Eröffnungsrede zum Ärztetag von Präsident Klaus Reinhardt

Covid-Zuschlag Ziffer 245A bzw. 383A

Eine Pauschale, tausend Fragen

Im Mai 2020 wurden als Empfehlung der BÄK neben der Ziffer 245A auch weitere Ziffern, bzw. „Corona-Maßnahmen“ befristet eingeführt. Sukzessive wurden die Leistungen im Laufe der Zeit entweder komplett wieder zurückgesetzt oder, wie es bei der Ziffer 245A der Fall ist, schleichend gekürzt.

Fakten:
Am Anfang konnte (sogar auch „rückwirkend“) die Ziffer 245A mit dem Faktor 2,3x (14,73 EUR) abgerechnet werden. Ab Oktober 2020 wurde diese Ziffer dann auf den Faktor 1,0x (6,41 EUR) eingegrenzt. Ab dem 01.01.2022 wurde anstatt der Ziffer 245A (mit Faktor 1,0x) die Ziffer 383A (mit Faktor 2,3 – also nur noch 4,02 EUR) durch die BÄK empfohlen und dies auch zuerst befristet bis zum 31.03.2022.

Neuerungen ab April 2022
Zum 31.03.2022 wurde die Hygienezuschlagsziffer nun komplett abgeschafft. Trotz der weiterhin bestehenden Hygieneauflagen empfehlen wir Ihnen weiterhin den Mehraufwand über die Bewertung der erbrachten Einzelleistungen einfließen zu lassen. Über die Beratungs- und/oder Untersuchungsleistungen können Sie den Mehraufwand (z.B. durch die Maske „eingeschränkte“ Mimik des Patienten, schlechte Verständigung etc.) mit Hilfe des Steigerungsfaktors abbilden. Als mögliche Begründung für den erhöhten Aufwand können Sie den Passus „Erhöhter zeitlicher Aufwand und besondere Umstände bei der Leistungserbringung durch erforderliche, aufwendige Infektionsschutz- und Präventivmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie“ in der Rechnung mit angeben.

–> Update 31.03.2022: siehe dazu unsere Newsmeldung “Ende der Covid19-Hygienepauschale zum 31.03.2022

Wirtschaftliche Auswirkungen:
Anhand unserer mehr als 1500 Ärzte haben wir analysiert, wie hoch die „Umsatzbeteiligung“ der Ziffer 245A (6,41 EUR) im Jahr 2021 in den jeweiligen Fachbereichen gewesen ist.

Übersicht 245A nach Fachgebieten:

Überprüfen Sie auch Ihren Anteil der Hygienezuschlagsziffer an Ihrem Umsatz und vergleichen Sie die Zahlen. Unsere Mandanten können gerne bei uns die live-Zahlen der Praxis anfragen.

Lukas Meindl 
Master of Science
Geschäftsführender Gesellschafter
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH

Tatsächlich nur zwei Sätze über die GOÄneu?

Zahlungsstatus im Portal prüfen

Wussten Sie eigentlich, dass Sie in unserem Online-Portal auch die Möglichkeit haben, selbst zu prüfen, ob Rechnungen Ihrer Patienten schon bezahlt wurden?

Im Bereich „Rechnungen“ können Sie sehr komfortabel mit Eingabe von Name, Vorname und/oder Geburtsdatum nach dem gewünschten Patienten suchen. Das Portal zeigt Ihnen dann alle Rechnungen an, die wir für diesen Patienten in Ihrem Auftrag bereits erstellt haben, inklusive der Information, ob Zahlungen dafür eingegangen sind und welcher Betrag ggf. noch offen ist. An dieser Stelle haben Sie dann auch die Möglichkeit, sich die Rechnung noch einmal am Bildschirm anzeigen zu lassen. Bei Bedarf können Sie direkt von dort die Rechnung sogar für Ihre Unterlagen oder zur Weitergabe an den Rechnungsempfänger ausdrucken oder als PDF speichern, um diese zum Beispiel per Mail oder Fax weiterzureichen.

