Foto: Pressebild Deutsche Rentenversicherung Bund / Armin Okula

Nach Praxisabgabe angestellt:
Wann gilt die gesetzliche Rentenversicherungspflicht?

Grundsätzlich sind die Versorgungsansprüche gegenüber dem berufsständischen Versorgungswerk, in dem Sie als Arzt in Ihrer Selbstständigkeit versicherungspflichtig waren, attraktiver als die gesetzliche Sozialversicherung.

Wechseln Sie ins Angestelltenverhältnis, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zugunsten des ärztlichen Versorgungswerks gestellt werden.
Da es sich hierbei jedoch um eine äußerst komplexe Rechtslage handelt, verweisen wir auf den Beitrag des Fachanwalts für Steuerrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. jur. Alex Janzen, in der Ausgabe ARZT & WIRTSCHAFT 04/2025, Seite 82 und 83.

Foto: Pressebild Deutsche Rentenversicherung Bund / Armin Okula

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
– Diplomkaufmann –
Sachverständiger für die Bewertung
von Arzt- und Zahnarztpraxen
Über 57 Jahre im Dienste der Ärzte