Inhalte Infobrief 3/2007:

40 Jahre im Dienste des Arztes

Diese Mitteilung hat bei nicht gerade wenigen Kunden und Geschäftspartnern den Eindruck  erweckt, als würde ich mich aus dem aktiven Geschehen des Unternehmens zurückziehen. Dies ist nicht der Fall – versprochen!
Joachim Zieher als Junior-Geschäftspartner mit in das Unternehmen aufzunehmen, war und ist eine unabdingbare Voraussetzung, die Grundlagen für eine über viele Jahre hinaus währende Geschäftsbasis zu Ihnen als unsere Kunden zu legen. Der Umgang mit den Krankenkassen wird – wie wir alle erkennen können – sensibler, ja zum Teil auch sehr (bewußt?) unangenehm. Die GOÄ-Ziffern, bedingt durch den immensen technischen Fortschritt in der Medizin, nicht mehr ausreichend,  die kompetente und erfahrungsbezogene Anwendung von Analogziffern unum¬gänglich und bei über 350.000 geschriebenen Rechnungen im Jahr die individuellen und minutiösen Kenntnisse rund um die elektronische Datenverarbeitung existentiell. Joachim Zieher, der eine über 10-jährige Erfahrung, insbesondere in diesem gewaltigen Heraus¬for¬derungsbereich gesammelt hat, ist der Garant dafür, das wir diesem gewachsen sind.
Gemeinsam mit mir ist die Basis dafür gelegt, dass Sie uns Ihr Vertrauen auch weiterhin in Zukunft schenken können, indem wir Ihnen gemäß Vereinbarung die Ihnen zustehenden Gelder pünktlich, unproblematisch und schnell zur Verfügung stellen. Auch die Banken vertrauen unserer Seriosität und der komprimierten, über 40 Jahre gesammelten Erfahrung.

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplom-Kaufmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH 

Als ich Anfang 2005 in die Verrechnungsstelle von Herrn Dr. Meindl und Herrn Schneider wechselte, konnte ich ganz deutlich spüren, dass die hier gelebte Philosophie im Umgang mit Ärzten, Patienten und natürlich auch den Mitarbeiterinnen es mir einfach machen würde, auch meinen Teil zum Erfolg dieses Unternehmens beitragen zu können.
Seit 01.07.2007 bin ich nun als Junior-Partner auch geschäftsführender Gesellschafter der Verrechnungsstelle und stolz darauf, dass Herr Dr. Meindl mir dieses besondere Vertrauen schenkt.
Die Partnerschaft ermöglicht es mir, im Kontext mit Herrn Dr. Meindl die Ziele und die Philosophie dieses „traditionsbewussten“ Unternehmens Verrechnungsstelle weiterzutragen, zu verbessern und zum Wohle unserer Kunden zu erweitern.
Die Schlagworte: Ehrlichkeit, Berechenbarkeit, Zuverlässigkeit, Fairness werden auch in Zukunft Verpflichtung und Herausforderung für unsere Verrechnungsstelle sein. Unsere Mitglieder werden auch weiterhin eine kompetente Beratung, professionelle Abwicklung der Abrechnung und zuverlässige Auszahlung Ihrer Honorare erhalten.
„Veränderung ist die einzige Konstante im Leben“ (Wer, wenn nicht Sie kann das mit Nachdruck bestätigen?). Und Veränderung ist wichtig! „Stillstand ist Rückschritt“, diese Prämisse gilt es sich täglich ins Gedächtnis zu rufen, denn der Fortschritt lässt sich nicht aufhalten. Wir sind gefordert, gemeinsam mit Ihnen die Herausforderungen anzunehmen, unsere Dienstleistung weiter zu verbessern und damit unseren Teil für Ihre wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft beizutragen.
Ich freue mich auf diese Herausforderung und verspreche, meine ganze Kraft hierfür einzusetzen.

Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter

Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Abrechnungsexperte

Ich habe bewusst dieses, unter dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) sicherlich als provozierend anzusehende Thema gewählt, weil ich der Meinung bin – obwohl ich über 30 Jahre der Kooperation das Wort geredet habe -, dass es eine Vielzahl an ärztlichen Praxen und Praxisgründern gibt, die einfach nicht in ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine große Gemeinschaftspraxis gehen können bzw. ihnen die Möglichkeit fehlt, dies zu tun.