So können Sie sehr schnell und „24/7“ selbst prüfen, ob z.B. neue Patienten die erste Rechnung schon bezahlt haben, wenn diese zu einem Folgetermin in der Praxis erscheinen, oder falls Patienten in der Praxis Fragen zum Inhalt der Rechnung haben, können Sie sich diese parallel dazu selbst am Bildschirm anzeigen lassen.

Selbstverständlich sehen Sie dort auch, in welcher “Mahnstufe” sich die Rechnung aktuell befindet, also ob bereits eine Zahlungserinnerung oder Mahnung durch uns versandt wurde oder sich der Vorgang bereits bei der gerichtlichen Beitreibung befindet.

Für Sie wichtig: Die Informationen, die Sie in unserem Portal sehen können, sind immer tagesaktuell!

Falls Sie Fragen oder Anregungen zu unserem Online-Portal haben, stehen Ihnen unsere Abrechnungsexperten oder unsere IT-Abteilung jederzeit gerne zur Verfügung!

Joachim Zieher  
Geschäftsführender Gesellschafter
Abrechnungsexperte
Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle GmbH
Seit 25 Jahren im Dienste des Arztes

Elektro-Autos für Ärzte

Gesundheit und Pflege im Koalitionsvertrag

Aufgezeigt werden in Schlagworten die im Koalitionsvertrag aufgeführten gesundheitspolitisch relevanten Passagen:

  1. Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- u. Pflegepolitik. Das Hauptaugenmerk wird auf eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung gelegt.
    Frage von mir:
    Ist damit auch eine Aufweichung der Niederlassungsbeschränkungen verbunden? Und wie wird diese Absicht in die vom 125. Deutschen Ärztetag geforderte Eindämmung der MVZs in Form von Krankenhäusern und deren kommerzielle Investoren eingebettet?
  2. Innovationen werden ermöglicht (wie auch finanziell unterstützt?) und die Digitalisierung wird vorangetrieben. Wobei hier expressis verbis folgendes steht: „Grundlage für all dies ist eine auf lange Sicht stabile Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege“.Um es vorweg zu nehmen:
    Kein Wort, kein Satz steht im Koalitionsvertrag zur neuen GOÄ. Ohne die wird es keine stabile Finanzierung des Gesundheitswesens, zumindest im ambulanten Bereich geben. Aber Lauterbach weiß jetzt schon, “die GOÄ hat Zeit” (trotz Pandemie; der niedergelassene Arzt ist weiterhin seine Zielscheibe).
  3. Die akademische Pflegeausbildung wird gestärkt. Unter anderem wird das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“ geschaffen. (Von vielen niedergelassenen Ärzten wird dieses neue Berufsbild als Aufweichung des akademischen Arztberufes angesehen.)
  4. Ein „allgemeines Heilberufsgesetz“ soll auf den Weg gebracht werden. (Hier werden sicherlich periphere auf den akademischen Arztberuf einwirkende Alternativen geregelt.)
  5. Die Approbationsordnung wird mehr auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung, Individualisierung und Berufsgruppen übergreifende Kooperation ausgerichtet.
    Das ist für mich als „Nicht-Arzt“ in seinen Auswirkungen nicht definierbar.
  6. Telemedizinische Leistungen wie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und telenotärztliche Versorgung werden ermöglicht, und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird beschleunigt.
  7. Es wird ein sogenanntes „Bürokratieabbaupaket“ geplant und dadurch auch das SGB V durchforstet, um nach (auch durch technischen Fortschritt überholten) Dokumentationspflichten zu suchen.
    Interessant ist, dass auch auf die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen hingewiesen wird, mit dem Hinweis, dass derartiges kenntlich gemacht wird.
    Was das soll? Es wäre vielleicht besser und klarer zu definieren, dem Arzt zu helfen und seinen unglaublichen Bürokratieaufwand (repräsentative Umfragen sprechen von 25%) auf ein Mindestmaß zu minimieren.
  8. Das Präventionsgesetz soll weiterentwickelt und die Primär und Sekundärprävention gestärkt werden. Hierzu wird großspurig von einem nationalen Präventionsplan, sowie von konkreten Maßnahmepaketen gesprochen.
    Wichtig wäre, dass sich dies im EBM, aber auch in der GOÄ und auch in der gesetzlichen Verpflichtung der privaten Krankenkassen für Präventionsmaßnahmen widerspiegelt. Interessant dabei ist, dass von zusätzlichen Mitteln nicht gesprochen wird, aber darauf verwiesen wird, dass die Möglichkeiten der Krankenkassen Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und Werbegeschenke (!) zu verwenden, zugunsten einer verstärkten Prävention reduziert werden sollten. (Also kein Zusatzgeld, aber man macht sich Gedanken.)
  9. In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen „niedrigschwellige“ Beratungsangebote“ (z.B. Gesundheitskioske) für Behandlung und Prävention eingeführt werden. (Wer wird die Ausführung übernehmen?)
  10. Den KVen soll die Option eine ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen, eingeräumt werden. Kann sie diese Verantwortung in Absprache mit dem Land ganz oder teilweise auf die Betreiber übertragen? (Eine negative Konsequenz für den niedergelassenen Arzt ist nicht erkennbar,
    zumindest nicht aus meiner Perspektive.)
  11. Die Regierung stellt gemeinsam mit den KVen die Versorgung in unterversorgten Regionen sicher, wie denn?
  12. Die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich wird aufgehoben.
  13. Die Gründung von kommunal getragenen medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen (!!) wird erleichtert und bürokratische Hürden abgebaut.
  14. Entscheidungen des Zulassungsausschusses müssen durch die zuständige Landesbehörde bestätigt werden.
    (Welche Auswirkungen dies auf das gesamte Zulassungsrecht (das ohnehin kompliziert genug ist) haben wird, ist mir nicht klar.)
  15. Die psychotherapeutische Bedarfsplanung wird reformiert. (Von einer allgemeinen Bedarfsplanung ist nichts zu lesen.)
  16. Bei Behandlungsfehlern wird die Stellung der Patienten im bestehenden Haftungssystem gestärkt. (Was immer das heißen mag. Hoffentlich nicht eine Animation für vermehrte Beschwerden und Klagen.)
  17. Für Kinder und Jugendliche in der PKV soll künftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten.

