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GOÄneu: Welche Veränderungen auf Arztpraxen zukommen
Die Reform der Gebührenordnung bringt strukturelle Neuerungen mit sich – mit direkten Auswirkungen auf Abrechnung, Dokumentation und Praxisorganisation.
Die geplante Neugestaltung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) markiert einen der bedeutendsten Eingriffe in die privatärztliche Vergütung der letzten Jahrzehnte. Mit dem aktuellen Entwurf der sogenannten GOÄneu liegt erstmals ein umfassend überarbeitetes Regelwerk vor, das nicht nur einzelne Leistungen, sondern die gesamte Systematik neu ordnet.
Für Arztpraxen bedeutet dies: Die Abrechnung wird sich künftig stärker an festen Strukturen orientieren – mit spürbaren Folgen für den Praxisalltag.
Neuer Gebührenrahmen: Weniger Spielraum, mehr Systematik
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neuausrichtung des Gebührenrahmens.
Während bisher individuelle Faktoren wie Aufwand oder Schwierigkeit maßgeblich für die Höhe der Vergütung waren, setzt der Entwurf künftig stärker auf standardisierte Bewertungsmodelle. Individuelle Steigerungsfaktoren treten in den Hintergrund und werden durch klar definierte Zuschläge ergänzt.
Für die Praxis bedeutet das eine veränderte Herangehensweise bei der Leistungsbewertung.
Analogabrechnung im Wandel
Die Analogabrechnung war bislang ein wichtiges Instrument, um neue oder nicht explizit erfasste Leistungen abzubilden.
Im Zuge der Reform wird dieser Bereich stärker strukturiert und präzisiert. Ziel ist es, Interpretationsspielräume zu reduzieren und neue Leistungen systematischer in das Gebührenverzeichnis zu integrieren.
Gleichzeitig steigen damit die Anforderungen an eine korrekte Zuordnung und Begründung im Einzelfall.
Mehr Transparenz – höhere Anforderungen
Mit der GOÄneu werden auch die Anforderungen an die Rechnungsstellung weiter konkretisiert.
Neben einer stärkeren Standardisierung rückt insbesondere die Transparenz gegenüber Patienten und Kostenträgern in den Fokus. Für Arztpraxen kann dies unter anderem bedeuten:
- umfangreichere Dokumentationspflichten
- detailliertere Begründungen einzelner Leistungen
- häufiger auftretende Rückfragen von Kostenträgern
Vom gewachsenen System zur strukturierten Leistungsordnung
Die GOÄ entwickelt sich mit der Reform zunehmend von einer historisch gewachsenen Gebührenordnung hin zu einer stärker systematisierten und betriebswirtschaftlich orientierten Leistungsordnung.
Damit verändert sich nicht nur die Abrechnung einzelner Leistungen, sondern auch die grundsätzliche Logik der privatärztlichen Vergütung.
Fazit: Frühzeitige Vorbereitung wird entscheidend
Die GOÄneu bringt sowohl mehr Klarheit als auch neue Herausforderungen mit sich.
Für Arztpraxen wird es entscheidend sein, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen und die eigenen Prozesse entsprechend anzupassen.
Den vollständigen Beitrag aus unserem aktuellen Infobrief finden Sie hier:
👉 Infobrief 1/2026 – Ausgabe 89
Hinweis
Vertiefende Informationen zur neuen GOÄ sowie aktuelle Entwicklungen finden Sie fortlaufend auf unserer Website.
Im Vorfeld der Novellierung werden wir zudem gezielte Schulungen anbieten, um Sie frühzeitig und praxisnah auf die kommenden Änderungen vorzubereiten.
Weiterführende Informationen
Den aktuellen Entwurf der GOÄ sowie ergänzende Informationen zur Novellierung stellt die Bundesärztekammer auf ihrer Website zur Verfügung: