50 Jahre Verrechnungsstelle – eine Erfolgsgeschichte!
Langjährige Erfahrung, Wachstum und Beständigkeit
Am 15.01.1975 wurde in der Küche des Partners Werner Schneider die erste Abrechnung erstellt. Heute haben wir rund 130 Mitarbeiter, über 1,3 Millionen Rechnungen, mehr als 1.500 Ärzte als Kunden und zählen damit zu den größten inhabergeführten Unternehmen in unserer Branche!
Wir verstehen uns rundum als Partner „unserer Ärzte” und nicht nur als Dienstleister, der Rechnungen schreibt und den Zahlungsverkehr abwickelt.
Wir sind für unsere Kunden da und unterstützen sie mit unserer langjährigen Erfahrung in vielen Bereichen, auch abseits der klassischen Abrechnung. Wir bieten ihnen wertvolle Impulse und stehen ihnen als Partner zur Seite, wenn es darum geht, ihre Praxis oder Klinik fit für die Zukunft zu machen.
Das Wohl unserer Kunden und deren Patienten ist für uns eine Herzensangelegenheit – deshalb nennen wir uns „Ein Unternehmen mit Gesicht und Herz”!
Im Umgang mit Patienten ist neben kompetenter Auskunftsbereitschaft auch Einfühlungsvermögen und Geduld gefragt – ein oft unterschätzter, aber aus Sicht sehr wichtiger Service für unsere Kunden.
Wir sind uns des großen Vertrauensvorschusses, den uns unsere Kunden, die Ärzte, entgegenbringen, sehr bewusst. Schließlich übergeben sie uns sensible Daten und beauftragen uns mit dem Inkasso der durch ihre Leistungen entstandenen Honorare.
Die Prinzipien des ehrbaren Kaufmanns, die der Gründer Dr. Rudolph Meindl von seinem Vater, dem Gründer des Traditionsunternehmens Meindl Schuhe und Lederbekleidung (seit 1683), übernommen hat – Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit, Fairness, langfristiges Denken und Verlässlichkeit („versprochen ist versprochen”) – werden in der Firma durch die beiden geschäftsführenden Gesellschafter Lukas Meindl und Joachim Zieher sowie allen Mitarbeitern gelebt.
Wir bedanken uns für ihr Vertrauen und Ihre Treue sowie für Ihre Weiterempfehlung (über 90% unserer markanten Neuzugänge) und freuen uns auf alle weiteren Herausforderungen, die wir gemeinsam mit Ihnen – auch im Namen aller Mitarbeiter – meistern werden.
Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Lukas Meindl, Dr. rer. pol. Rudolph Meindl, Joachim Zieher
Hybrid-DRG 2025
Der Katalog wird wachsen …
Wie bereits zu Beginn des Jahres angekündigt, wird der Hybrid-DRG-Katalog ab dem 01.01.2025 um zusätzliche Indikationen erweitert werden, für deren Abrechnung dann ebenfalls die Vorgaben (und Preise) der Hybrid-DRG-Verordnung gelten.
Bis zum Redaktionsabschluss dieses Infobriefs stehen lediglich die sieben Leistungsbereiche sowie die dafür vorgesehenen OPS-Kodes fest, aus denen künftig für ca. 100 Eingriffe die weiteren Hybrid-DRGs gebildet werden sollen:
- Endoskopische Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas
- Proktologische Eingriffe an Analfisteln
- Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
- Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
- Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen
Dies seit 01.01.2024 geltenden Hybrid-DRGs bleiben erhalten, sollen jedoch um weitere OPS-Kodes ergänzt werden. Wie hoch die (neuen) Hybrid-DRGs ab 01.01.2025 bewertet sein werden, steht allerdings noch nicht fest. Für die Festlegung der Bewertungen wurde das InEK (Krankenhäuser) und der Bewertungsausschuss (Ärzte) beauftragt. Spätestens zum 31.12.2024 sollen die neuen Hybrid-DRGs und deren Entgelte bekannt gegeben werden.
Was bei Privatpatienten, aber ggf. auch bei zusatzversicherten GKV-Patienten hinsichtlich der neuen Hybrid-DRGs beachtet werden sollte, können Sie in unserem letzten Infobrief-Artikel „Hybrid-DRG vs. Privatleistung“ nachlesen.
Katja Rosenbaum
DRG-/GOÄ-Abrechnungsexpertin
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Joachim Zieher
Geschäftsführender Gesellschafter
Abrechnungsexperte seit 1996
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Seit über 25 Jahren im Dienste des Arztes
Infopflichten und Anforderungen durch NIS 2
Was Ärzte und Kliniken wissen müssen
Mit der NIS 2-Richtlinie (Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit), die ab Oktober 2024 in deutsches Rech umgesetzt wird, stehen neue Anforderungen an die IT- und Cybersicherheit bevor. Diese Richtlinie zielt darauf ab, kritische Sektoren besser gegen Cyberangriffe zu schützen. Für das Gesundheitswesen stellt sich nun die Frage: Wer ist betroffen und welche Maßnahmen sind notwendig?