Dr. rer. pol. Rudolph Meindl
Diplomkaufmann
Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Seit 54 Jahren im Dienste des Arztes

Elektro-Autos für Ärzte

„Konkurrenz belebt das Geschäft“ – auch im Gesundheitswesen?

Einige Überlegungen zum Verhältnis zwischen niedergelassenen Ärzten und MVZ.

Als Arzt oder Ärztin in eigener Praxis sehen Sie sich mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Neben die einigermaßen offensichtlichen Aspekte der ärztlichen Niederlassung – wie die angemessene Behandlung der Patienten oder der korrekten Dokumentation und Abrechnung gegenüber den Leistungsträgern – tritt noch ein weiterer Aspekt, den Sie im Auge behalten sollten: die Konkurrenzsituation auf dem Gesundheitsmarkt. Bei Letzterem ist der Wortteil „-markt“ durchaus ernst zu nehmen: Er impliziert, dass Angebot und Nachfrage sich direkt auf Ihre wirtschaftliche Situation auswirken.

Darüber sollte auch nicht hinwegtäuschen, dass das Vertragsarztwesen maßgeblich dafür sorgt, dass sich zumindest die Gesamtzahl der gesetzlich krankenversicherten Patienten einigermaßen planbar auf alle Inhaber eines Versorgungsauftrags verteilt. Denn auch innerhalb des kassenärztlichen Systems kann es zu spürbaren Fluktuationen Ihres Patientenstammes kommen. Zudem stellen die Behandlung von Privatversicherten sowie das Angebot individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) nicht zu vernachlässigende Faktoren für Ihren wirtschaftlichen Erfolg dar. Es ist daher ratsam, sich die eigene Marktstellung vor Augen zu führen und zu überlegen, mit welchen Mitbewerbern man in Konkurrenz steht und in welcher Hinsicht.