Die untenstehenden Ausführungen sollten in erster Linie nicht als eine Abgrenzung zu den klassischen, noch mit 2-3 Ärzten bestückten Gemeinschaftspraxen/ Praxisgemeinschaften angesehen werden, sondern es soll eine Abgrenzung zu den neu gegründeten großen MVZs sein.

Das VÄG

  • fordert den Wettbewerb, ja erzwingt ihn geradezu,
  • fordert und fördert größere Einheiten, z.T. facharztuniform (z.B. nur praktische Ärzte),
  • verringert die Anzahl der freiberuflichen niedergelassenen Ärzte (will das der Arzt, der in die Selbständigkeit geht?)
  • und erhöht im Umkehrschluss die Zahl der angestellten Ärzte.

Das „alte System“, bestehend aus der Gegebenheit, dass sich jeder Arzt an seinem Standort der Zulassung innerhalb der Bedarfszulassung und KV-Bezirke gesteckten Grenzen bewegt, wird durch eine „Neue Welt“ ersetzt:

  • große Berufsausübungsgemeinschaften entstehen und dadurch wird grundsätzlich die Bedeutung der Einzelpraxis abnehmen,
  • überörtliche Zusammenschlüsse werden die ärztliche Landschaft verändern,
  • Ärzte können in der Praxis der anderen Leistungen erbringen, unabhängig von Zulassungssperren, – Möglichkeit der Anstellung von Ärzten durch Kollegen,
  • Allerorts können Filialen betrieben werden, wenn dies der (allg.) Versorgung dient,
  • Dualität bei der Arbeit (angestellt im Krankenhaus und zugleich Freiberufler) ist möglich.

Diese unabdingbaren, längst fest eingefahrenen Fakten sollten noch alle Unschlüssigen dazu animieren

  • genug Zeit zu investieren, sich mit diesen Fakten und der bestehenden Situation zu beschäftigen,
  • Ziele zu formulieren und
  • (vielleicht auch) neue Visionen zu entwickeln,
    wobei sie sich fragen sollten:
  • möchte ich das Erreichte absichern, oder
  • möchte ich wachsen und Initiative ergreifen?
  • bin ich kooperationsfähig? bzw.
  • bin ich kooperationswillig?
  • bin ich kooperations“möglich“?
  • will ich Angestellter werden und gebe damit unwiderruflich meinen Sitz an das MVZ?
  • will ich mich als Freiberufler unterordnen,
    denn meine Erfahrung zeigt: wo ein Primus inter pares die Geschicke in die Hand nimmt, da klappt es,
  • will ich trotz GmbH solidarische Haftung, wenn ich Freiberufler bleibe, im Investitionsbereich, im KK-Bereich, im Regressfall, in Dauerschuldverhältnissen (Mieten, Leasing),
  • will ich gegebenenfalls Mithaftung im deliktischen Bereich,
  • will ich die Aufgabe einer möglichen Corporate Identity.

Meine Erfahrung zeigt, dass in Bezug auf die Kooperationsfähigkeit des Arztes eine äußerst sensible Antwort zu geben ist, denn

  • die berufliche ETHIK ihm kein NEIN zum Patienten zulässt,
  • der Arzt eine große Individualität besitzt,
  • der Arzt eine schlechte hierarchische Unterordnungsbereitschaft hat,
  • eine unterschiedliche Produktivität innerhalb einer Kooperation besteht (sofern überhaupt im Arztberuf Produktivitätsüberlegungen angestellt werden können, aber der Kaufmann in einem wirtschaftlichen Großkonstrukt diese dennoch tragen muss),
  • die Ärzte sehr divergierende Lebensplanungen haben.

Sollten die Fragen überwiegend kontra Kooperation beantwortet werden, so sollte das MVZ (zumindest für einen gewissen Zeitraum) kein Thema mehr sein.

Übrigens: 666 MVZs gibt es in Deutschland – Tendenz stagnierend, da hohe Konfrontation, insbesondere mit MVZs in Kooperation mit Krankenhäusern.

Das heißt für den nicht-MVZ-willigen Arzt, er bleibt bei seinem bisherigen Konstrukt (kann auch PG bzw. GP sein) und

  • gründet eine / zwei Zweigpraxen
  • arbeitet in einer Teil-Gemeinschaftspraxis
  • arbeitet zum Teil als Angestellter in der Klinik, subspezialisiert sich und
  • macht Werbung wie ein Unternehmer bei Kollegen, durch Vorträge und durch Broschüren
  • schert sich nicht (mehr) um das (standesrechtlich untermauerte) Werbeverbot
  • schließt sich einem Netz bzw. einer Genossenschaft an und motiviert dabei sich und die Mitglieder um Überweisungen zu erhalten, besseren Erfahrungsaustausch und Informationsstand zu erreichen, an einem (partiellen) integrierten Versorgungsmodell teilzunehmen.