Betrifft NIS 2 auch Ärzte und Kliniken?
Die NIS 2-Richtlinie richtet sich an Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sowie Unternehmen in wichtigen Sektoren. Während große Krankenhäuser bereits unter die bestehenden KRITIS-Regelungen fallen, können in Zukunft auch kleinere Einrichtungen, wie Kliniken oder größere Praxen, von der neuen Richtlinie erfasst werden, wenn sie bestimmte Schwellenwerte erfüllen oder bei IT-Ausfällen eine kritische Versorgung beeinträchtigen könnten.
Auch wenn niedergelassene Ärzte und kleinere Praxen zunächst nicht automatisch betroffen sind, ist es ratsam, frühzeitig Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Angriffe auf IT-Infrastrukturen im Gesundheitswesen nehmen zu, und selbst kleinere Praxen geraten ins Visier von Cyberkriminellen.
Welche Maßnahmen fordert NIS 2?
Einrichtungen, die unter NIS 2-Richtlinie fallen, müssen hohe Anforderungen an IT-Sicherheit und Risikomanagement erfüllen, darunter:
- Schutz sensibler Daten:
Absicherung der Patientendaten gegen Cyberangriffe und weiterer Datenverlust. - Risikobewertung:
Regelmäßige Analyse und Bewertung möglicher IT-Risiken. - Meldepflichten:
Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde. - Sicherheitsrichtlinien:
Einführung klarer Prozesse für IT-Notfälle und regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden
Was können Praxen und Kliniken jetzt tun?
Auch wenn Sie als niedergelassene Praxis nicht zwingend unter die NIS 2-Richtlinie fallen, ist es sinnvoll, die IT-Sicherheitsstrategie zu überprüfen. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören:
- Aktualisierung der IT-Infrastruktur und regelmäßige Software-Updates, um Sicherheitslücken zu schließen.
- Durchführung von Audits und Risikoanalysen, um Schwachstellen zu identifizieren.
- Schulung von Mitarbeitenden im Umgang mit Cyber-Bedrohungen, um Phishing-Angriffe zu vermeiden.
- Erstellung von Notfallplänen, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Da auch Webseiten ein Einfallstor für Angriffe seien können, ist es wichtig die Datenschutzkonformität regelmäßig zu überprüfen zu lassen. Hierbei können wir Sie aktiv unterstützen, z.B. durch eine kostenlose Analyse Ihrer Webseite, inklusive einem umfangreichen Bericht über mögliche Schwachstellen. Selbstverständlich sind wir auf Wunsch auch behilflich bei der Beseitigung der festgestellten Schwachstellen.
Frühzeitiges Handeln schafft nicht nur Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen der Patienten in Ihre Praxis oder Klinik.
Andreas Zieher
B.A. Gesundheitsmanager, zert. Datenschutzbeauftragter
(DSC-Standard), Digital Business Manager
Geschäftsführer medizieher GmbH, Nürnberg/Crailsheim
Tel. 0911 27 77 76 11
GOÄ neu vs. GOÄ alt
… für sie beobachtet, gelesen und zusammengefasst
So heiß wie in den letzten Wochen wurde die GOÄneu noch nie gekocht. Der Unmut über die GOÄ lässt sich in drei Schritten zusammenfassen:
1. Hurra, die GOÄneu ist da
Die BÄK und ihr Präsident informierten am 12.09.2024 alle Ärzteverbände über den mit der PKV abgestimmten Entwurf der GOÄneu samt Leistungen und Preisen mit folgenden Passagen:
„Wir haben in unserem Gespräch vereinbart, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen (bis zum 26.09.2024) zurückmelden, wenn sich bei der Durchsicht grundsätzliche Einwände ergeben sollten. Wenn Sie das Ergebnis in der vorliegenden Form mittragen können, ist keine gesonderte Rückmeldung erforderlich. (…) Wir planen für die erste Oktoberhälfte eine gemeinsame Pressekonferenz (…). Nach dieser Pressekonferenz möchten wir den Entwurf für die neue GOÄ allgemein zugänglich machen.“
M.E. wurden jedoch nicht alle Aspekte der GOÄneu ausreichend transparent, verständlich und fair offengelegt, sondern eben politisch. So kam es zur fachspezifischen Aussage, es sei für beinahe alle ein großer Gewinn. Die PKV zeigte sich bereit, +13,2% mehr Ausgaben zu „akzeptieren“. Eine Überprüfung der Zahlen war jedoch fast unmöglich. Viele Verbandsvorstände kommunizierten diese Aussage ungeprüft. Die Prüfung solcher Aussagen liegt jedoch auch nicht in deren Aufgabenbereich. Dadurch wird deutlich, dass die BÄK entweder die wirtschaftlichen Auswirkungen im Detail noch nicht vollständig erkannt oder „politisch“ im Sinne der Einführung gehandelt hat – beides inakzeptabel.
