GOÄneu – Sind wir auf der Zielgeraden zur neuen GOÄ?

 

Sehr geehrte Ärztinnen, sehr geehrte Ärzte,

um ganz ehrlich zu sein, wir wissen es nicht. Die Anzeichen verdichten sich, dass es bald so weit sein wird, aber diese Erwartung hatten wir in der Vergangenheit schon häufiger. Bereits seit Jahren wird an der neuen GOÄ mit mehr oder wenig starker Intensität gearbeitet. Einen konkreten ärzteeigenen Entwurf gab es im Jahr 2021, aufgrund dessen dann ca. 1.100 Rechnungen / Behandlungsfälle von der alten GOÄ in die neue GOÄ durch die PVS umgerechnet wurden; aussagekräftige Ergebnisse hierzu wurden leider nicht veröffentlicht.

Nun aber wird es vermeintlich konkret und die Version aus 2021 wurde (natürlich erneut überarbeitet) an die ärztlichen Verbände und Fachgremien übergeben. Wir arbeiten mit Hochdruck daran die aktuelle Version analysieren zu können.

Was wünschen Sie sich als unser Mandant von uns?

Sicherlich, dass wir exakte Vergleichsrechnungen Ihrer jetzigen Leistungen unter Berücksichtigung der neuen GOÄ anstellen. Auch hier wollen und müssen wir erneut ehrlich zu Ihnen sein. Ein Übersetzungsprogramm zwischen alter und neuer GOÄ zu schreiben, ist aus unserer Sicht nahezu unmöglich, da jeder Behandlungs-fall neu zu bewerten ist und auch neue Regulatorien (Behandlungsfall, Zeit der Behandlung, Art, Länge, An-zahl (Gelenke, Abschnitte) etc.) gelten. Auch ist die bisher bekannte Option die Fälle anhand von Erschwernissen zu steigern nicht mehr vorhanden und wird durch Zuschläge (Kinderzuschlag, Palliativmedizin etc.) ersetzt.

Was wir aber für Sie tun werden:

Wir werden Ihnen zeitnah einzelne Behandlungsfälle berechnet unter den neuen Bewertungsmaßstäben zugänglich zu machen. Bis wir so weit sind, können Sie sich schon einmal die Informationen des Merkblattes der Bundesärztekammer (Punkt 3) anschauen, die einen Umrechnungsversuch auf Basis des älteren Entwurfes abbildet.

Was wir Ihnen versprechen:

Sobald die neue GOÄ verabschiedet ist, werden wir Sie und Ihren Mitarbeiter*innen mit allen notwendigen Informationen versorgen und die Umsetzung der neuen GOÄ im positiven Sinne mit Ihnen beschreiten.

Ihre
Dr. Meindl und Partner Verrechnungsstelle