ob eine Bewertung haltbar ist oder nicht. Da kommt es natürlich auch vor, dass Bewertungen gänzlich gelöscht werden, weil sie zum Beispiel Schmähkritik oder falsche Tatsachenbehauptungen enthalten. Diese Form von Arztbewertungen wird bei uns nicht toleriert!

Wenn eine vom Arzt als ungerechtfertigt empfundene Bewertung jedoch auf der Plattform verbleibt, hat er immer noch die Möglichkeit, diese direkt zu kommentieren und anderen Patienten damit auch seine Sicht der Dinge mitzuteilen.

Oftmals wird behauptet, nur unzufriedene Patienten würden auf Portalen wie jameda bewerten, weil andere keinen Grund dazu hätten. Ich kann alle Ärzte beruhigen: 80 Prozent der Bewertungen auf jameda sind positiv. Die häufigsten Motive für Arztbewertungen sind Dankbarkeit und Hilfsbereitschaft. Dabei können vereinzelte kritische Meinungen durchaus zu mehr Glaubwürdigkeit eines Profils beitragen.

Wir raten Ärzten in solchen Fällen, gelassen zu bleiben und von der Möglichkeit,
die Bewertung zu kommentieren, Gebrauch zu machen. Ein netter, wertschätzender Kommentar seitens des Arztes nimmt dem Patienten meist den Wind aus den Segeln.

Kritisiert wird häufig auch, dass Patienten die ärztliche Versorgung nicht objektiv bewerten können. Das mag durchaus stimmen, aber neben der objektiven Versorgungsqualität zählen für Patienten auch viele weiche Faktoren in Hinblick auf einen zufriedenstellenden Arztbesuch.

Eine Studie der Universität Erlangen- Nürnberg beschäftigte sich mit  Bedürfnissen,
die Patienten in den Freitextkommentaren auf jameda artikulieren. Nach der subjektiv empfundenen Kompetenz des Arztes kamen Freundlichkeit und die genommene Zeit auf Platz zwei und drei der für Patienten wichtigsten Komponenten eines erfolgreichen Arztbesuches, die Wartezeit auf einen Termin rangierte hingegen nur auf Platz neun. Daraus können Ärzte ableiten, dass ein freundliches Lächeln oder ein paar Minuten mehr Zeit durchaus über etwas längere Wartezeiten hinwegtrösten dürften.

Wie profitieren Ärzte noch von einem jameda-Profil?

Neben der stetig steigenden Anzahl an Patienten, die jeden Monat auf jameda nach einem Arzt suchen und einer besseren Auffindbarkeit bei Google, profitieren Mediziner mit einem Premium- Eintrag davon, dass sie sich und ihre Praxis mit Fotos, detaillierten Informationen zu Leistungen und Behandlungsschwerpunkten und Verlinkungen zusätzlich zur eigenen Homepage attraktiv präsentieren und Patienten so von sich überzeugen können.

Dr. Florian Weiß
Geschäftsführer jameda
kundenservice@jameda.de
www.jameda.de