2. Füße stillhalten und (schnell) nicken
Binnen zwei Wochen (vom 12. bis 26.09.2024) sollten alle Verbände die Auswirkungen auf deren Honorare abschätzen, sich über die Leistungslegenden austauschen, diese entsprechend ergänzen und ein abschließendes Feedback abgeben. Verhandlungen, die sich über Jahre zogen, sollten nun innerhalb
14 Tagen abgesegnet werden. Diese Vorgehensweise wurde glücklicherweise nicht stillschweigend angenommen und führte bei vielen Verbänden (u.a. Radiologie, Urologie, Orthopädie, Labormedizin) zu massivem Widerstand.
Exkurs:
Beispiel Radiologie: Die Legenden und vor allem die Bepreisung wurden kurzfristig geändert, was für Unmut sorgte. Denn laut internen Informationen stellte der ärzteeigene Entwurf aus dem Jahr 2021 bis kurz vor dem 12.09.2024, das führende Papier für die Vertreter der Radiologie dar. In dem 2021er
Entwurf waren zum Teil (MRT-/CT-) Leistungen um ca. 30-40% besser bewertet als im Entwurf 2024 (trotz massiv gestiegener Inflation). Folgende Aussage eines Verbandsvorsitzenden (nicht Radiologie) verschärfte die Lage zusätzlich: „(…) Die bisherige Unwucht der Begünstigung radiologischer Fächer bzw. der Labormedizin wird zugunsten der anderen Fächer geglättet …“
3. Rückzug
Laut Pressemitteilung vom 10.10.2024 sieht die BÄK folgendes Prozedere vor: „In einem Clearingverfahren wird die Bundesärztekammer alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen einladen und das weitere Vorgehen mit Blick auf den nächsten Deutschen Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig beraten. (…) Nun gilt es, die anstehenden Sachfragen zu klären, das Für und Wider sorgfältig abzuwägen und in Ruhe zu einer gemeinsamen Haltung der Ärzteschaft zu kommen.“
Auffällig ist, dass nun nicht mehr von einem „Entwurf“, sondern lediglich von einem „Angebot“ der PKV die Rede ist, das angenommen oder abgelehnt werden könnte.
Fazit
Das Vorpreschen der GOÄneu führte zu Desastern und unnötigem Schlechtreden: purer Stress, Unsicherheit und viele Emotionen. Eine neue GOÄ ist nötig – aber nicht so: ohne Steigerungen, mit deutlicher PKV-Handschrift, weniger Zuschlägen und vielen Ausschlüssen. Dazu kein utopischer Zeitdruck.
„Politische Ambitionen“ sollten nicht im Vordergrund stehen.
Da uns die GOÄneu weiterhin aktiv begleitet, werden wir in den nächsten Ausgaben auf weitere Details der jeweiligen Änderungen/Besonderheiten eingehen. Denn bekanntlich „steckt der Teufel im Detail“, und so können kleine Formulierungen im Leistungsinhalt und/oder den allgemeinen Bestimmungen große Auswirkungen haben.
Lukas Meindl
Master of Science
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Bundeskongress Chirurgie 2025
21. – 22. Februar, Nürnberg Messe NCC Ost
Vom 21.-22. Februar sind wir wieder auf dem Bundeskongress Chirurgie vertreten:
Halle Sydney, Stand Nr. 50, Nürnberg Messe NCC Ost
Lukas Meindl hält den Vortrag „GOÄ Update 2025“:
Freitag, 21.02.2025, 15:15-16:00 Uhr, Saal Kopenhagen
Auch in diesem Jahr freuen wir uns darauf, Sie an unserem Stand begrüßen zu dürfen und mit Ihnen spannende Fachgespräche zu führen!
Veranstaltungskalender 2025
Kostenfreie Live-Webinare zu aktuellen Themen
Auch im Jahr 2025 finden wieder unsere GOÄ-Online-Webinar-Reihe statt, die eine bequeme Fort- und Weiterbildung von Zuhause oder Ihrer Praxis ermöglichen.
Webinar-Übersicht 2025
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Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Veranstaltungen finden Sie auf unserer Veranstaltungswebseite oder Sie rufen uns an unter Tel. 0911 98478-290.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen zum Teil verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jegliches Geschlecht.