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplom-Kaufmann
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH 

Die Verrechnungsstelle hat sich in ihren vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Mitgliedern verpflichtet, den Schriftwechsel mit den Krankenversicherungen, Patienten und sonstigen Personen bzw. Institutionen zu führen.

Leider sind wir manchmal gezwungen, Rückfragen in der Praxis zu halten. Wir wissen, dass telefonische Anfragen insoweit stören und haben deshalb meistens die Schriftform gewählt. Um unseren Mitgliedern die Arbeit trotzdem zu vereinfachen, wäre es am günstigsten, wenn Sie auf unseren Brief in kurzer handschriftlicher Form unsere Anfrage beantworten und einfach zurück faxen. Wir sind der Meinung, dass dies für Sie die wenigste Arbeit bedeutet und auch im Sinne der Erledigung des Schriftwechsels am schnellsten geht.

Wir sind Ihnen dankbar, wenn wir so verfahren können.

Rund 200 Teilnehmer folgten im März + Mai 2007 der Einladung von Dr. Meindl & Collegen AG zu Themen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG), Gesundsheitsreform zum 01.04.2007.Wie schon in den Informationsreihen davor, hatten sich die Veranstalter auf die Fahne geschrieben, die aktuellsten gesundheitspolitischen Veränderungen darzustellen und deren Auswirkung auf die Zukunft zu interpretieren. Dazu haben Sie mit den Rechtsanwälten Preißler und Schade sowie aus der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hochkarätige Referenten gewinnen können.
Die Geschäftsführung der Dr. Meindl & Collegen AG, Redel und Schönweiß moderierten die Veranstaltungen.

Reinhold Preißler – Einzelpraxis als Auslaufmodell
Reinhold Preißler, Kanzlei Preißler, Ohlmann und Partner, Fürth, sprach in seinem Vortrag vom Strukturwandel des Gesundheitswesens – als „dynamische Wirtschaftsbranche mit Innovationskraft und erheblicher ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland.“ Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer entsteht durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen. In der perspektivischen Entwicklung sieht man die Einzelpraxis als Auslaufmodell. Der Bedarf an angestellten Ärzten in freien Praxen steigt dynamisch. Kompetenzen werden gebündelt. Überörtliche Kooperationen und Filialisierungen gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Franz Riedl – die KV stellt sich Wandel in der ambulanten Versorgung.
Franz Riedl, KVB, zuständig für Nordbayern im CoC Service und Beratung, referierte über die neuen Möglichkeiten in der ambulanten Versorgung, die sich aus dem VÄndG ergeben. Die KV wird dabei Kompetenzen zunehmend zentral bündeln, ohne die Beratung vor Ort zu vernachlässigen. Insgesamt wandelt sich die KV mehr von der reinen Verwaltung zu mehr Service und Beratung. Beratungsleistungen werden dabei nicht mehr ausschließlich kostenfrei erbracht.

Hans-Joachim Schade – Bedarfsplanung fällt 2011 ?
Hans-Joachim Schade, Kanzlei Broglie, Schade & Partner, Wiesbaden, sieht die Zukunft in der Kooperation. Nur wenn es gelingt, dass Ärzte lernen, arbeitsteilig zu denken, wird es gelingen, sich teuere Apparate leisten zu können und damit dem allgemein gesetzlichen Willen zu entsprechen.

Kompetenz der Praxen und des einzelnen Behandlers wächst durch Fokussierung.
Wem es nicht jetzt gelingt, fachgleiche, starke Strukturen aufzubauen, der wird unter die Räder kommen. Die hausärztliche Situation gewinnt an Bedeutung. Um sich auf die Herausforderungen durch das neue Vertragsarztrecht einzustellen, haben Ärzte nach Ansicht von Schade nicht allzu lange Zeit. “Niedergelassene haben nur drei, vier Jahre, um ihre Praxen zukunftssicher zu machen.” Der Grund: Nach dem Entwurf für das GKV-Wettbewerbs­stärkungsgesetz soll das Bundesgesundheitsministerium dem Bundestag bis zum 30. Juni 2011 Bericht erstatten, ob im niedergelassenen Bereich auf Zulassungsbeschränkungen verzichtet wird. Bis 2011 könnten Ärzte sich also durch die Bildung größerer Einheiten auf das mögliche Ende der Bedarfsplanung einstellen, so Schade.

