Eine Lanze für die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV)
Stabilität, Struktur und Transparenz im Fokus berufsständischer Altersversorgung
Der enorme Verlust des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Berlin (VZB), zuständig für Berlin, Brandenburg und Bremen von bis zu einer Milliarde Euro, – verursacht durch dilettantische, ominöse, undurchsichtige, verantwortungslose Kapitalanlagen [WELT am Sonntag Nr. 47] – der zum Teil zum völligen Verlust der Altersversorgung geführt hat, hat auch die Ärzte in Bayern aufgeschreckt.
Zuletzt haben zudem Berichte über riskante Immobilieninvestitionen der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) für Verunsicherung gesorgt. Die BVK fungiert als Dachorganisation und zentrale Kapitalanlageeinheit für mehrere berufsständische Versorgungswerke, darunter auch die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV). Verluste auf Ebene der BVK können daher grundsätzlich Auswirkungen auf alle angeschlossenen Versorgungseinrichtungen haben. Zwischen 2018 und 2020 investierte die BVK rund 1,8 Milliarden Euro in US-Immobilien. Der bislang bekannte Wertberichtigungsbedarf beläuft sich aktuell auf rund 160 Millionen Euro; weitere Abschreibungen sind nicht ausgeschlossen.
Gerade vor diesem Hintergrund gewinnt die differenzierte Betrachtung der einzelnen Versorgungswerke an Bedeutung. Denn trotz gemeinsamer Kapitalanlage unterscheiden sich die Versorgungseinrichtungen teils erheblich in Finanzierungsstruktur, Leistungszusagen, Risikotragfähigkeit, Governance und Transparenz – Aspekte, die für die langfristige Stabilität entscheidend sind.
So gesehen sind die Ausführungen zur Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV) von Dr. Wittek und André Schmitt im Bayerischen Ärzteblatt 12/2025 zum richtigen Zeitpunkt erschienen. Die Versorgungswerke, also auch die BÄV, unterliegen nicht – wie die Lebensversicherer – der Aufsicht der BaFin, sondern werden von den zuständigen Behörden der Bundesländer überwacht. Die Bayerische Ärzteversorgung kann sich sehen lassen. Sie ist im sogenannten offenen Deckungsplanverfahren finanziert; das heißt vergleichsweise transparent. In diesem flexiblen Finanzierungssystem sind die zugesagten Leistungsverpflichtungen nicht allein durch Vermögensanlagen, sondern auch durch Beitragsanteile gedeckt.
Die Verfasser sehen diese Kombination aus Vermögensanlagen und Beitragsanteilen überwiegend als vorteilhaft an (natürlich steckt insbesondere in dem Bereich der Beitragsanteile auch ein nicht unerhebliches Risiko) und folgern daraus, dass sich eine gewisse Unabhängigkeit von Entwicklungen der internationalen Kapitalmärkte ergibt. Sie sprechen von der besonderen Bedeutung der Streuung des anzulegenden Kapitals.
So gut, so schlüssig. Letztlich dürfte auch das VZB vergleichbare Grundsätze für sich reklamiert haben. Dennoch bin ich mir in Bezug auf die BÄV (deren Leistungsvermögen ich ja schon über 50 Jahre durch laufende Informationen beobachte und als ehemaliger Vorstandsvorsitzender einer deutschen Lebensversicherungsgesellschaft auch gut einordnen kann) bewusst, dass hier in Bayern mit ihren Geldern umsichtig, verantwortungsbewusst und auch professionell umgegangen wird.
Ich empfehle allen – nicht durch die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) versorgten – Ärzten sich mit der Struktur und Leistungsfähigkeit ihres jeweiligen Versorgungswerkes auseinanderzusetzen und ggf. unter Hinweis auf meinen Artikel, Kontakt mit der jeweils zuständigen Ärzteversorgung aufzunehmen.
(Anmerkung: Der Verfasser wurde zu einem versicherungswissenschaftlichen Thema an der Freien Universität [FU] Berlin promoviert.)
Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
– Diplomkaufmann –
Sachverständiger für die Bewertung
von Arzt- und Zahnarztpraxen
Über 58 Jahre im Dienste der Ärzte