Standen Sie bis vor einigen Jahren noch in erster Linie in Konkurrenz mit anderen niedergelassenen Ärzten, so gilt es heute, auch die zunehmende Marktpräsenz von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu beachten. Diese kommen als Organisationsform ärztlicher Dienstleistungen in allen Größen
und Fachrichtungen vor: Vom kleinen, inhabergeführten bis zum großen MVZ in öffentlicher oder Investorenträgerschaft; vom hausärztlichen bis hin zum hochspezialisierten oder interdisziplinären MVZ.

Thematisch geht es vor allem um die Konkurrenz mit MVZ, die entweder als ambulanter Arm von stationären Versorgern gegründet werden oder sich im Portfolio größerer Kapitalgesellschaften befinden. Dieser Fokus ist dem Umstand geschuldet, dass diese Ausprägung in den letzten Jahren einen gehörigen
Aufwind erfahren hat, der in der Ärzteschaft durchaus mit einiger Skepsis beobachtet wird.

Dabei stellt sich zunächst die Frage, in welcher Hinsicht Sie in Konkurrenz mit diesen MVZ stehen, bevor wir uns überlegen, ob es dabei wesentliche Unterschiede zu anderen Mitbewerbern gibt. Abschließend wollen wir uns der Frage widmen, ob es Anlass zur Sorge gibt und vor allem welche Handlungsempfehlungen sich aus den Erkenntnissen dieses kurzen Artikels ableiten lassen.

In welcher Hinsicht stehen Sie in Konkurrenz zu diesen MVZ?

Es lassen sich zwei Hauptkategorien der Konkurrenz ausmachen, die sich wiederum in zwei Subkategorien unterteilen lassen.
Die erste Hauptkategorie ist Ihr Kerngeschäft: Die medizinische Dienstleistung.

Sie müssen sicherstellen, eine möglichst gute Behandlungsleistung zu erbringen, die gleichzeitig Ihren wirtschaftlichen Erfolg sichert.

Fortsetzung Printausgabe

Die beiden für Ihre Dienstleistung relevanten Subkategorien sind einerseits die Behandlung Ihres Patientenstammes. Durch konstant hohe Behandlungsqualität bedienen Sie die Nachfrage bei Ihrem Patientenstamm und binden diesen an Sie. Andererseits müssen Sie sich auch Gedanken um die Bestimmung Ihres Behandlungsvolumens machen; also: wie viele Patienten können (oder wollen) Sie behandeln? Während Sie in Sachen Behandlungsqualität vor allem direkt um Patienten konkurrieren, umfasst die Konkurrenz bei der Behandlungsquantität nicht zuletzt auch Kassensitze. Deren Anzahl ist bekanntermaßen begrenzt und je nach Fachrichtung kann es hier einen Mangel oder ein Überangebot geben.

Die zweite Hauptkategorie ist das Personalwesen. Neben Ihrer eigentlichen Aufgabe als Arzt oder Ärztin sind Sie in Ihrer Praxis schließlich in aller Regel auch Arbeitgeber. Dabei gilt es auch hier, noch einmal in zwei Subkategorien zu unterscheiden: in nicht-ärztliches Personal zum einen und in angestellte Fachärzte zum anderen. In beiden Fällen geht es gleichermaßen darum, gute Kollegen zu gewinnen.

Die beiden Komplexe Dienstleistung und Personalwesen stehen natürlich in enger Beziehung zueinander. Ein maßgeblicher Faktor für die Erbringung von guter Leistung in hohem Umfang, die wiederum in wirtschaftlichem Erfolg resultiert, ist die Unterstützung durch motivierte und qualifizierte Angestellte. Umgedreht lassen sich solche aber auch nur finden und halten, wenn der wirtschaftliche Erfolg ausreichend Ressourcen für eine gute Personalplanung abwirft.