Josef Redel und Herbert Schönweiß
Bankfachwirte
Geschäftsführung der Dr. Meindl & Collegen AG
Ostendstraße 196 – 90482 Nürnberg 
Tel. 0911 2342090
 
info@muc-ag.de

Teil unserer Dienstleistung ist auch die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Von unseren Rechtsanwälten bekommen wir zunehmend die Mitteilung, dass die gerichtlichen Mahnverfahren erfolglos abgeschlossen werden müssen, da keine ladungsfähige Anschrift des Patienten vorlag – beziehungsweise die Einrede der Patienten gemacht wurde, dass die Rechnung und die außergerichtlichen Mahnungen an die nicht mehr aktuelle Anschrift des Schuldners zugestellt wurden.

Für ein erfolgreiches Mahnverfahren ist in erster Linie eine aktuelle Anschrift des Schuldners erforderlich. Wir möchten Sie und Ihr Praxispersonal daher bitten, bei jedem Besuch Ihrer Privatpatienten auch kurz die Aktualität der Ihnen vorliegenden Daten (hier insbesondere natürlich der Adressdaten) abzuprüfen. Hierdurch lassen sich im Falle einer gerichtlichen Beitreibung sowohl Verzögerungen als auch Verluste durch das Fehlen der ladungsfähigen Anschrift vermeiden.

Gerne beraten wir Sie über organisatorische Möglichkeiten, wie dies in den Praxisalltag integriert werden kann.

Seit dem 01.01.2007 ist es dem niedergelassenen Vertragsarzt aufgrund des VÄndG im gleichen Umfang möglich, Ärzte – sogar fachverschiedene – in der eigenen Praxis anzustellen, wie dies Medizinische Versorgungszentren bereits seit 01.01.2004 dürfen. Zusätzlich kann der Vertragsarzt nun nicht nur für den privatärztlichen Bereich, sondern auch für seine Kassenpraxis Filialen betreiben. Die hohen Anforderungen an die weiterhin mögliche Zweigpraxis mit ihrer Bedarfsprüfung sind bei einer solchen Filiale nicht zu erfüllen. Es muss lediglich die Versorgung der Versicherten am Hauptsitz sichergestellt sein und die Versorgung der Patienten im Bereich der Filiale verbessert werden. Neben der noch umstrittenen Frage, wann sich die Versorgung an der Filiale verbessert – hier gehen insbesondere die Meinung der KVB und der KZVB deutlich auseinander – stellt sich auch die Frage, ob der Vertragsarzt eine solche Filiale ausschließlich mit Angestellten betreiben darf.

Sobald für Ihn persönlich eine von der KVB in München zu erteilende Filialgenehmigung vorliegt, darf er in seiner Filiale selbst tätig werden. Auch erteilt München Genehmigungen für die Tätigkeit von Angestellten in der Filiale. Nicht erteilt werden bisher jedoch die dem Anstellungsverhältnis selbst zugrunde liegende Genehmigung bereits für den Filialstandort. Insbesondere der Zulassungsausschuss Ärzte Mittelfranken hat dies bisher abgelehnt und genehmigt Angestellte nur für die Adresse des Hauptsitzes.

Uns liegt nunmehr eine Stellungnahme der Rechtsabteilung der KVB in München vor, wonach es dem Vertragsarzt auch zu gestatten ist, eine Filiale ausschließlich mit einem oder mehreren angestellten Ärzten zu betreiben. Dies dürfe ausweislich § 24 Abs. 3 Satz 5 Ärzte-ZV jedenfalls der Vertragsarzt, der für den Betrieb einer Filiale im Bereich einer benachbarten KV ermächtigt sei. Mit dem argumentum a maiore ad minus gelte dies auch für den Vertragsarzt, der im Bereich seiner eigenen KV eine Filiale ausschließlich mit einem angestellten Arzt betreiben wolle.

Es bleibt abzuwarten, ob die Zulassungsgremien diese Rechtsauffassung zukünftig anwenden.

Bernhard Brauns
Rechtsanwalt LBB und Partner
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