GOÄ-Novelle 2025 – Unsere Einschätzung und Ausblick

Der 128. Deutsche Ärztetag hat am 29. Mai 2025 einen historischen Schritt unternommen und der lang erwarteten Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugestimmt – mit einer deutlichen Mehrheit.

Bemerkenswert dabei ist, dass über einen GOÄneu-Entwurf vom 30. April 2025 abgestimmt wurde – also ein Papier, das zu diesem Zeitpunkt gerade einmal rund 20 Arbeitstage alt war. Man könnte sagen: ein beachtlich kurzer Reifeprozess für ein Projekt, das seit über einem Jahrzehnt in der politischen und fachlichen Warteschleife hängt.

Doch trotz dieser Entscheidung bleiben viele zentrale Fragen offen – sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung als auch in Bezug auf die zukünftige Anwendung.

Kritische Punkte und offene Fragen
Besondere Aufmerksamkeit verdient die angekündigte Steigerung der ärztlichen Vergütung um zuerst ca. 6% auf nun angeblich ca. 13 %. Bislang ist politisch und finanztechnisch nicht nachvollziehbar, woher diese Mittel kommen sollen – insbesondere mit Blick auf die Finanzierungsmechanismen der Privaten Krankenversicherung (PKV). Es wird sich also aus unserer Sicht vor allem „nur um eine Umverteilung“ des jetzigen Budgets handeln.

Auch strukturell bringt die GOÄ-Novelle tiefgreifende Änderungen mit sich: Die Abkehr vom bisherigen Steigerungsfaktor zugunsten eines stärker pauschalisierten Zuschlagsystems für „besondere Umstände“ bewerten wir, sowie nahezu alle Ärzteverbände nicht positiv. Zwar sollen künftig erschwerte Eingriffe und komplexe Behandlungssituationen über definierte Zuschläge honoriert werden – jedoch entfällt damit die bisher gelebte Möglichkeit, individuelle Leistungsumstände flexibel über den Steigerungsfaktor abzubilden. Dieser diente bislang als zentrales Instrument, um Unterschiede in Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad oder besonderen Patientensituationen ärztlich zu berücksichtigen. In der GOÄ-Neu entfällt diese Option vollständig – ein Umstand, der aus unserer Sicht zu einer Einschränkung der Abbildung ärztlicher Realität führen kann. So individuell wie der Patient ist, sollte auch die Honorierung der Behandlung bleiben.

Wann tritt die neue GOÄ in Kraft?
Aktuell ist der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht bekannt. Zwar hat die Bundesärztekammer kein politisches Mandat – dennoch ist es mehr als wahrscheinlich, dass sich das Bundesgesundheitsministerium an der Entscheidung der Ärzteschaft orientieren wird. Intern rechnen wir damit, dass die neue GOÄ bereits im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten könnte.

Was bedeutet das konkret nun für Sie bzw. uns?
Viele Mandanten und Partner stellen uns derzeit berechtigte Fragen zur künftigen Umsetzung:
Wie werden bestimmte Leistungen künftig bewertet? Welche Parameter fließen neu ein? Wie wirken sich die Änderungen auf fachbereichsspezifische Leistungen aus?

Wir analysieren derzeit den Entwurf im Detail – und stellen dabei fest: Die neue GOÄ wird deutlich stärker dokumentierte Kontextfaktoren berücksichtigen. Einflussgrößen wie die Dauer einer Untersuchung, ergänzende Verfahren, das Alter des Patienten, psychische Begleiterkrankungen oder der medizinische Kontext der Leistung inkl. ggf. erforderlichen Angabe einer medizinischen Begründung bei Zusatzuntersuchungen (wie z.B. Untersuchung der Gegenseite), könnten künftig eine direkte Rolle spielen. In der bisherigen GOÄ waren diese Aspekte oft nur implizit über den Steigerungsfaktor abgebildet.

Wir arbeiten aktuell an fachspezifischen Auswertungen und wollen (ggf. automatisierte) Nebenberechnungen entwickeln, um Ihnen künftig belastbare Informationen zur Verfügung stellen zu können. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtzeitig praxisrelevante Empfehlungen für die konkrete Umsetzung bereitzustellen.

Bleiben Sie informiert – und seien Sie dabei
Wir werden Sie selbstverständlich weiterhin über die Entwicklungen rund um die GOÄ-Novelle auf dem Laufenden halten – sowohl per Newsletter als auch in kostenfreien Webinaren, die wir derzeit für Sie vorbereiten. Dabei werden wir den Fokus bewusst auf einzelne Fachrichtungen und gesondert auf leistungsrelevante Modalitäten (Sprechende Medizin, Beratungen, Sonografien, Apparatemedizin etc.) legen, die in vielen Fachbereichen eine zentrale Rolle spielen und häufig einen erheblichen Teil des Privatumsatzes ausmachen.

Wir laden Sie herzlich ein, daran teilzunehmen. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten zu den Webinaren werden wir über unsere gewohnten Kanäle bekannt geben, auch im Rahmen unseres Newsletters.

Mit besten Grüßen,
Ihre Dr. Meindl u. Partner Verrechnungsstelle