Eine fachübergreifende Konkurrenz herrscht dabei nur beim nicht-ärztlichen Personal, während Sie sich als Dienstleister und bei der Anstellung von Fachärzten auf die Konkurrenz von fachgleichen MVZ konzentrieren können. Oder etwas anschaulicher ausgedrückt: während Sie sich als Praxisinhaber mit allen MVZ um dieselben medizinischen Fachangestellten, Praxismanager und ähnliches Personal streiten, müssen sie als Orthopäde nicht fürchten, dass das gynäkologische MVZ von nebenan Ihnen den Patientenstamm streitig macht oder alle anstellungswilligen Orthopäden der Region vereinnahmt.

Welche Unterschiede gibt es zwischen der Konkurrenz zu großen MVZ und zu anderen Mitbewerbern?

Mit den Überlegungen aus dem vorherigen Abschnitt im Hinterkopf nun einige Gedanken zum Unterschied zwischen den hier betrachteten MVZ in der Trägerschaft von Krankenhäusern und Kapitalgesellschaften einerseits und den übrigen Mitbewerbern andererseits.

Im Bereich Dienstleistung besteht zumindest bei der Behandlungsqualität kein Unterschied. Alle Mitbewerber auf dem Gesundheitsmarkt versuchen mit hoher Qualität die bestehenden Patienten zu binden. Da es hier auf Ihre ganz persönliche Kompetenz bzw. die der behandelnden Ärzte der Konkurrenz ankommt, hat niemand echte strukturelle Vor- oder Nachteile. Das gilt für MVZ jeder Größe sowie Einzel- und Gemeinschaftspraxen gleichermaßen. Anders sieht es bei der Behandlungsquantität aus: Durch die bessere finanzielle Ausstattung von Krankenhäusern, kommunalen Trägern oder Kapitalgesellschaften verfügen MVZ in deren Trägerschaft in der Regel über mehr Mittel, die Behandlungskapazitäten auszubauen; sprich: Kassensitze hinzuzukaufen.

Im Hinblick auf den Arbeitsmarkt spielt die eben erwähnte finanzielle Ausstattung ebenfalls eine Rolle. Bei der Anwerbung von Personal müssen Sie berücksichtigen, dass große MVZ u.U. höhere Gehälter zahlen! Vor allem bei der Anstellung von Fachärzten haben Ihre Mitbewerber hier evtl. Vorteile.

Gibt all das Anlass zur Sorge und welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten?

Das Wichtigste vorneweg: Es gibt keinen Anlass zur Sorge. Wie wir gesehen haben, unterscheidet sich die Situation im Grunde nicht von der Konkurrenz zu anderen Mitbewerbern – von der finanziellen Ausstattung abgesehen. Dieser letzte Aspekt kann zwar zu Vorteilen für MVZ führen, lässt sich aber durch eine kluge Strategie in der Praxisführung ausgleichen. Eine solche sollten Sie aber ohnehin haben, denn auch ohne große MVZ-Ketten oder das Ausgreifen der stationären Versorger auf den ambulanten Markt müssen Sie sich auf dem Markt behaupten.

Sie sollten also stets ein Auge auf den Markt haben und Ihre eigene wirtschaftliche Situation regelmäßig analysieren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Mitbewerber Ihnen doch irgendwann einen Schritt voraus sind. Und das gilt eben nicht nur für MVZ, sondern auch für konkurrierende Einzel- und Gemeinschaftspraxen.

Was sollten Sie also tun? Sie sollten z.B. prüfen, ob es ungenutzte Potentiale bei der Abrechnung gibt. Wir hatten eingangs erwähnt, dass Sie auch als Vertragsarzt bzw. -ärztin Privatpatienten und die Erbringung von IGeL nicht vernachlässigen sollten. Die Dr. Meindl und Partner Verrechnungsstelle unterstützt Sie hier gerne bei der Optimierung Ihrer Privatliquidation. Des Weiteren und nicht zuletzt sollten Sie überlegen, ob eine Expansion Ihrer Praxis in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist. Durch den Erwerb eines zusätzlichen – vielleicht auch nur hälftigen – Versorgungsauftrages schaffen Sie mehr Behandlungskapazitäten, was z.B. die Wartelisten für Ihre Patienten stark verkürzt. So sehen sich diese nicht gezwungen, auf eine andere Praxis auszuweichen, weil Ihre Praxis für die nächsten drei Quartale im Voraus bereits mit Terminen voll ausgebucht ist. Zudem können Sie durch die Hinzunahme einer weiteren Fachrichtung Ihr Behandlungsangebot erweitern und so neue Patienten hinzugewinnen sowie von Synergieeffekten profitieren.

Alle diese Maßnahmen bedürfen einer individuellen Betrachtung und einer für Sie maßgeschneiderten Strategie. Als Praxisvermittler und Wirtschaftsberater mit jahrzehntelanger Erfahrung und intimer Marktkenntnis unterstützen wir – die Dr. Meindl & Collegen AG – Sie nicht nur dabei, zusätzliche Kassensitze zu finden, wir beraten Sie auch in Finanzierungsfragen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen als spezialisierter Personalvermittler, kompetente Fachärzte zu finden. Kontaktieren Sie uns – gerne stehen wir Ihnen jederzeit für Ihre Fragen und Vorhaben zur Verfügung! Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam Ihre Praxis zukunftsfähig zu machen und den Anforderungen eines komplexen Gesundheitsmarktes gerecht zu werden.

Markus Maus
Vorstand Dr. Meindl & Collegen AG
Telefon 0911 / 234209‐39
markus.maus@muc‐gruppe.de

Elektro-Autos für Ärzte

Bundeskongress Chirurgie

Vom 11.02-12.02.2022 waren wir wieder mit einem Stand auf dem Bundekongress Chirurgie in Nürnberg vertreten.

Unsere Podiumsdiskussion „Quo Vadis – Chirurgische Praxis“ wurde von Herrn Joachim Zieher moderiert; die Impulsvorträge zu aktuellen berufspolitischen Themen von Herrn Dr. Rudolph Meindl, Lukas Meindl und unseren Kooperationspartnern wurden konstruktiv diskutiert.

Frau Katja Rosenbaum hielt im Rahmen des Tages medizinischer Fachberufe das Seminar zu dem Thema „Der Privatpatient in der Praxis“, welches gut besucht wurde. Abschließend konnten Frau Monika Mendl und Herr Lukas Meindl einige Tipps und Tricks zur „Optimalen GOÄ-Abrechnung“ weitergeben.

Wie jedes Jahr wurde unser Stand von Kunden und Interessenten zahlreich besucht und wir konnten viele interessante Gespräche führen.

Wir freuen uns bereits jetzt auf den BCH-Kongress 2023 und darauf, Sie dort wieder herzlich zu begrüßen!

Veranstaltungskalender 2. Halbjahr 2021

Veranstaltungskalender 2022

Kostenfreie Live-Webinare zu aktuellen Themen

Auch im Jahr 2022 stehen wieder GOÄ-Online-Seminare zu verschiedenen Fachbereichen an, die eine bequeme Fort- und Weiterbildung von Zuhause ermöglichen.

Webinar-Übersicht 2022

Melden Sie sich noch heute zu unseren Live-Webinaren an!
Profitieren auch Sie von unserer über 45-jährigen Erfahrung im Bereich der Privatabrechnung, basierend auf unserer Betreuung und Rechnungsstellung für mehr als 1.500 Praxen.
Weitere Informationen zu den oben aufgeführten Veranstaltungen finden Sie auf unserer Veranstaltungswebseite oder Sie rufen uns an unter Tel. 0911 98478-290.

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